Die Steuererklärung 2026 in Luxemburg abgeben
Hier sind die besten Möglichkeiten, um in diesem Jahr Geld aus Ihrer Steuererklärung zurückholen :


Im Inhaltsverzeichnis :
Warum sollte man sein Einkommen in Luxemburg versteuern?
In Luxemburg, die Steuererklärung ist nicht immer verpflichtend, kann sich aber als sehr vorteilhaft erweisen : Sie können jedes Jahr mehrere tausend Euro zurückbekommen. Im Durchschnitt 3.000 € bis 4.000 € pro Haushalt.
Hier sind die wichtigsten Vorteile der Abgabe einer Steuererklärung in Luxemburg :
- Zu viel gezahlte Steuern zurückfordern : In Luxemburg werden Steuerzahler maximal an der Quelle besteuert, ohne die Kosten zu berücksichtigen, die ihnen entstehen (Versicherungen, Kinderbetreuungskosten usw.). Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, um einen Teil dieser Kosten zurückzuerhalten. Die Steuererklärung ermöglicht es Ihnen also, Ihre Situation zu bereinigen und eine Steuerrückerstattung von der Verwaltung zu erhalten.
- Steuervorteile nutzen, die mit Ihrer persönlichen Situation zusammenhängen :
- Verheiratete Paare können sich für eine (oftmals günstigere) Kollektivbesteuerung entscheiden.
- Alleinerziehende können eine Steuergutschrift für Alleinerziehende in Anspruch nehmen.
- Immobilienbesitzer können ihre Kreditzinsen und Versicherungsprämien von der Steuer absetzen.Restschuldversicherung
- Steueroptimierung betreiben : Das luxemburgische System bietet zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten, um Ihren Steuergewinn zu erhöhen. Wenn Sie im Jahr 2026 eine Steuererklärung abgeben, können Sie Ihre steuerliche Situation kennenlernen und die folgenden 3 Hebel optimieren:
- Gebühren für den Erhalt : indem Sie die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen Kosten optimieren (Reisekosten, Kauf von Material)
- Sonderausgaben : durch den Abschluss einer Lebensversicherung, die Eröffnung eines Bausparkontos oder durch Spenden
- Außerordentliche Belastungen : indem Sie Ihre Kinderbetreuungs- oder Haushaltskosten so anpassen, dass Ihr Steuergewinn maximiert wird
Sie haben es sicher schon gemerkt: Auch wenn es nicht immer Pflicht ist, kann die Abgabe einer Steuererklärung Ihnen jedes Jahr mehrere hundert oder tausend Euro an Steuern zurückbringen. Sobald Sie Ihre Steuersituation kennen, können Sie Ihren Steuergewinn auch über verschiedene Techniken optimieren.
Beachten Sie jedoch, dass in einigen Fällen die Abgabe einer Steuererklärung in Luxemburg obligatorisch ist. Wenn Sie in diesen Situationen keine Erklärung abgeben, kann dies zu Strafen führen.
Was muss in Luxemburg seine Steuern erklären?
In Luxemburg hängt die Pflicht zur Steuererklärung von mehreren Faktoren ab, u. a. vom Aufenthaltsstatus, der Höhe des Einkommens und der persönlichen Situation des Steuerzahlers. Das Verständnis dieser Unterscheidungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Steuerpflichten nachkommen.
Sie sind steuerlich in Luxemburg ansässig
In Luxemburg ansässige Personen sind verpflichtet, ihr gesamtes weltweites Einkommen zu versteuern, unabhängig davon, ob es aus Luxemburg oder aus dem Ausland stammt. Allerdings sind nicht alle Gebietsansässigen verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen eine Meldepflicht besteht:
- Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
- Wenn Sie mehrere Einkommensquellen kumulieren (z. B. zwei Gehälter oder ein Gehalt und eine Rente) und der Gesamtbetrag 36.000 Euro für Steuerpflichtige in Steuerklasse 1 und 2 bzw. 30.000 Euro für Steuerpflichtige in Steuerklasse 1a übersteigt (siehe unten zu den Steuerklassen).
- Wenn Sie mehr als 600 Euro pro Jahr an Einkünften erhalten, die nicht der Quellensteuer unterliegenDie meisten Menschen, die in der Schweiz leben, haben ein Recht auf ein Einkommen, wie z. B. Mieten in Luxemburg.
- Wenn Ihr Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden) mehr als 1 500 Euro pro Jahr beträgt.
Denken Sie daran, dass Sie auch dann, wenn Sie sich nicht in einer dieser Situationen befinden, freiwillig eine Erklärung abgeben können, um von potenziellen Steuerabzügen zu profitieren.
Sie sind nicht ansässig und Grenzgänger
Nichtansässige, einschließlich Grenzgänger, haben in Luxemburg besondere Steuerpflichten:
- Nichtansässige können beantragen, gleichgestellt zu werden für Gebietsansässige, wenn sie mindestens 90% ihrer weltweiten Berufseinkünfte in Luxemburg beziehen. Mit dieser Option können sie die gleichen Steuervorteile wie Gebietsansässige in Anspruch nehmen.
- Verheiratete Nichtansässige, die sich für eine Kollektiv- oder Individualbesteuerung entscheiden, müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben.
- Nichtansässige müssen ihr Einkommen aus Luxemburg angeben wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder aus mehreren Quellen stammen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regeln je nach Land, in dem Sie wohnen, unterschiedlich sein können, je nachdem, welche Steuerabkommen gelten. Führen Sie eine Simulation mit einem der Steuererklärungs-Tools in unserem Vergleich durch, um mehr darüber zu erfahren.
Sonderfälle und häufige Fragen
Hier sind einige recht häufige Sonderfälle in Bezug auf die Steuererklärung in Luxemburg :
- Sie verdienen mehr als 100.000 € Einkommen : Dieser Schwellenwert gilt für das zu versteuernde Einkommen, nicht für das Bruttoeinkommen. Sie müssen also potenzielle Abzüge berücksichtigen, bevor Sie feststellen können, ob Sie über oder unter dieser Schwelle liegen.
