Fahrzeugzulassung in Luxemburg: Vollständiger Leitfaden 2026

Die Fahrzeugzulassung in Luxemburg erfolgt über die SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile). Das Verfahren umfasst die Reservierung eines Kennzeichens, den Abschluss einer obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung (RC), eine Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen über 4 Jahren sowie die Zahlung einer Kanzleigebühr von 50 €. Nach dem Zuzug nach Luxemburg haben Einwohner 6 Monate Zeit, ihr ausländisches Fahrzeug umzumelden. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

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Fahrzeugzulassung in 7 Schritten

Hier ist das vollständige Verfahren zur Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg – egal ob Neuwagen, luxemburgisches Gebrauchtfahrzeug oder Import aus dem Ausland.

1

Kennzeichen reservieren

Über MyGuichet.lu (Einwohner mit LuxTrust-Konto) oder per E-Mail an [email protected] mit dem ausgefüllten Antragsformular (Vorname, Nachname, Postanschrift). Die Bearbeitung dauert 1 bis 2 Werktage; die zugeteilte Nummer wird per Post an Ihre offizielle Adresse geschickt. Die Reservierung ist für ein Seriennummer-Kennzeichen kostenlos; für ein Wunschkennzeichen fällt eine Gebühr von 200 € an.

2

Luxemburgische Kfz-Versicherung abschließen

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung (RC) ist Pflicht, bevor eine Zulassung erfolgen kann. Vergleichen Sie Angebote vom Commissariat aux Assurances (CAA) zugelassener Versicherer: LALUX, Foyer, AXA und Baloise. Nach Vertragsabschluss stellt Ihnen Ihr Versicherer eine Versicherungsbescheinigung aus, die dem SNCA-Antrag beizufügen ist. Ab dem 1. Januar 2026 kann die Bescheinigung bei Straßenkontrollen auch digital (PDF auf dem Smartphone) vorgezeigt werden.

3

Fahrzeug verzollen (bei Import)

Bei im Ausland gekauften Fahrzeugen: Wenden Sie sich an die Administration des douanes et accises, um die Vignette 705 zu erhalten. Erforderliche Unterlagen: europäische Übereinstimmungsbescheinigung, Kaufrechnung, Personalausweis und luxemburgische Steueridentifikationsnummer. Luxemburgische MwSt. (17 %) gilt für als neu eingestufte Fahrzeuge (weniger als 6 Monate alt oder weniger als 6.000 km).

4

Hauptuntersuchung durchführen (falls erforderlich)

Pflicht für alle Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre seit der Erstzulassung sind. Drei zugelassene Organisationen führen Prüfungen durch: SNCT, DEKRA und LUKS. Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz ausgestelltes Prüfprotokoll wird anerkannt, sofern die Gültigkeitsdauer der luxemburgischen Gesetzgebung entspricht. Siehe den entsprechenden Abschnitt weiter unten.

5

Kanzleigebühr von 50 € bezahlen

Für jede Zulassung ist eine Gebühr von 50 € fällig, zahlbar per Banküberweisung auf IBAN LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL). Im Verwendungszweck müssen zwingend angegeben werden: Vorname, Nachname, reservierte Kennzeichennummer und Fahrgestellnummer. Der Überweisungsbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Eine Barzahlung ist auch persönlich bei der Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA (AED) möglich.

6

Vollständigen Antrag bei der SNCA einreichen

Die SNCA hat 3 Standorte: Sandweiler (Hauptsitz), Fridhaff und Esch-sur-Alzette. Eine Terminvereinbarung ist Pflicht – buchen Sie über snca.public.lu; die Einreichung per Einschreiben ist ebenfalls möglich. Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung 1 bis 2 Werktage. Sie erhalten den Zulassungsschein in 2 Teilen sowie eine provisorische Steuerplakette mit 30-tägiger Gültigkeit.

