CNS-Erstattungen Luxemburg 2026: Sätze, Fristen, PID

Die CNS (Caisse Nationale de Santé) erstattet 88 % der medizinischen Kosten für Erwachsene und 100 % für Kinder unter 18 Jahren. Die Eigenbeteiligung beträgt 12 % für Praxisbesuche, 20 % für Hausbesuche und liegt je nach Klassifizierung zwischen 20 % und 100 % für Medikamente. Seit März 2024 ermöglicht die Direkte Sofortzahlung (PID), dass Sie bei über 600 Ärzten und Zahnärzten den CNS-Anteil nicht mehr vorstrecken müssen — Sie zahlen nur noch Ihre Eigenbeteiligung vor Ort. Erstattungsfrist: 1 bis 8 Wochen je nach Komplexität. Verjährungsfrist: maximal 2 Jahre nach Zahlung.

100 % Erstattung mit einer Zusatzkrankenversicherung

Die CNS erstattet 88 %, eine Zusatzversicherung deckt die restlichen 12 % + Honorarüberschreitungen ab.

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CNS-Erstattungssätze nach Art der Behandlung 2026

Das Erstattungssystem der CNS basiert auf unterschiedlichen Sätzen je nach Art der Behandlung und Alter des Patienten. Das Grundprinzip: 88 % Erstattung für Erwachsene (≥ 18 Jahre) bei den meisten medizinischen Leistungen und 100 % Übernahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Sätze gelten auf Basis der offiziellen Tarife der CNS-Nomenklatur, nicht für etwaige Honorarüberschreitungen einzelner Ärzte.

Art der Behandlung CNS Erwachsene (≥ 18) CNS Kinder (< 18) Eigenbeteiligung Praxisbeispiel
Hausarzt in der Praxis88 %100 %12 %C1: 59,50 € → CNS 52,36 € → Rest 7,14 €
Facharzt in der Praxis88 %100 %12 %49,70–88,80 € → CNS 88 % → Rest 12 %
Hausbesuch80 %100 %20 %95 € → CNS 76 € → Rest 19 €
Psychotherapie (seit Feb. 2023)70 %100 %30 %158,95 € → CNS 111,27 € → Rest 47,69 €
Physiotherapie (Standard)70 %100 %30 %31,50 € → CNS 22,05 € → Rest 9,45 €
Physiotherapie (schwere Pathologie)100 %100 %0 %31,50 € → CNS 31,50 € → Rest 0 €
Laboruntersuchungen80 %100 %20 %Blutentnahme 30 € → CNS 24 € → Rest 6 €
Bildgebung (Röntgen, CT, MRT)80 %100 %20 %MRT 400 € → CNS 320 € → Rest 80 €
Krankenhaus (Standardklasse)100 % Arzthonorare100 %26,14 €/Tag5 Tage → CNS 100 % Honorare + Tagespauschale 130,70 €
Zahnerhaltende Behandlung88 %100 %12 %Füllung 100 € → CNS 88 € → Rest 12 €
Medikamente (Vorzugstarif)100 %100 %0 %Lebenswichtiges Medikament 50 € → CNS 50 € → Rest 0 €
Medikamente (Normaltarif)80 %100 %20 %40 € → CNS 32 € → Rest 8 €
Medikamente (ermäßigter Tarif)40 %40 %60 %25 € → CNS 10 € → Rest 15 €
Hebamme (prä-/postnatal)100 %100 %0 %Beratung 45 € → CNS 45 € → Rest 0 €
Entbindung (Standardklasse)100 %100 %26,14 €/TagEntbindung + Aufenthalt → CNS 100 % Honorare → Tagespauschale bleibt

Quellen: CNS erstattete Leistungen, CNS-Nomenklatur, Luxemburger Sozialversicherungsgesetzbuch — Tarife Juni 2026.

Gut zu wissen — Die Sätze von 88 % und 100 % gelten AUSSCHLIESSLICH für die offiziellen CNS-Tarife, nicht für Honorarüberschreitungen. Wenn Ihr Arzt 80 € für eine Konsultation berechnet, deren CNS-Tarif 59,50 € beträgt, erstattet die CNS 88 % von 59,50 € = 52,36 €. Die 20,50 € Überschreitung bleiben vollständig bei Ihnen. Eine Zusatzkrankenversicherung deckt die 12 % Eigenbeteiligung + Überschreitungen innerhalb bestimmter Grenzen (500–1.500 €/Jahr je nach Anbieter).