- Sie sind verheiratet und beide Ehepartner arbeiten : Die Zusammenrechnung von Einkommen ist oft steuerlich günstiger, erfordert aber eine gemeinsame Steuererklärung. Denken Sie daran, sich bei der Erklärung Ihres Einkommens 2026 für eine gemeinsame Erklärung zu entscheiden.
- Sie ändern Ihre Situation : Eine Heirat, eine Scheidung oder ein Arbeitsplatzwechsel im Laufe des Jahres kann Ihre Steuerpflichten grundlegend verändern. Denken Sie daran, jede Änderung in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
- Sie beziehen ausländische Einkünfte : Auch wenn Ihr luxemburgisches Einkommen unter den genannten Schwellenwerten liegt, kann das Vorhandensein erheblicher ausländischer Einkünfte eine Erklärung erforderlich machen.
- Sie sind Unternehmer oder Selbstständiger : Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, auch wenn es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, sind in der Regel verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.
Fazit: Auch wenn die Regeln komplex erscheinen mögen, sollen sie eine gerechte Besteuerung für alle Steuerzahler gewährleisten. Wenn Sie sich über Ihre Situation im Unklaren sind, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder führen Sie eine Online-Simulation auf einer der Plattformen oben auf dieser Seite durch.
Steuererklärung: die wichtigsten Termine im Jahr 2026
In Luxemburg, die Steuerperiode entspricht dem Kalenderjahr, d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Ihre Steuererklärung bezieht sich also auf die in diesem Zeitraum erhaltenen Einkünfte und getätigten Ausgaben.
Frist für die Meldung
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres. für das Einkommen des Vorjahres. Historisch gesehen war dies der 31. März, aber das ist nicht mehr der Fall, es sei denn, Sie sind verheiratet/verpartnert und möchten Ihre Steuerregelung ändern (z. B. von einer gemeinsamen Steuererklärung zu einer individuellen Steuererklärung wechseln). In diesem Fall muss die Entscheidung vor dem 31. März mitgeteilt werden, damit sie für das laufende Steuerjahr gilt.
Beachten Sie, dass es nach dem 31. Dezember des laufenden Jahres zu spät sein wird. Es ist unmöglich, von der Steuerbehörde auch nur die geringste Verlängerung dieser Frist zu erhalten. Sie können also keine Steuererstattung für das Einkommen des vergangenen Jahres mehr erhalten. Sie können jedoch im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Frist für die Steuererstattung
Nachdem Sie Ihre Erklärung abgegeben haben, dauert es 1 bis 3 Monate, bis Sie die Rückerstattung erhalten. von der Behörde erhalten. Es ist möglich, dass die Steuerbehörde in der Zwischenzeit weitere Unterlagen von Ihnen anfordert.
Details, die Sie über Einkommen und Änderungen während Ihres Steuerjahres wissen sollten
- Alle im Steuerjahr erzielten Einkünfte müssen angegeben werdenDies gilt auch für Arbeiten, die im Vorjahr geleistet wurden.
- Die abzugsfähigen Ausgaben müssen im Steuerjahr bezahlt worden sein. um berücksichtigt zu werden.
- Bei einer Änderung der Situation im Laufe des Jahres (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes), können diese Ereignisse Ihre Besteuerung für das gesamte Steuerjahr beeinflussen.
Schritt für Schritt zum Ausfüllen der Steuererklärung 2026
Das Ausfüllen der Steuererklärung in Luxemburg mag kompliziert erscheinen, aber wenn Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen, wird es Ihnen leicht fallen. Sie gehen wie folgt vor:
Formulare zur Verwendung
Das Hauptformular für die Steuererklärung in Luxemburg ist das Modell 100. Es existiert in zwei Versionen:
- Formular 100F : Französische Fassung
- Formular 100D : Deutsche Fassung
Diese Formulare sind inhaltlich identisch, nur die Sprache unterscheidet sich. Wählen Sie das Formular, in dem Sie sich am wohlsten fühlen.
Sie finden und diese Formulare herunterladen auf der Website der Administration des Contributions Directes. Aber am einfachsten ist es, die Steuererklärung direkt online abzugebenVerwenden Sie dazu eines der Tools, die Sie in unserem Vergleichsrechner oben auf dieser Seite finden.
Beachten Sie, dass für bestimmte Situationen andere Formulare erforderlich sein können :
- Formular 163R (für Ansässige) oder 163NR (für Nichtansässige) : Diese Formulare dienen der jährlichen Abrechnung. Sie werden verwendet, um den Steuerabzug an der Quelle zu regulieren, wenn er zu hoch ist, insbesondere bei Personen, die keine vollständige Steuererklärung abgeben müssen.
- Formular 190F : Dieses Dokument ist ein Anhang zum Muster 100 für die Erklärung von Mieteinnahmen aus einer Immobilie.
- Formular 500/500bis : Für Steuerpflichtige mit Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit.
Online-Steuererklärung über MyGuichet.lu
Luxemburg fördert nachdrücklich die Nutzung der Online-Plattform MyGuichet.lu zum Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung. Sie müssen folgende Schritte befolgen:
- Besuchen Sie auf MyGuichet.lu und loggen Sie sich mit Ihrem LuxTrust-Zertifikat oder Ihrem elektronischen Personalausweis ein.
- Wählen Sie im Abschnitt "Steuern" den Schritt "Erklärung für die Einkommensteuer".
- Das System führt Sie durch die verschiedenen Abschnitte und füllt dabei einige Informationen vorab aus, die der Verwaltung bereits bekannt sind.
- Sie können die erforderlichen Dokumente direkt anhängen, indem Sie sie einscannen oder hochladen.
- Lesen Sie vor der Einreichung alle eingegebenen Informationen noch einmal sorgfältig durch.