7

Kennzeichen anfertigen lassen

Beauftragen Sie einen von der SNCA zugelassenen Hersteller. Die Kennzeichen entsprechen dem europäischen Format mit blauem Streifen. Bewahren Sie Teil 1 (grau) des Zulassungsscheins stets im Fahrzeug auf; lagern Sie Teil 2 (gelb) sicher zu Hause – er ist beim Fahrzeugverkauf unverzichtbar.

Frist von 6 Monaten — Wenn Sie mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug nach Luxemburg ziehen, haben Sie ab dem Datum Ihres Einzugs 6 Monate Zeit, die luxemburgische Zulassung abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Fahren mit ausländischen Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit.

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Fahrzeugtyp. Nachfolgend finden Sie die vollständige Liste der von der SNCA geforderten Dokumente.

Dokument Neuwagen Gebraucht (LUX) EU-Import
SNCA-Antragsformular
Personalausweis oder Reisepass
Kfz-Haftpflichtbescheinigung (RC)
Zahlungsnachweis Gebühr 50 €
Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) Bei Erstzul. nach 01.02.2016
Kaufrechnung Empfohlen
Vignette 705 (Zollabfertigung)
Gültiges HU-Protokoll Bei Fahrzeug > 4 Jahre Bei Fahrzeug > 4 Jahre
Ausländischer Zulassungsschein
Luxemb. Zulassungsschein (Teil 1 & 2)

Quelle: SNCA — Fahrzeugzulassung

Foto des Hersteller-Typenschilds — Für Fahrzeuge, die erstmals nach dem 1. Februar 2016 zugelassen wurden, verlangt die SNCA ein lesbares Foto des Hersteller-Typenschilds (Karosserieschilds). Den genauen Standort entnehmen Sie der europäischen Übereinstimmungsbescheinigung.

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Zulassungskosten in 2026

Luxemburg gehört zu den Ländern mit den niedrigsten Kfz-Zulassungsabgaben in Europa. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller anfallenden Kosten.

Kostenposten Betrag Pflicht
Kanzleigebühr (Zulassungssteuer) 50 € ✓ Immer
Wunschkennzeichen — Erstreservierung 200 € Optional
Wunschkennzeichen — Wiederverwendung (gleicher Inhaber) 24 € Optional
Kennzeichenherstellung (Paar) 25–60 € ✓ Immer
Hauptuntersuchung (SNCT oder DEKRA) 75 € Bei Fahrzeug > 4 Jahre
Hauptuntersuchung (LUKS) Siehe luks.lu Bei Fahrzeug > 4 Jahre
Luxemburgische MwSt. — importierte Neuwagen 17 % des Preises Nur importierte Neuwagen
Zollgebühren — Import aus Drittländern Gemäß Zolltarif Nur Nicht-EU
Richtwert gesamt — ohne HU 75–110 €
Richtwert gesamt — mit HU 150–185 €
Richtwert gesamt — Wunschkennzeichen (Erstresv.) 275–310 €

Quellen: SNCA — Geltende Gebühren · guichet.public.lu

Jährliche Kfz-Steuer — Zusätzlich zu den Zulassungsgebühren müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer entrichten, die auf Basis der CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs berechnet wird. Die Administration des douanes et accises teilt Ihnen den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach der Zulassung mit.

Seriennummer oder Wunschkennzeichen

Luxemburg gehört zu den europäischen Ländern, in denen Wunschkennzeichen besonders beliebt sind. Im Gegensatz zu Seriennummern, die am Fahrzeug bleiben, bleibt ein Wunschkennzeichen Eigentum des Inhabers und kann bei einer Außerbetriebsetzung auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Luxemburg bietet drei Formate für Wunschkennzeichen: 2 Buchstaben + 4 Ziffern, 5 Ziffern oder 4 Ziffern (am begehrtesten — Wartelisten von mehreren Jahren). Die Reservierung erfordert die Zahlung einer Gebühr von 200 € und die reservierte Nummer muss innerhalb von 12 Monaten für eine Zulassung genutzt werden.