Wichtig für Kinder: Die 100 %-Übernahme gilt für alle Minderjährigen unter 18 Jahren, die in Luxemburg wohnen oder über das Konto eines bei der CNS versicherten Elternteils mitversichert sind. Diese Regel greift automatisch ohne besondere Formalitäten, sobald die 13-stellige Matrikelnummer des Kindes auf der Honorarrechnung erscheint. Eltern zahlen NICHTS beim Arzt, Zahnarzt oder in der Apotheke für ihre Kinder (ausgenommen Medikamente zum ermäßigten Tarif von 40 % und nicht erstattete Honorarüberschreitungen).

Besonderheit Psychotherapie: Seit Februar 2023 erstattet die CNS Psychotherapie zu 70 % für Erwachsene und 100 % für Kinder, unter 4 strengen Bedingungen: (1) ärztliche Verschreibung eines Allgemeinmediziners oder Psychiaters, (2) Sitzungen bei einem vom Gesundheitsministerium anerkannten Psychotherapeuten (offizielle Liste verfügbar), (3) ausschließlich Sitzungen in Präsenz (Telekonsultation wird NICHT erstattet), (4) Einreichung der Honorarrechnung mit Verschreibung innerhalb von 2 Jahren. Dieser große Fortschritt hat Tausenden von Einwohnern und Grenzgängern Zugang zur Psychotherapie ermöglicht (offizieller CNS-Tarif: 158,95 €/Sitzung).

Direkte Sofortzahlung (PID): Keine Vorstreckung mehr

Die Direkte Sofortzahlung (PID – Paiement Immédiat Direct) ist das modernste Erstattungssystem der CNS, eingeführt seit September 2023 (Pilotphase Allgemeinmediziner) und seit dem 19. März 2024 auf alle Ärzte und Zahnärzte ausgeweitet. Ende 2026 nutzen bereits über 600 Gesundheitsfachkräfte das PID in Luxemburg (rund 20 % aller Leistungen). Das Prinzip: Sie zahlen NUR Ihre Eigenbeteiligung (12 %, 20 % oder 30 % je nach Leistung), die CNS überweist ihren Anteil (88 %, 80 % oder 70 %) sofort per Banküberweisung in wenigen Sekunden direkt an den Arzt.

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Vor dem PID: das klassische System

Sie besuchen Ihren Hausarzt, Honorar 59,50 €. Sie zahlen 59,50 € bar oder mit Karte. Der Arzt gibt Ihnen eine Papierrechnung mit dem Stempel „bezahlt ». Zu Hause stecken Sie die Rechnung in einen Umschlag und schicken sie per Post an die CNS (Adresse L-2980 Luxembourg, kein Porto nötig aus Luxemburg). Die CNS bearbeitet Ihren Antrag in 2–8 Wochen. Sie erhalten eine Überweisung von 52,36 € (88 % von 59,50 €). Problem: Sie haben 59,50 € für 2–8 Wochen vorgestreckt, was bei Familien mit kleinem Budget oder mehreren Arztbesuchen erheblich ins Gewicht fällt (4-köpfige Familie = 238 € Vorleistung).

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Mit PID: Sofortzahlung

Sie besuchen denselben Arzt, gleiches Honorar 59,50 €. Der Arzt validiert Ihre Rechnung elektronisch über seine CNS-zertifizierte Software. Das System berechnet automatisch den CNS-Anteil (52,36 €) und Ihre Eigenbeteiligung (7,14 €). Sie zahlen AUSSCHLIESSLICH 7,14 € vor Ort per Karte oder bar. Gleichzeitig überweist die CNS sofort 52,36 € auf das Konto des Arztes (SEPA-Sofortüberweisung). Sie erhalten einen elektronischen PID-Beleg über MyGuichet.lu oder per E-Mail. Keine Vorstreckung mehr, kein Postversand, kein Warten. Besonders vorteilhaft für Familien: Kinderbehandlung 59,50 € → Sie zahlen 0 € (100 % Übernahme).