- Bestätigen Sie Ihre Erklärung mit Ihrer elektronischen LuxTrust-Signatur.
- Sie erhalten eine elektronische Empfangsbestätigung, bewahren Sie diese gut auf.
Mit einer Online-Erklärung über MyGuichet.lu...
- Die Bearbeitung durch die Steuerbehörde erfolgt viel schneller
- Es ist möglich, seine Meldung zu speichern und sie später wieder aufzunehmen
- Das Fehlerrisiko wird durch automatische Kontrollen stark reduziert.
- Es ist möglich, den Status seiner Erklärung in Echtzeit zu verfolgen
Steuererklärungen über alternative Plattformen abgeben
Obwohl MyGuichet.lu die offizielle Plattform für Steuererklärungen in Luxemburg bleibt, haben sich alternative Lösungen wie taxx.lu oder MyTax von Spuerkeess herausgebildet, um den spezifischen Bedürfnissen der Steuerzahler gerecht zu werden. Diese Plattformen sind zwar kostenpflichtig, bieten aber erweiterte Funktionen, die sich als besonders nützlich erweisen können, wenn man seine Steuererklärung optimieren will. Hier ein Beispiel :
- Die Benutzeroberfläche ist häufig so gestaltet, dass sie einfacher und intuitiver zu bedienen ist.Mit dynamischen Formularen, die sich an die spezifische Situation jedes Steuerzahlers anpassen. Es ist kein LuxTrust-Zertifikat erforderlich, um sich einzuloggen.
- Die Daten werden automatisch in die Formulare eingegeben -. fotografieren Sie einfach Ihre Dokumente (Lohnausweis, Versicherungsprämienausweis) mit Ihrem Telefon.
- Diese Plattformen bieten Kundenservice und Beratung in Echtzeit.um Ihnen bei Ihrer Steuererklärung zu helfen. Sie können sogar über einen Live-Chat mit einem Steuerexperten sprechen (nützlich bei besonderen Fällen oder komplexen Situationen).
- Sie integrieren oft Algorithmen zur Steueroptimierung die Ihre Situation analysieren und individuelle Empfehlungen zur Erhöhung Ihrer Steuerrückzahlung geben.
- Sie ermöglichen mehrere Steuersimulationen und -projektionenDie Simulatoren geben die Beträge in Echtzeit an.
- Tatsächlich bieten diese Plattformen als Option eine erweiterte Beratung an in Steueroptimierung, um Ihnen zu helfen, Ihren Steuergewinn zu maximieren.
Das hängt von Ihrer Situation und Ihren Erwartungen ab: Wenn Sie eine einfache Handhabung und maximale Steueroptimierung bevorzugen, dann sollten Sie sich für eine dieser Plattformen entscheiden.
Die erforderlichen Dokumente und Nachweise
Um Ihre Steuererklärung in Luxemburg korrekt auszufüllen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Gehaltsbescheinigungen : Sie werden von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt und enthalten Einzelheiten zu Ihrem Einkommen und den Quellensteuern.
- Rentenbescheinigungen : Wenn Sie eine luxemburgische oder ausländische Rente beziehen.
- Bankauszüge : Für Zinserträge und absetzbare Bankgebühren.
- Versicherungsverträge : Für absetzbare Prämien für Lebens-, Kranken- oder Haftpflichtversicherungen. Normalerweise wird jedes Jahr eine Bescheinigung von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt, aber das ist nicht immer der Fall.
- Spendenbelege : Quittungen über Spenden an anerkannte Organisationen in Luxemburg (diese können Sie von der Steuer absetzen).
- Rechnungen : Für absetzbare Ausgaben wie Kinderbetreuungskosten oder Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Darlehensvertrag und Zinsaufstellung : Für den Abzug von Zinsen für Immobilienkredite.
- Investmentzertifikate : Für Rentensparprodukte oder Bausparpläne.
- Ausländische Einkommensnachweise : Wenn Sie Einkommen aus anderen Ländern haben.
Mit all diesen Unterlagen können Sie Ihre Steuererklärung 2026 problemlos ausfüllen!
Die verschiedenen Kategorien von Einkommen, die in Luxemburg angegeben werden müssen
In Luxemburg müssen verschiedene Arten von Einkünften angegeben werden. Diese Kategorien zu verstehen, wird Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen und Ihre Steuersituation zu optimieren.
1. Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit stellen oft den Hauptteil des gemeldeten Einkommens dar. Sie umfassen :
- Gehälter : Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine jährliche Gehaltsbescheinigung aus, in der Ihr steuerpflichtiges Einkommen detailliert aufgeführt ist.
- Einkommen von Selbstständigen : Wenn Sie einen freien Beruf oder ein Gewerbe ausüben, müssen Sie Ihre Gewinne angeben.
- Sachleistungen : Der Dienstwagen, die Dienstwohnung oder die Essensgutscheine gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
Überprüfen Sie Ihren Lohnausweis sorgfältig. Es können sich Fehler einschleichen, die sich auf Ihre Besteuerung auswirken.
2. Die Einkünfte aus Vermögen
Ihr Vermögen kann steuerpflichtiges Einkommen generieren :
- Mieteinnahmen : Wenn Sie eine Immobilie vermieten, müssen Sie die erhaltenen Mieten angeben. Sie können bestimmte Kosten wie Darlehenszinsen oder Instandhaltungskosten absetzen.
- Mobiles Einkommen : Dividenden von Aktien oder Zinsen von Geldanlagen müssen angegeben werden. Einige Sparprodukte sind teilweise von der Steuer befreit oder bieten Zugang zu besonders attraktiven Steuerabzügen.
Gut zu wissen: Luxemburg wendet eine Quellensteuer mit befreiender Wirkung auf viele Einkünfte aus beweglichem Vermögen. Dies vereinfacht Ihre Steuererklärung.