Seriennummer

AB 1234
  • Kostenlos (ohne Kanzleigebühr 50 €)
  • Automatisch von der SNCA zugeteilt
  • Bearbeitung: 1–2 Werktage
  • Format: 2 Buchstaben + 4 Ziffern
  • Nummer an das Fahrzeug gebunden
VS

Wunschkennzeichen

JOHN 1
  • Freie Wahl (je nach Verfügbarkeit)
  • Eigentum des Inhabers — übertragbar
  • Kann beim Fahrzeugwechsel behalten werden
  • Gebühr: 200 € (Erstregistrierung)
  • Gebühr: 24 € (Wiederverwendung durch gleichen Inhaber)
  • Nummer 12 Monate für die Zulassung gültig
Bitte beachten: Kurze Kombinationen und sehr begehrte Nummern können Wartelisten von mehreren Jahren haben. Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf MyGuichet.lu, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

Ablehnung möglich — Die SNCA behält sich das Recht vor, Kombinationen abzulehnen, die als anstößig, sittenwidrig oder ordnungswidrig eingestuft werden. Die Liste der gesperrten Kombinationen wird nicht veröffentlicht; bei Ablehnung muss eine neue Nummer eingereicht werden.

Hauptuntersuchung: Vorschriften und zugelassene Prüfstellen

Eine Hauptuntersuchung ist für die Zulassung aller Fahrzeuge erforderlich, die älter als 4 Jahre sind. Drei Organisationen sind vom luxemburgischen Staat zugelassen.

Prüfstelle Standorte Gebühr PKW Website
SNCT
Société Nationale de Contrôle Technique
Öffentliche Einrichtung
Sandweiler · Wilwerwiltz · Esch-sur-Alzette · Partnerwerkstätten 75 € snct.lu
DEKRA
Zugelassene private Prüforganisation
Privat
Bertrange (Zone Bourmicht) 75 € dekra.lu
LUKS
Luerenzweiler Kontrollstatioun
Privat
Luerenzweiler · Bettembourg Siehe luks.lu luks.lu

Quellen: SNCT · DEKRA · LUKS

Prüfungsintervalle

Die luxemburgische Gesetzgebung schreibt einen genauen Erneuerungsplan vor:

  • Erste Prüfung: 4 Jahre nach der Erstzulassung
  • Zweite Prüfung: 2 Jahre nach der ersten (insgesamt 6 Jahre)
  • Folgeprüfungen: jährlich

Beispiel: Ein 2021 erstmals zugelassenes Fahrzeug muss 2025 zur ersten Hauptuntersuchung, dann 2027 und danach jährlich ab 2028.

Ausländische HU anerkannt — unter Bedingungen — Von der SNCA werden Bescheinigungen aus der EU oder der Schweiz akzeptiert, sofern die Gültigkeitsdauer der luxemburgischen Gesetzgebung entspricht. Eine französische HU mit 2-jähriger Gültigkeitsdauer wird abgelehnt, wenn das Fahrzeug über 6 Jahre alt ist und die letzte Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt. In diesem Fall ist eine neue HU in Luxemburg (75 € bei SNCT oder DEKRA) erforderlich.

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Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs

Sie ziehen mit Ihrem eigenen Auto nach Luxemburg oder kaufen ein Gebrauchtfahrzeug im Ausland? Je nach Situation gelten spezifische Schritte.

Umzug mit Ihrem privaten Fahrzeug

Sie haben ab dem Datum Ihres Einzugs in Luxemburg 6 Monate Zeit, die Zulassung abzuschließen. Zusätzlich erforderliche Unterlagen:

  • Originalausländischer Zulassungsschein (Fahrzeugbrief)
  • Wohnsitznachweis in Luxemburg (Gemeindemeldebestätigung, Mietvertrag oder Rechnung)
  • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (bei Erstzulassung nach dem 01.02.2016)
  • Gültiges HU-Protokoll (wenn das Fahrzeug über 4 Jahre alt ist)

Umzug aus der EU/dem EWR — Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Luxemburg verlegen und ein Fahrzeug mitbringen, das zuvor in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zugelassen war, sind weder eine Zollkontrolle noch eine zusätzliche MwSt.-Zahlung erforderlich — vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde vor Ihrem Umzug in Ihrem Namen im Herkunftsland gekauft und zugelassen. Wenden Sie sich für Ihre spezifische Situation an die Administration des douanes et accises.

Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Ausland

Die Einfuhr eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauften Fahrzeugs erfordert einen Zollbesuch zur Erlangung der Vignette 705. Luxemburgische MwSt. (17 %) gilt nur für als neu eingestufte Fahrzeuge (weniger als 6 Monate seit Erstzulassung oder weniger als 6.000 km). Bei einem Gebrauchtfahrzeug, für das im Herkunftsland MwSt. gezahlt wurde, ist diese in Luxemburg in der Regel nicht erneut fällig.

Bei der Administration des douanes et accises vorzulegende Unterlagen:

  • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kaufrechnung oder Kaufvertrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Luxemburgische Steueridentifikationsnummer

Zulassung eines Neuwagens

Der Kauf eines Neuwagens in Luxemburg vereinfacht das Zulassungsverfahren, insbesondere wenn Sie über einen zugelassenen Händler gehen.

Kauf bei einem luxemburgischen Händler

Die meisten luxemburgischen Autohändler bieten einen Rundum-Zulassungsservice an, der die Kennzeichenreservierung, die Vorbereitung und Einreichung des SNCA-Antrags, die Zahlung der Gebühren sowie die Herstellung und Montage der Kennzeichen umfasst. Das Fahrzeug wird fahrfertig übergeben. Dieser Service kostet je nach Händler in der Regel zwischen 150 und 300 €.

Kauf eines Neuwagens im Ausland

Sie müssen die Zulassung selbst abwickeln. Hauptvorteil: Für einen Neuwagen ist keine Hauptuntersuchung erforderlich. Wesentliche Unterlagen:

  • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) — vom Hersteller ausgestellt, ersetzt die Hauptuntersuchung
  • Vignette 705 beim Zoll erhalten (mit 17 % MwSt. auf den Kaufpreis)
  • Originalkaufrechnung

Gültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung — Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres CoC, bevor Sie Ihren Antrag bei der SNCA einreichen. Die SNCA kann eine zu alt ausgestellte Bescheinigung ablehnen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an die SNCA oder fordern Sie beim Hersteller eine aktualisierte Bescheinigung an.

Fristen und Zeitplan

Damit Sie Ihre Zulassung entspannt planen können, finden Sie hier die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für jeden Schritt:

Schritt Durchschnittliche Dauer Hinweise
Zuteilung der Kennzeichennummer 1–2 Werktage SNCA-Bearbeitung + Postlieferung
Erhalt der Kfz-Haftpflichtbescheinigung Sofort bis 48 Std. Per E-Mail oder Online-Kundenportal
Zollabfertigung und Vignette 705 1 Tag Nach Terminvereinbarung beim Zoll
Hauptuntersuchung 1–2 Wochen Je nach Verfügbarkeit — frühzeitig buchen
Antragsbearbeitung durch SNCA 1–2 Tage Bei vollständigen Unterlagen
Kennzeichenherstellung 1–3 Tage Bei einem zugelassenen Hersteller
Gesamt — vollständiger Prozess 2–4 Wochen Je nach Komplexität des Antrags

Hochsaison — März–April und September–Oktober verzeichnen die höchste Anzahl an Anträgen. In diesen Zeiträumen können sich Terminvergaben um 1 bis 2 Wochen verlängern. Planen Sie Ihre Schritte rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

7 häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

1

Keinen Termin bei der SNCA vereinbaren

Folge: Sie werden am Schalter abgewiesen. An allen SNCA-Standorten ist eine Terminvereinbarung Pflicht. Ohne vorherigen Termin können Sie Ihren Antrag nicht einreichen.