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Technische Voraussetzungen PID

Arztseite: CNS-zugelassene Abrechnungssoftware, kompatibel mit den mySecu/e-santé-Webdiensten (z.B. Doctipro). Sichere Internetverbindung. Bankkonto bei einer SEPA-Instant-kompatiblen Bank (BCEE/Spuerkeess, BGL BNP Paribas, Raiffeisen, BIL, ING Luxembourg). Patientenseite: keine Formalitäten, keine Voraussetzungen. Aktuelle CNS-Karte (13-stellige Matrikelnummer). Funktioniert für alle CNS-, CMFEP-, CMFEC- und EMCFL-Versicherten. Der Arzt überprüft Ihre Mitgliedschaft in Echtzeit über das CNS-System. Installationsanreiz: 625 € an den Softwareanbieter für jede neue PID-Anbindung, plus 0,44 € netto pro erfolgreicher PID-Transaktion an den Arzt.

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Vom PID abgedeckte Leistungen

Seit 19. März 2024 eingeschlossen: alle Konsultationen und Leistungen der Ärzte-Nomenklatur (C1, C2, C3, CS1 usw.), Zahnärzte-Nomenklatur (Zahnsteinentfernung, Füllungen, konservierende Behandlungen), bestimmte Laborleistungen in der Praxis. Aktuelle Ausnahmen: Leistungen mit CNS-Vorabgenehmigung (umfangreiche Kieferorthopädie, größerer Zahnersatz), Leistungen außerhalb der CNS-Nomenklatur, Arbeitsunfälle (Zuständigkeit AAA), Sozialer Drittzahler. Der Anwendungsbereich wird schrittweise bis 2026 erweitert.

Wichtige PID-Einschränkung — Gemäß der CNS-AMMD-Vereinbarung deckt das System nur EINE Konsultation pro Allgemeinarzt oder Facharzt derselben Fachrichtung innerhalb von 24 Stunden ab. Wenn Sie am selben Tag 2 Allgemeinärzte aufsuchen, profitiert nur die 1. Konsultation vom PID; die 2. geht zu Ihren Lasten (klassische Erstattung anschließend möglich). Ausnahme: medizinischer Notfall oder vorherige CNS-Genehmigung.

Wie erfahren Sie, ob Ihr Arzt PID anbietet? Es gibt keine öffentliche Liste der PID-Ärzte. Lösung: Fragen Sie Ihren Arzt direkt bei der Terminvereinbarung oder beim Betreten der Praxis. Die meisten modernen Praxen zeigen einen „PID verfügbar »-Aufkleber am Eingang. In 2026 werden rund 20 % der Leistungen über PID abgewickelt; dieser Anteil soll bis 2026 auf 50–60 % steigen.

Was tun mit dem erhaltenen PID-Beleg? Die PID-Honorarrechnung darf NICHT an die CNS gesendet werden, da die Zahlung bereits direkt erfolgt ist. Bewahren Sie den Beleg jedoch auf und leiten Sie ihn an Ihre Zusatzkrankenversicherung weiter, falls Sie eine haben. Zusatzversicherer (DKV, Foyer, AXA, CMCM) erstatten Ihre 12 % Eigenbeteiligung auf Vorlage des PID-Belegs. Beispiel: Konsultation 59,50 €, Sie haben 7,14 € per PID an den Arzt gezahlt. Senden Sie den Beleg an DKV → Sie erhalten 7,14 € zurück → Gesamterstattung 100 %.

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Eigenbeteiligung und persönlicher Beitrag

Die Eigenbeteiligung ist der Anteil der Arztkosten, der nach CNS-Erstattung bei Ihnen verbleibt. In Luxemburg variiert sie von 0 % bis 60 % je nach Art der Behandlung, liegt aber hauptsächlich bei 12 % für Arztbesuche von Erwachsenen. Anders als in Frankreich, wo die Eigenbeteiligung oft pauschal ist (1 € pro Konsultation), ist sie in Luxemburg proportional zu den Behandlungskosten.