3. Renten und Pensionen
Altersrenten und Leibrenten sind steuerpflichtig. Dazu gehören:
- Gesetzliche Renten, die von der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) gezahlt werden
- Betriebliche Zusatzrenten
- Renten aus Lebensversicherungen
Beachten Sie, dass für bestimmte Invaliditätsrenten oder Renten für Kriegsopfer teilweise oder vollständige Steuerbefreiungen gelten.
4. Sonstiges steuerpflichtiges Einkommen
Andere Arten von Einkommen müssen angegeben werden:
- Außerordentliche Einkünfte : Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten, Abfindungen...
- Ersatzeinkommen : Arbeitslosengeld gezahlt von die ADEM, Krankengeld...
- Bestimmte ausländische Einkünfte, je nach den zwischen den Ländern geltenden Steuerabkommen (fragen Sie einen Steuerberater, ob dies auf Sie zutrifft)
Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihr ausländisches Einkommen anzugeben.Auch wenn sie in Luxemburg steuerbefreit sind. Sie können Ihren Gesamtsteuersatz beeinflussen. Ihr Steuersatz in Luxemburg wird nämlich auf der Grundlage Ihres gesamten weltweiten Einkommens berechnet.
Zögern Sie nicht, einen Experten einer der Plattformen aus unserem Vergleich (oben auf dieser Seite) zu konsultieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Einkommen steuerpflichtig ist.
Wie wird die Steuer in Luxemburg berechnet?
Den progressiven Steuertarif verstehen
Luxemburg wendet an ein progressives SteuersystemDas bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen steigt. Dieser Tarif ist in Stufen unterteilt, die jeweils zu einem bestimmten Steuersatz besteuert werden.
Hier sind die wichtigsten Merkmale des Tarifs für das laufende Steuerjahr :
- Die erste Stufe von 11.265 € ist steuerfrei.
- Die Steuersätze variieren dann von 8% bis 42%, mit insgesamt 23 Stufen.
- Der Höchstsatz von 42% gilt für Einkommen, die 200.004 € übersteigen.
Sie zahlen also 0€ auf die erste Rate, dann 8% auf den Teil Ihres Einkommens, der in der zweiten Rate liegt, dann 9% auf den Teil, der in der dritten Rate liegt, etc.
Beispielrechnung für ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € (Klasse 1) :
- 0 bis 11.265 €: 0% = 0 €
- 11.266 bis 13.137 €: 8% = 149,76 €.
- 13.138 bis 15.009 €: 9% = 168,39 €.
- …
- 45.897 bis 50.000 €: 39% = 1.600,17 €.
Gesamtsteuerbetrag: ca. 11.300 €.
Dieses progressive System ermöglicht eine gerechtere BesteuerungDie Steuerbelastung von höheren Einkommen wird mit steigendem Einkommen proportional höher.
Der durchschnittliche Steuersatz
Der Durchschnittssteuersatz ist ein entscheidendes Konzept, insbesondere für nicht ansässige Personen. Er stellt den Gesamtprozentsatz der Steuern, die auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen gezahlt werden. Hier ist die Formel:
Berechnung des Durchschnittssatzes : Durchschnittssatz = (Gesamtsteuerbetrag / steuerpflichtiges Einkommen) x 100
In unserem vorherigen Beispiel : Durchschnittssatz = (11.300 / 50.000) x 100 = 22,6%
Hier ist der Nutzen des durchschnittlichen Steuersatzes in Bezug auf die luxemburgischen Steuern :
- Für Einwohner : Der Durchschnittssteuersatz gibt einen Überblick über die tatsächliche Steuerlast auf Ihr Gesamteinkommen.
- Für Nichtansässige: Dieser Satz wird zur Berechnung der Quellensteuer auf luxemburgische Gehälter verwendet.
Der Durchschnittssatz ist besonders wichtig für nicht ansässige Ehepaare, die sich für die Kollektivbesteuerung entscheiden. In diesem Fall berechnet die Verwaltung einen Durchschnittssatz auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens, der dann auf das luxemburgische Einkommen angewendet wird.
Die Modalitäten der Steuerzahlung in Luxemburg
Im Großherzogtum gibt es verschiedene Zahlungsmodalitäten:
- Die Quellensteuer : Dies ist der Hauptmodus für Arbeitnehmer und Rentner. Der Arbeitgeber oder die Pensionskasse zieht die Steuer direkt vom Lohn oder von der Pension ab. Der Vorteil ist, dass es für den Steuerzahler nichts zu verwalten gibt. Der Nachteil ist, dass der Höchstbetrag abgezogen wird: Sie müssen also unbedingt eine Steuererklärung machen, um die Kosten, die für Steuerabzüge in Frage kommen (Versicherungen, Sonderausgaben, Kinderbetreuung usw.), abzuziehen.
- Vierteljährliche Vorauszahlungen : Dies gilt nur für Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen, wie z. B. Mieteinnahmen oder Einkünfte von Selbstständigen. Die Verwaltung kann in diesem Fall die Zahlung von Vorschüssen verlangen. Dies erspart eine Regulierung am Jahresende, erfordert aber eine gute Verwaltung der Buchhaltung und der Finanzen.
- Ratenzahlung : bei Schwierigkeiten mit der Steuerzahlung kann bei der Verwaltung eine Ratenzahlung beantragt werden.
Die Steuerklassen in Luxemburg verstehen, um seine Situation zu optimieren
Das luxemburgische Steuersystem zeichnet sich durch seine Steuerklassen aus. Ihre Steuerklasse hängt von Ihrer Familiensituation ab. Sie hat einen direkten Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuern.
Die drei Steuerklassen erläutert
Dies sind die drei Klassen des luxemburgischen Steuersystems:
Klasse 1: Das Grundregime
Diese Klasse betrifft vor allem SinglesDie meisten Menschen, die seit mehr als drei Jahren geschieden oder getrennt sind, und Witwen nach drei Jahren. Dies ist die ungünstigste Klasse in Bezug auf die Besteuerung.