2

Ohne Versicherung während des Zulassungsverfahrens fahren

Folge: schwerer Verstoß, Geldstrafe und das Risiko, im Schadensfall keine Leistung zu erhalten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss vor jeder Fahrt aktiv sein, auch auf dem Weg zur Hauptuntersuchung. Bitten Sie Ihren Versicherer direkt nach Vertragsabschluss um eine vorläufige Deckung.

3

Abgelaufene oder unvollständige Übereinstimmungsbescheinigung einreichen

Folge: Ihr Antrag wird von der SNCA abgelehnt. Prüfen Sie Gültigkeit und Vollständigkeit Ihres CoC, bevor Sie den Antrag einreichen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Hersteller, um eine neue Bescheinigung zu erhalten.

4

Informationen im Verwendungszweck der Überweisung weglassen

Folge: Die Gebühr wird nicht anerkannt, was zu Verzögerungen führt. Der Verwendungszweck der 50-€-Überweisung muss zwingend enthalten: Vorname, Nachname, reservierte Kennzeichennummer UND Fahrgestellnummer. Ohne diese Angaben kann die SNCA die Zahlung nicht bestätigen.

5

Ausländisches HU-Protokoll vorlegen, das nicht den luxemburgischen Vorschriften entspricht

Folge: Sie müssen die Prüfung in Luxemburg wiederholen. Ein in einem anderen Land 2 Jahre gültiges Protokoll kann unzureichend sein, wenn für Ihr Fahrzeug die jährliche Pflicht in Luxemburg gilt. Klären Sie dies, bevor Sie zur SNCA fahren.

6

Die gesetzliche Frist von 6 Monaten mit ausländischen Kennzeichen überschreiten

Folge: Straftat und das Risiko, von Ihrer Autoversicherung nicht gedeckt zu werden. Wenn Sie seit mehr als 6 Monaten in Luxemburg wohnen und noch ausländische Kennzeichen haben, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Ihr Versicherer ist berechtigt, einen Schaden in dieser Situation abzulehnen.

7

Teil 2 (gelb) des Zulassungsscheins verlieren oder falsch aufbewahren

Folge: Sie können das Fahrzeug nicht verkaufen; ein Duplikat ist kostenpflichtig. Teil 2 ist für jeden Eigentumsübergang unverzichtbar. Bewahren Sie ihn zu Hause auf, niemals im Fahrzeug (Diebstahlgefahr).

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein ausländisches Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen?

Sie haben ab dem Datum Ihres Einzugs in Luxemburg 6 Monate Zeit, Ihr Fahrzeug mit luxemburgischen Kennzeichen zuzulassen. In diesem Zeitraum dürfen Sie legal mit Ihren ausländischen Kennzeichen fahren. Nach Ablauf dieser Frist verstoßen Sie gegen das Gesetz und Ihr Versicherer kann im Schadensfall die Deckung verweigern.

Kann ich ein Auto in Luxemburg zulassen, wenn ich kein Einwohner bin?

Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Nicht-Einwohner können ein Fahrzeug in Luxemburg zulassen, wenn sie eine abhängige Beschäftigung im Großherzogtum und eine Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung nachweisen können. Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, können daher ihr Dienstfahrzeug zulassen. Eine Privatperson, die in Frankreich, Belgien oder Deutschland ohne beruflichen Bezug zu Luxemburg wohnt, kann dort hingegen kein Privatfahrzeug zulassen.

Was kostet ein Wunschkennzeichen insgesamt?

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Elementen zusammen: der Standard-Kanzleigebühr von 50 € für die Zulassung, der Gebühr von 200 € für die erste Reservierung einer Wunschnummer (oder 24 € für die Wiederverwendung einer bereits gehaltenen Nummer durch denselben Inhaber) sowie den Kosten für die physische Kennzeichenherstellung (25–60 € das Paar je nach Hersteller). Das ergibt zwischen 275 und 310 € für ein erstes Wunschkennzeichen.

Ist die Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge Pflicht?