SituationKostenCNSEigenbeteiligungSelbstbehalt
Erwachsener — Hausarzt59,50 €88 % = 52,36 €12 %7,14 €
Kind — Hausarzt59,50 €100 % = 59,50 €0 %0 €
Erwachsener — Hausbesuch95 €80 % = 76 €20 %19 €
Erwachsener — Psychotherapie158,95 €70 % = 111,27 €30 %47,69 €
Erwachsener — MRT400 €80 % = 320 €20 %80 €
Lebenswichtiges Medikament50 €100 % = 50 €0 %0 €
Medikament Normaltarif40 €80 % = 32 €20 %8 €
Medikament ermäßigter Tarif25 €40 % = 10 €60 %15 €

Quellen: CNS Direkte Sofortzahlung, Luxemburger Sozialversicherungsgesetzbuch — Daten Juni 2026.

Jährliche Kumulierung der Eigenbeteiligungen: Wenn Ihre persönlichen Beiträge eine bestimmte Schwelle überschreiten, können Sie eine ergänzende CNS-Erstattung beantragen. Die Schwelle liegt bei 2,5 % des annualisierten beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Beispiel: Einkommen 2024 = 36.000 €/Jahr → Schwelle 2025 = 900 €. Wenn Ihre kumulierten Eigenbeteiligungen 2025 1.100 € erreichen, können Sie die Erstattung des Überschusses beantragen, also 200 €.

Erstattungsfristen und Verjährung

Die CNS bearbeitet Erstattungsanträge nach einem 3-Stufen-System, basierend auf der Komplexität des Vorgangs. Die genannten Fristen sind Durchschnittswerte aus 2026 und können je nach Arbeitsbelastung variieren.

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Schnellerstattung: 1 Woche (20 % der Rechnungen)

Betrifft einfache, standardisierte Rechnungen — Konsultationen Code C1, Rechnungen gemäß CNS-Empfehlungen (Stempel „bezahlt », Unterschrift des Arztes, lesbare Matrikelnummer). Bearbeitung: automatische optische Erkennung (OCR), Validierung und Überweisung innerhalb von 3–7 Werktagen. Tipp: Senden Sie mehrere Rechnungen in einem Umschlag — sie werden gebündelt bearbeitet.

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Standarderstattung: 2–4 Wochen (60 % der Rechnungen)

Betrifft Rechnungen mit manueller Prüfung — Facharztkonsultationen, mehrere Leistungen, zu prüfende Verschreibungen (Physiotherapie, Laboranalysen), Zahnbehandlungen, ausländische Rechnungen. Durchschnittsfrist: 14–28 Werktage. Fehlt ein Dokument, schickt die CNS ein Nachforderungsschreiben und die Frist beginnt erneut.

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Komplexe Erstattung: 5–8 Wochen (20 % der Rechnungen)

Betrifft komplexe Fälle — Krankenhausaufenthalte, Zahnprothesen mit Vorabgenehmigung, Behandlungen im Ausland, Einschaltung des Kontrollärztlichen Dienstes (CMSS). Durchschnittsfrist: 35–56 Werktage. Kontaktieren Sie die CNS (+352 2757-1) bei Überschreitung.

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Verjährungsfrist: maximal 2 Jahre

Sie haben 2 Jahre ab Zahlungsdatum, um den Erstattungsantrag bei der CNS einzureichen. Nach Ablauf wird Ihr Antrag ausnahmslos abgelehnt (Artikel 84, Sozialversicherungsgesetzbuch). Empfehlung: Rechnungen direkt nach Zahlung einsenden.

Tipp für schnelle Erstattung — Besuchen Sie persönlich eine CNS-Geschäftsstelle mit Ihren Rechnungen (mindestens 100 € pro Haushalt) für eine sofortige Erstattung per Scheck oder Sofortüberweisung. Bedingung: Termin innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zahlung. Buchung: CNS-Website, Rubrik „Geschäftsstellen ».

Klassisches Erstattungsverfahren (ohne PID)

Wenn Ihr Arzt noch kein PID anbietet, müssen Sie das klassische Erstattungsverfahren per Post an die CNS nutzen.