Klasse 1a: Eine Zwischendiät
Diese Klasse gilt für :
- Alleinstehende Personen über 65 Jahre
- Alleinerziehende mit unterhaltsberechtigtem(n) Kind(ern)
- Verwitwet oder seit weniger als drei Jahren geschieden/getrennt
Diese Klasse bietet einen günstigeren Einkommensfreibetrag als Klasse 1.
Klasse 2: Die günstigste Regelung
Diese Klasse ist für :
- Verheiratete oder verpartnerte Paare (sofern die Zivilpartnerschaft in Lxemburg anerkannt wird)
- Witwen in den drei Jahren nach dem Tod des Ehepartners
Klasse 2 ermöglicht eine gemeinsame Besteuerung des Haushaltseinkommens, die oftmals günstiger ist.
Die Auswirkung der Klasse auf die Steuerberechnung
Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich direkt auf Ihren Steuersatz aus:
- In Klasse 1 wird die Standardtabelle ohne besondere Abschläge angewendet.
- Klasse 1a erhält einen höheren GrundfreibetragDie Steuervergünstigungen sind in den meisten Fällen auf die Steuererklärung beschränkt und reduzieren das zu versteuernde Einkommen.
- Klasse 2 ermöglicht eine Verdoppelung der SteuerklassenDies kann die Steuerlast für Paare deutlich senken.
Beispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € :
- In Klasse 1 (ledig), muss der Steuerzahler etwa 11.800 € Steuern zahlen
- In Klasse 1a (alleinerziehend oder Senior): ca. 10.500 € Steuern
- In Klasse 2 (verheiratet oder verpartnert): ca. 6.600 € Steuer (für ein Paar mit diesem Einkommen)
Diese Zahlen sind Richtwerte und können je nach Ihrer genauen Situation variieren.
Verheiratete oder verpartnerte Paare: gemeinsame Erklärung VS individuelle Erklärung
Seit 2018 haben verheiratete oder verpartnerte Paare die Möglichkeit, zwischen :
- Kollektivbesteuerung (Klasse 2) : Diese Methode ist günstiger für Paare mit großen Einkommensunterschieden.
- Individuelle Besteuerung (in Klasse 1) : Dieses System kann für Paare mit ähnlichem Einkommen interessanter sein. Es ermöglicht auch eine klare Trennung der steuerlichen Vermögen.
- Individuelle Besteuerung mit Reallokation des Einkommens : Diese erweiterte Option ermöglicht es, das Einkommen zwischen den Ehepartnern aufzuteilen, um die Besteuerung zu optimieren, während das System der Individualbesteuerung beibehalten wird.
Um die richtige Wahl zu treffen, empfiehlt es sich, Simulationen mit den verschiedenen Optionen durchzuführen.
Steuerabzüge, um in Luxemburg Steuern zu sparen
Das luxemburgische Steuersystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Hier ist ein detaillierter Überblick über die wichtigsten verfügbaren Steuerabzüge :
Besondere Ausgaben
Sonderausgaben sind ein wichtiger Hebel, um Ihre Steuersituation zu optimieren. Sie umfassen mehrere Kategorien:
- Versicherungen
- Lebensversicherung : Die eingezahlten Prämien sind bis zu einem Höchstbetrag von 672 € pro Person im Haushalt abzugsfähig.
- Krankenversicherung, Wohnung, autoDiese Prämien sind ebenfalls absetzbar, jedoch bis zu einer Gesamtgrenze von 672 € pro Person im Haushalt und Jahr.
- Bausparen : Beiträge an Bausparkassen sind bis zu 1 344 € pro Jahr für Steuerpflichtige zwischen 18 und 40 Jahren und 672 € pro Jahr für Steuerpflichtige über 40 Jahren absetzbar. Diese Beträge werden für verheiratete oder verpartnerte Paare verdoppelt.
- Spenden : Spenden an anerkannte Organisationen sind ab 120 € pro Jahr bis zu einer Grenze von 20% des zu versteuernden Einkommens oder 1.000.000 € absetzbar.
- Darlehenszinsen : Die Zinsen für einen Verbraucherkredit sind bis zu einer Obergrenze von 336 € pro Person im Haushalt absetzbar. Die Höchstgrenzen sind wesentlich höher für die Zinsen eines Immobilienkredit.
- Rentensparen : Einzahlungen auf einen Rentensparplan sind bis zu 4500 € pro Jahr absetzbar, unabhängig vom Alter des Steuerzahlers.
Achten Sie auf die Gesamtgrenzen für bestimmte Abzüge. Beispielsweise ist die Obergrenze für Versicherungen und Kreditzinsen gemeinsam.
Außerordentliche Belastungen
Mit außergewöhnlichen Belastungen können Sie außergewöhnliche Ausgaben berücksichtigen, die Ihr Budget belasten, wie...
- Nicht erstattete Krankheitskosten
- Kosten für Kinderbetreuung
- Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung
Der absetzbare Betrag hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Für bestimmte Belastungen kann ein pauschaler Abschlag von 5.400 € pro Jahr gewährt werden.Die Kosten für die Hausarbeit (z. B. Haushaltskosten).
Tipp: Bewahren Sie alle Belege für diese Ausgaben sorgfältig auf, da sie von der Steuerbehörde angefordert werden können.
Steuerfreibeträge und -gutschriften
Mehrere Steuerfreibeträge und -gutschriften können Ihre Steuer in Luxemburg direkt reduzieren:
- Freibetrag für nicht im Haushalt lebende(s) Kind(er): 4.422 € pro Kind unter bestimmten Bedingungen.
- Steuergutschrift für Arbeitnehmer (CIS) : Dieser Kredit variiert je nach Ihrem Einkommen und beträgt maximal 696€ pro Jahr.