Nein. Die Hauptuntersuchung ist nur für Fahrzeuge erforderlich, die älter als 4 Jahre seit der Erstzulassung sind. Neuwagen oder Fahrzeuge unter 4 Jahren benötigen für die Zulassung keine HU — die europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) reicht aus. Bei einem Fahrzeug über 4 Jahre müssen Sie ein gültiges Protokoll einer zugelassenen Stelle (SNCT, DEKRA oder LUKS) oder ein ausländisches Protokoll gemäß luxemburgischer Gesetzgebung vorlegen.

Kann ich ein ausländisches HU-Protokoll in Luxemburg verwenden?

Ja, grundsätzlich werden in der EU oder der Schweiz durchgeführte Hauptuntersuchungen von der SNCA anerkannt. Achtung jedoch: Die Gültigkeitsdauer muss den luxemburgischen Vorschriften entsprechen. Bei Fahrzeugen über 6 Jahren muss die HU in Luxemburg jährlich erneuert werden. Ein französisches Protokoll mit 2-jähriger Gültigkeit wird abgelehnt, wenn Ihr Fahrzeug über 6 Jahre alt ist und die letzte Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt. In diesem Fall ist vor der Antragstellung bei der SNCA eine neue HU in Luxemburg (75 € bei SNCT oder DEKRA) erforderlich.

Wo und wie bezahle ich die Kanzleigebühr von 50 €?

Die Gebühr kann auf zwei Arten bezahlt werden. Per Banküberweisung auf IBAN LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) mit dem Verwendungszweck: Vorname, Nachname, reservierte Kennzeichennummer und Fahrgestellnummer — der Überweisungsbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Oder persönlich bei der Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA (AED) an den Schaltern in Luxemburg, Diekirch, Esch-sur-Alzette oder Grevenmacher (Kartenzahlung möglich).

Wie lange dauert es, den Zulassungsschein zu erhalten?

Bei vollständigen Unterlagen stellt die SNCA den Zulassungsschein innerhalb von 1 bis 2 Werktagen aus. Sie können ihn direkt vor Ort abholen, wenn Sie den Antrag persönlich mit Termin eingereicht haben, oder ihn per Post erhalten (3 bis 5 zusätzliche Tage). Bei unvollständigen Unterlagen oder einem Import, der weitere Überprüfungen erfordert, kann sich die Frist verlängern.

Was tun, wenn ich meinen Zulassungsschein verliere?

Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung beantragen Sie ein Duplikat bei der SNCA, online über MyGuichet.lu oder persönlich an einem Standort mit Termin. Die Kosten betragen 50 € an Kanzleigebühr (kostenlos bei Diebstahl, gegen Vorlage einer Diebstahlsanzeige der Polizei). Bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Teil 2 (gelb) kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter beantragt werden.

Darf ich mit der provisorischen Steuerplakette fahren, während ich auf die endgültige warte?

Ja. Nach der Zulassung stellt die SNCA eine provisorische Steuerplakette mit 30-tägiger Gültigkeit aus, die an der Windschutzscheibe angebracht wird. Sie berechtigt Sie zum legalen Fahren, während die Administration des douanes et accises Ihre jährliche Kfz-Steuer berechnet. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben mit dem fälligen Betrag und der Zahlungsfrist.

Kann ein Händler die Zulassung für mich übernehmen?

Ja. Die meisten luxemburgischen Autohändler bieten einen Rundum-Zulassungsservice an: Sie kümmern sich um alles, von der Kennzeichenreservierung bis zur Montage der Schilder. Dieser Service kostet je nach Händler in der Regel zwischen 150 und 300 €. Wenn Sie die Schritte lieber selbst abwickeln möchten, beginnen Sie damit, Ihre Autoversicherung zu finden, um die unverzichtbare RC-Bescheinigung zu erhalten.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen dienen nur als Orientierung auf Grundlage der geltenden Vorschriften. Gebühren, Verfahren und Fristen können sich ändern. Wenden Sie sich für offizielle Verfahren direkt an die SNCA oder einen zugelassenen Fachmann. Switchr.lu übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.