1

Arzt bezahlen und Rechnung erhalten

Nach der Konsultation begleichen Sie den vollen Betrag. Der Arzt stellt Ihnen eine Originalrechnung aus mit: (1) dem CNS-Leistungscode, (2) dem Rechnungsbetrag, (3) Ihrer 13-stelligen Matrikelnummer, (4) dem Vermerk „POUR ACQUIT » + Unterschrift/Stempel. Ohne diese 4 Angaben wird die Rechnung abgelehnt. Bewahren Sie immer eine Kopie auf.

2

Zahlungsnachweis beilegen, falls erforderlich

Wenn die Rechnung den Vermerk „POUR ACQUIT » mit Unterschrift trägt: kein zusätzlicher Nachweis nötig. Ansonsten legen Sie einen Kontobelastungsbeleg, eine Überweisungskopie oder einen Kartenbeleg bei. Ein einfacher monatlicher Kontoauszug genügt nicht.

3

Verschreibung beilegen, falls erforderlich

Verschreibung erforderlich für: Laboranalysen, Bildgebung, Physiotherapie, Psychotherapie, bestimmte Medikamente. Legen Sie die ORIGINAL-Verschreibung bei (nicht älter als 2 Monate). Für Physiotherapie erteilt die CNS eine Kostenübernahmebescheinigung (8, 16 oder 64 Sitzungen je nach Pathologie).

4

Unterlagen an die CNS senden

Adresse: CNS, L-2980 Luxembourg. Kein Porto aus Luxemburg nötig. Aus dem Ausland (Grenzgänger) ist internationales Porto erforderlich. Bündeln Sie mehrere Rechnungen in einem Umschlag. Alternativ können Sie Rechnungen ohne Termin in einer CNS-Geschäftsstelle abgeben.

Häufige Fehler vermeiden — (1) Kopien statt Originale senden → Ablehnung. (2) Rechnung ohne lesbare Matrikelnummer → nicht bearbeitbar. (3) Verschreibung vergessen → Frist verlängert sich. (4) Nach 2 Jahren senden → unzulässig. (5) Keine Kopie aufbewahren → kein Widerspruch möglich.

Nachverfolgung: Sie erhalten einen Erstattungsbeleg per Post (1–8 Wochen). Aktivieren Sie eDelivery auf MyGuichet.lu, um ihn als PDF zu erhalten. Die Banküberweisung erfolgt 2–3 Tage nach Ausstellung des Belegs.

Nomenklatur und CNS-Tarife

Die CNS-Nomenklatur ist das offizielle Verzeichnis, das die Codes und Tarife aller erstattungsfähigen medizinischen Leistungen in Luxemburg festlegt. Jede Leistung hat einen eindeutigen Code und einen festen offiziellen Tarif, auf den der CNS-Erstattungssatz angewendet wird.

CodeLeistungCNS-TarifSatz ErwachseneCNS-Betrag
C1Hausarztkonsultation (Praxis)59,50 €88 %52,36 €
C2Erweiterte Hausarztkonsultation89,25 €88 %78,54 €
CS1Facharztkonsultation49,70–88,80 €88 %43,74–78,14 €
V1Hausbesuch95 €80 %76 €
DC1Zahnarztkonsultation40,70 €88 %35,82 €
KS1Physiotherapie-Sitzung (Standard)31,50 €70 %22,05 €

Offizielles Tool: CNS Tarife im Klartext — aktuelle Codes und Tarife Juni 2026.

Honorarüberschreitungen: Luxemburger Ärzte dürfen Honorare über den offiziellen Tarifen erheben, gekennzeichnet durch die Codes CP1 bis CP7 (Ärzte) bzw. CP1 bis CP8 (Zahnärzte). Diese persönlichen Ansprüche werden NIE von der CNS erstattet. Beispiel: C1 59,50 € + CP1 20 € = 79,50 € → CNS erstattet 52,36 € → Selbstbehalt 27,14 €. Eine Zusatzkrankenversicherung kann diese Überschreitungen teilweise abdecken.

Drittzahler und automatische Kostenübernahme

Das Drittzahlersystem bedeutet, dass Sie nur Ihre Eigenbeteiligung zahlen, während die CNS ihren Anteil direkt an den Leistungserbringer überweist.