- Steuergutschrift für Rentner (CIP) : Ähnlich wie die CIS gilt sie für Rentner, mit einem Maximum von ebenfalls 696€ pro Jahr.
- Steuergutschrift für Alleinerziehende (CIM) : Für Alleinerziehende kann er je nach Einkommen bis zu 2.505 € pro Jahr betragen.
- Freibetrag für Reisekosten : Es wird eine Pauschale von 99€ pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gewährt, bis zu einer Höchstgrenze von 26 km.
Die gängigsten Techniken zur Steueroptimierung in Luxemburg
Luxemburg bietet durch verschiedene Versicherungs- und Sparprodukte interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Gut genutzt, diese Instrumente können Ihre Steuerlast deutlich senken und ermöglicht es Ihnen gleichzeitig, ein solides Vermögen aufzubauen.
Steueroptimierung Nr. 1: Rentensparen
Das Rentensparen in Luxemburg genießt einen sehr vorteilhaften steuerlichen Rahmen, insbesondere durch die Regelung des Artikels 111bis.
Hier sind die Steuervorteile:
- Sie können bis zu 4500 € pro Jahr absetzen und pro Steuerzahler Ihrer Steuern, abhängig von den Beiträgen, die Sie in Ihren Rentensparplan eingezahlt haben
- Sie profitieren von einer sehr günstigen Besteuerung beim Austritt : nur die Hälfte Ihres Kapitals steuerpflichtig ist. Mehr erfahren.
So können Sie eine Zusatzrente aufbauen und gleichzeitig Ihr Leben lang Steuern sparen.
Steueroptimierung Nr. 2: Einen Lebensversicherungsvertrag eröffnen
L'Lebensversicherung in Luxemburg ist ein leistungsstarkes Instrument zur Steueroptimierung und bietet Vorteile sowohl während der Sparphase als auch beim Rückkauf oder im Erbfall.
Steuervorteile :
- Lebensversicherungsprämien sind bis zu 672 € pro Person im Steuerhaushalt absetzbar.
- Die erwirtschafteten Zinsen werden während der Laufzeit des Vertrags nicht besteuert.
- Nach 10 Jahren Haltedauer muss nur die Hälfte der Zinsen versteuert werden.
Beispiel: Ein Ehepaar schließt jeweils einen Lebensversicherungsvertrag mit einer jährlichen Prämie von 672 € ab. Ihre jährliche Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von 42% beläuft sich auf : (672 € x 2) x 42% = 564,48 €. Über 10 Jahre, unter der Annahme einer durchschnittlichen Rendite von 3% pro Jahr, haben sie :
- Ausgezahlt: 13.440 €.
- An Steuern gespart: 5.644,80 €.
- ein Kapital von ca. 15.580 € (ohne Steuern) angesammelt haben
Steueroptimierung Nr. 3: Abschluss einer Restschuldversicherung für Ihr Immobiliendarlehen
L'RestschuldversicherungDie Steuererklärung ist zwar für viele Immobilienkredite vorgeschrieben, bietet aber auch Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Hier sind die Vorteile einer Kreditversicherung :
- Die Prämien sind als Sonderausgaben absetzbar, mit einer bestimmten Obergrenze.
- Das Potenzial für Steuergewinne ist bei der Zahlung einer einmaligen Prämie sehr groß.
- Für Verträge, die mit dem Erwerb eines Hauptwohnsitzes verbunden sind, die Obergrenze für den Abzug kann bis zu 672 € x Anzahl der Vertragsjahre betragen (bei Zahlung in regelmäßigen Prämien).
Beispiel: Ein Ehepaar kauft ein Haus und schließt eine Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie von 20.000 € ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% und einer Abzugsgrenze von 6.720 € (672 € x 10 Jahre) beträgt ihre sofortige Steuerersparnis : 6.720 € x 42% = 2.822,40 €.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Luxemburg einen vorteilhaften steuerlichen Rahmen für Sparen und Versicherungen bietet. Wenn Sie diese Instrumente verstehen und sinnvoll nutzen, können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken und gleichzeitig Ihr Vermögen aufbauen. Ein Ratschlag :
- Zeichnen Sie einen Plan Rentensparen und zahlen Sie gerade genug, um Ihren Steuergewinn zu maximieren
- Machen Sie das Gleiche mit einem Lebensversicherungsvertrag
- Und bezahlen Sie Ihren Versicherung für Kreditnehmer als einmalige Prämie um eine maximale Steuerrückerstattung zu erhalten
Sonderfälle und besondere Situationen
Grenzgänger aus Frankreich, Belgien, Deutschland: Welche Besteuerung in Luxemburg?
Grenzgänger in Luxemburg sind eine wichtige Gruppe von Steuerzahlern, die besonderen Steuervorschriften unterliegen.
Hier ist das allgemeine Prinzip : Grenzgänger werden in Luxemburg auf ihr aus Luxemburg stammendes Einkommen besteuert. Jedoch, sie müssen dieses Einkommen auch in ihrem Wohnsitzland versteuernIn der Regel erhalten sie dort eine Steuergutschrift, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Besondere Regeln :
- Schwelle der 90% : Um einige der in diesem Artikel vorgestellten Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, muss der Grenzgänger mindestens 90% seiner weltweiten Berufseinkünfte in Luxemburg erzielen.
- Telearbeitstage : Für Telearbeit gibt es eine Toleranzschwelle, über die hinaus ein Teil des Gehalts im Wohnsitzland steuerpflichtig wird. Dies ist eine Situation, die Sie vermeiden sollten, wenn Sie die Techniken der Steueroptimierung in Luxemburg nutzen möchten.
So können Sie als Grenzgänger in Luxemburg steuerlich optimieren :
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Gleichstellung mit einem in Luxemburg Ansässigen beantragen um von denselben Steuervorteilen zu profitieren.
- Planen Sie Ihre Telearbeitstage, um unter der Toleranzgrenze Ihres Landes zu bleiben.So können Sie eine Teilbesteuerung in Ihrem Wohnsitzland vermeiden.
- Profitieren Sie dann von den luxemburgischen Steuerabzügen, wie z.B. dem Bausparen, derRentensparen, l'Restschuldversicherung oder Lebensversicherungen.
Impatriate-Regelung: Steuervorteile
Luxemburg hat eine vorteilhafte Steuerregelung eingeführt, um hochqualifizierte Führungskräfte anzuziehen, bekannt als ". Impatriate-Regelung" .
Anspruchsvoraussetzungen :
- Ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sein
- Im Ausland angeworben worden sein
- In Luxemburg steuerlich ansässig werden
- Ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 € beziehen
Steuervorteile :
- Befreiung von Umzugskosten
- Befreiung von den Wohnkosten (bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € pro Jahr oder 30% des Gehalts)
- Befreiung von Schulgeld für Kinder
- Befreiung von der Impatriierungsprämie (bis zu 30% des Jahresgehalts)
Laufzeit der Regelung: höchstens 8 Jahre
Machen Sie eine kostenlose Simulation auf einer der Steuererklärungsplattformen oben auf dieser Seite oder lassen Sie sich von einem Steuerexperten beraten, um mehr zu erfahren.
Besteuerung von ausländischem Einkommen: Mechanismen und Erklärung
In Luxemburg ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, was auch Einkünfte aus dem Ausland einschließt. Es gibt jedoch Mechanismen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Allgemeine Grundsätze: Alle ausländischen Einkünfte müssen in Luxemburg zwingend angegeben werden, auch wenn sie steuerfrei sind.
Bei einer Doppelbesteuerung gibt es zwei Methoden, um diesen Effekt zu beseitigen:
- Die Freistellung mit Progressivität : Das ausländische Einkommen ist steuerfrei, wird aber bei der Bestimmung des Gesamtsteuersatzes berücksichtigt.
- Steuergutschrift : Die im Ausland gezahlte Steuer wird von der luxemburgischen Steuer abgezogen.
Die betroffenen Einkünfte sind folgende:
- Ausländische Immobilieneinkünfte
- Dividenden und Zinsen aus ausländischen Quellen
- Ausländische Renten
- Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit
Wie Sie vorgehen:
- Verwenden Sie das Formular 500, um Ihr ausländisches Einkommen anzugeben.
- Dokumentieren Sie sorgfältig Ihre im Ausland gezahlten Einkünfte und Steuern.
- Prüfen Sie die geltenden Steuerabkommen, um die steuerliche Behandlung jeder Einkommensart zu verstehen, oder ziehen Sie einen Experten hinzu.
Expertenratschläge zur Optimierung Ihrer Steuererklärung in Luxemburg im Jahr 2026
Die Optimierung Ihrer Steuererklärung in Luxemburg erfordert ein gründliches Verständnis des Steuersystems und eine besondere Aufmerksamkeit für Details. Hier finden Sie Tipps von Experten, die Ihnen helfen, Ihre Steuervorteile zu maximieren und gleichzeitig häufige Fehler zu vermeiden.
Häufige Fehler, die Sie bei der Angabe Ihres Einkommens vermeiden sollten
- Einkommen vergessen : Dies ist einer der häufigsten Fehler. Achten Sie darauf, dass Sie alle Ihre Lohneinkommen (einschließlich Bonuszahlungen und Sachleistungen wie z. B. ein Firmenwagen), Anlageerträge, Mieteinnahmen sowie Renten oder Pensionen angeben. Und das alles sowohl in Luxemburg als auch im Ausland.
- Ausländische Einkünfte für Grenzgänger vergessen : Grenzgänger müssen ihre ausländischen Einkünfte angeben, auch wenn sie in Luxemburg steuerfrei sind, da dies zur Festlegung ihres Steuersatzes dient.
- Die falsche Steuerklasse wählen : Für verheiratete oder verpartnerte Paare ist die Wahl zwischen Kollektiv- und Individualbesteuerung entscheidend. Führen Sie Simulationen durch, um die vorteilhafteste Option zu ermitteln.
- Die Bedeutung von Steuerabzügen vernachlässigen : Verpassen Sie nicht die Abzüge, auf die Sie Anspruch haben. Überprüfen Sie alle Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Bausparen), außergewöhnlichen Belastungen (Kinderbetreuungskosten, hohe medizinische Kosten) und Kreditzinsen für Ihren Hauptwohnsitz.
- Sich bei den angegebenen Beträgen irren : Überprüfen Sie alle eingegebenen Beträge gewissenhaft. Ein Zahlendreher kann weitreichende Folgen haben.
- Schließlich zu spät erklären : die Frist ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Verpassen Sie diese Frist nicht!
Steueroptimierungstricks für Ihre nächste Steuererklärung
Die erste Steuererklärung in Luxemburg ist wichtig, um Ihr Steuerprofil und alle möglichen Optimierungsstrategien zu kennen, mit denen Sie Geld sparen können. Hier ist zum Beispiel alles, was Sie tun könnten, um Ihre Steuerrückzahlung zu maximieren :
- Optimieren Sie Ihre Rentensparen : Maximieren Sie Ihre Einzahlungen in einen Rentensparvertrag (Art. 111bis) bis zu einer Obergrenze von 4500 € pro Jahr. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, kann jeder Ehepartner diesen Höchstbetrag in Anspruch nehmen.
- Eröffnen Sie eine Lebensversicherung und tätigen Sie Investitionen, die Ihrem Risikobewusstsein entsprechen : Kombinieren Sie Lebensversicherungen und Rentensparen, um Ihre Abzüge zu optimieren. Zielen Sie bei Lebensversicherungsverträgen auf die Obergrenze von 672 € pro Person im Haushalt ab. Wenn Sie kein Risiko eingehen möchten, legen Sie Ihre Einzahlungen in einen Euro-Fonds an.