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Apotheken (automatisch)

Alle verschreibungspflichtigen Medikamente werden über das Drittzahlersystem abgerechnet. Sie zahlen nur die Eigenbeteiligung. Der Apotheker rechnet den CNS-Anteil direkt ab. Zeigen Sie Ihre CNS-Karte + Verschreibung (nicht älter als 2 Monate) vor.

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Krankenhausaufenthalt (automatisch)

Stationäre Aufenthalte in der Standardklasse profitieren vom Drittzahler für Arzthonorare (CNS 100 %). Es verbleibt bei Ihnen: Tagespauschale von 26,14 €/Tag (13,07 €/Tag bei Tagesklinik). Kinder unter 18 Jahren: keine Beteiligung.

3

Physiotherapie (mit CNS-Kostenübernahmebescheinigung)

Verschriebene Physiotherapie erfordert eine CNS-Kostenübernahmebescheinigung (8, 16 oder 64 Sitzungen). Das Drittzahlersystem hängt von der Praxis ab.

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Häusliche Krankenpflege

Verschriebene Pflegeleistungen werden über das Drittzahlersystem abgerechnet. Die Pflegekraft rechnet direkt mit der CNS ab.

Sozialer Drittzahler: für Personen mit geringem Einkommen, verwaltet durch die kommunalen Sozialämter. Der Patient zahlt nichts.

Ergänzende Erstattung: Obergrenze 2,5 % des Einkommens

Die ergänzende CNS-Erstattung (Artikel 154bis der CNS-Satzung) schützt Versicherte mit hohen Gesundheitskosten. Wenn Ihre kumulierten Eigenbeteiligungen 2,5 % des annualisierten beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres überschreiten, können Sie die Erstattung des Überschusses beantragen.

Berechnung der ergänzenden Erstattung

Schwelle: 2,5 % des annualisierten beitragspflichtigen Einkommens

Schritt 1 — Schwelle berechnen: monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen × 12 × 2,5 % = Jahresschwelle. Beispiel: 3.000 €/Monat → 36.000 € → Schwelle = 900 €.

Schritt 2 — Eigenbeteiligungen aufsummieren: Der laufende Gesamtbetrag steht auf der Rückseite jedes CNS-Erstattungsbelegs. Beispiel: Summe 2025 = 1.100 €.

Schritt 3 — Überschuss berechnen: 1.100 € – 900 € = 200 € erstattungsfähig.

Schritt 4 — Antrag stellen: Online-Formular auf MyGuichet.lu, vor dem 31. Dezember des Jahres N+2.

Mindestschwelle: Ein Mindestbetrag wird jährlich von der CNS festgelegt. Prüfen Sie die CNS-Website für die aktuelle Schwelle.

Berücksichtigte Beteiligungen: Konsultationen, Medikamente, Analysen, Physiotherapie, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Hörgeräte. Die Beteiligungen der Mitversicherten (Ehepartner, Kinder) werden addiert. Nicht berücksichtigt: Honorarüberschreitungen (CP-Codes), Leistungen außerhalb der Nomenklatur.

So verbessern Sie Ihre Erstattungen

Das CNS-System erstattet großzügig (durchschnittlich 88 %), hinterlässt aber Restkosten: 12 % Eigenbeteiligung, Honorarüberschreitungen und Leistungen außerhalb der Nomenklatur. Hier sind Strategien zur Optimierung Ihrer Erstattungen.

1

Zusatzkrankenversicherung abschließen

Die wirksamste Lösung für eine 100 %-Erstattung. Luxemburger Zusatzversicherer (DKV, Foyer, AXA, CMCM) erstatten Ihre 12 % Eigenbeteiligung + Honorarüberschreitungen + Leistungen außerhalb der CNS (Alternativmedizin, Zahnimplantate, Augen-Laserchirurgie). Kosten: 30–85 €/Monat. Sofort rentabel bei Zahn-, Seh- oder Alternativmedizin-Bedarf.

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Ärzte mit PID bevorzugen

Keine Kosten mehr vorstrecken zu müssen ist ein großer finanzieller Vorteil. Fragen Sie Ihren Arzt systematisch, ob er PID anbietet. Sie zahlen nur 7 € statt 60 € pro Konsultation.