- Optimieren Sie Ihre Reisekosten : Überprüfen Sie, ob die berücksichtigte Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte korrekt ist, und denken Sie daran, dass die Kilometerpauschale auf 26 km (für eine einfache Fahrt) begrenzt ist.
- Für Abzüge im Zusammenhang mit Ihrem ImmobilienkreditDenken Sie daran, alle mit Ihrem Kredit verbundenen Kosten (Bearbeitungsgebühren, Prämie für die Kreditversicherung...) einzubeziehen.
- Bei Paaren: Beurteilen Sie jedes Jahr, ob eine gemeinsame Erklärung oder eine individuelle Erklärung sinnvoll ist. Führen Sie eine kostenlose Steuersimulation mit einem der oben auf dieser Seite aufgeführten Tools durch.
Wenn Ihnen bestimmte Anliegen am Herzen liegen, sollten Sie schließlich wissen, dass Ihre Spenden von der Steuer abgesetzt werden können. In diesem Fall sollten Sie Ihre Spenden so planen, dass Sie die Mindestgrenze von 120 € pro Jahr erreichen. Verteilen Sie Ihre Spenden gegebenenfalls über mehrere Jahre, um innerhalb der Grenze von 20% des zu versteuernden Einkommens zu bleiben.
Sollte man einen Experten für luxemburgische Steuern hinzuziehen?
Hier sind die Situationen, in denen Sie möglicherweise die Dienste eines Experten in Anspruch nehmen müssen:
- Wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz komplex ist : Wenn Sie Ihre Zeit auf mehrere Länder verteilen oder gerade erst nach Luxemburg gezogen sind, kann Ihnen ein Experte dabei helfen, Ihren Steuerstatus und die damit verbundenen Verpflichtungen zu bestimmen.
- Wenn Sie mehrere internationale Einkommensquellen haben : Wenn Sie Einkommen aus mehreren Ländern beziehen, kann Ihnen ein Experte helfen, die länderspezifischen Steuerabkommen zu verstehen und so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- Wenn Sie größere Immobilieninvestitionen haben : Wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, insbesondere im Ausland, kann ein Experte Sie über die beste Steuerstrategie beraten.
- Wenn Sie ein großes oder diversifiziertes Vermögen haben : Wenn Sie über ein beträchtliches Vermögen verfügen (Aktien, Anleihen, Immobilien), kann Ihnen ein Experte dabei helfen, die Besteuerung Ihres Einkommens und Ihres Vermögens zu optimieren.
- Bei einer Änderung Ihrer persönlichen Situation (Heirat, Scheidung, Auswanderung)... Diese Situationen können sich erheblich auf Ihre Steuerbelastung auswirken und verdienen den Rat eines Experten.
- Schließlich, im Falle eines Rechtsstreits oder eines Problems mit der luxemburgischen SteuerbehördeWenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die richtige Wahl getroffen haben, zögern Sie nicht, die Dienste eines Experten in Anspruch zu nehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Optimierung Ihrer Steuererklärung in Luxemburg ein methodisches Vorgehen und eine gute Kenntnis des Steuersystems erfordert. Wenn Sie häufige Fehler vermeiden, die verfügbaren Abzugsmöglichkeiten sinnvoll nutzen und wissen, wann Sie einen Experten hinzuziehen sollten, können Sie Ihre Steuersituation deutlich verbessern.
FAQ: Alles über die Steuererklärung in Luxemburg
Wer muss in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?
Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Die Pflicht besteht insbesondere dann, wenn das zu versteuernde Einkommen 100 000 € pro Jahr übersteigt oder wenn die Summe der Einkünfte (Löhne, Renten usw.) bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Auch ohne Verpflichtung kann es vorteilhaft sein, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben, um von Steuerabzügen zu profitieren.
Wie erklärt man seine Steuern in Luxemburg? Welche Formulare sind zu verwenden?
Um Ihre Steuern zu erklären, müssen Sie das Formular 100F (auf Französisch) oder 100D (auf Deutsch) verwenden. Sie können Ihre Erklärung auch online über MyGuichet.lu abgeben. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Belege beizufügen und alles vor dem 31. Dezember des Folgejahres abzuschicken.
Was sind die wichtigsten Steuerabzüge zur Optimierung der Steuererklärung in Luxemburg?
Die wichtigsten Abzüge, die Sie nicht vernachlässigen sollten, betreffen Sonderausgaben (Versicherungen, Sparguthaben, Spenden), außergewöhnliche Belastungen (Betreuungskosten, Krankheitskosten) und Freibeträge. Auch wohnungsbezogene Abzüge, wie z. B. Darlehenszinsen, können Ihre Steuer senken.
Wie müssen Grenzgänger ihre Steuern in Luxemburg erklären?
Grenzgänger können die Gleichstellung mit Ansässigen beantragen, wenn sie mehr als 90% ihres Einkommens aus Luxemburg beziehen. Sie müssen ihr gesamtes Welteinkommen angeben und können von speziellen Abzügen wie der "Reisekostenpauschale" profitieren. Sie müssen die von ihrem Wohnsitzland festgelegten Schwellenwerte für Telearbeit einhalten.
Welche Fehler sollte man bei seiner luxemburgischen Steuererklärung vermeiden?
Die wichtigsten Fehler, die es zu vermeiden gilt, sind: das Auslassen von Einkünften, die falsche Wahl der Besteuerung bei Ehepaaren, die ungenügende Nutzung von Steuerabzügen, Eingabefehler und die Nichteinhaltung von Fristen. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall einen Steuerexperten zu konsultieren.
Muss man 2026 eine Steuererklärung in Luxemburg abgeben?
Sie sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie weniger als 100 000 € im Jahr verdienen. Es wird aber dringend empfohlen, damit Sie viele Kosten absetzen und jedes Jahr mehrere Tausend Euro Steuern zurückbekommen können. Sie können eine kostenlose Simulation durchführen, um Ihren potenziellen Steuergewinn zu ermitteln.