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Ergänzende CNS-Erstattung beantragen

Wenn Ihre jährlichen Arztkosten 2,5 % Ihres Einkommens übersteigen, prüfen Sie jeden Dezember den Gesamtbetrag Ihrer Eigenbeteiligungen und stellen Sie den Antrag online.

4

Honorarüberschreitungen vermeiden

Fragen Sie vorab, ob der Arzt Überschreitungen berechnet. CP-Codes werden nie von der CNS erstattet. Vergleichen Sie mit anderen Ärzten, wenn die Überschreitungen hoch sind.

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Rechnungen zügig einsenden

Je schneller Sie Ihre Rechnungen senden, desto schneller erhalten Sie die Erstattung. Empfehlung: einmal monatlich in einem Umschlag senden.

Häufig gestellte Fragen zu CNS-Erstattungen

Wie hoch ist der CNS-Erstattungssatz für eine Arztkonsultation?

Die CNS erstattet 88 % des offiziellen Tarifs für Praxiskonsultationen bei Erwachsenen (ab 18), also 52,36 € von 59,50 €. Die 12 % Eigenbeteiligung (7,14 €) verbleibt bei Ihnen. Für Kinder unter 18 beträgt die Erstattung 100 %. Hausbesuche werden Erwachsenen zu 80 % erstattet.

Was ist die Direkte Sofortzahlung (PID) und wie profitiere ich davon?

Das PID ist ein Sofortzahlungssystem, bei dem Sie nur Ihre Eigenbeteiligung an den Arzt zahlen, während die CNS ihren Anteil sofort überweist. Seit März 2024 für alle Ärzte und Zahnärzte verfügbar, wird es in 2026 von über 600 Fachkräften genutzt. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er PID anbietet. Keine Formalitäten Ihrerseits. Leiten Sie den PID-Beleg an Ihre Zusatzversicherung weiter, um Ihre Eigenbeteiligung zurückzuerhalten.

Wie lange dauert eine CNS-Erstattung?

20 % der Rechnungen innerhalb von 1 Woche (einfache Rechnungen, automatische Bearbeitung). 60 % in 2–4 Wochen (manuelle Prüfung). 20 % in 5–8 Wochen (komplexe Fälle). Für sofortige Erstattung besuchen Sie eine CNS-Geschäftsstelle (mindestens 100 €, mit Termin innerhalb von 15 Tagen).

Wie lang ist die Verjährungsfrist für Erstattungsanträge?

Maximal 2 Jahre ab Zahlungsdatum (Artikel 84, Sozialversicherungsgesetzbuch). Nach Ablauf automatische Ablehnung ohne Ausnahme.

Gelten für Kinder andere Erstattungssätze?

Ja, Kinder unter 18 profitieren von 100 % Erstattung für nahezu alle medizinischen Leistungen. Keine Eigenbeteiligung. Mit PID zahlen Eltern für eine Kinderkonsultation nichts.

Wie erreiche ich eine 100 %-Erstattung in Luxemburg?

Schließen Sie eine Zusatzkrankenversicherung ab, die Ihre 12 % Eigenbeteiligung + Honorarüberschreitungen abdeckt. Luxemburger Versicherer (DKV, Foyer, AXA, CMCM) erstatten den von der CNS nicht gedeckten Anteil auf Vorlage des Erstattungsbelegs oder PID-Belegs. → Krankenversicherungen vergleichen

Werden Honorarüberschreitungen von der CNS erstattet?

Nein, Honorarüberschreitungen werden NIE von der CNS erstattet. Die CNS erstattet ausschließlich auf Basis der offiziellen Tarife. CP-Codes (persönliche Ansprüche) verbleiben bei Ihnen. Eine Zusatzkrankenversicherung kann sie teilweise abdecken.

Was ist die ergänzende CNS-Erstattung?

Ein Solidaritätsmechanismus, der den Überschuss erstattet, wenn Ihre Eigenbeteiligungen 2,5 % Ihres annualisierten beitragspflichtigen Einkommens übersteigen. Eine Mindestschwelle wird jährlich von der CNS festgelegt. Antrag über MyGuichet.lu, vor dem 31.12. des Jahres N+2.

Werden Behandlungen im Ausland erstattet?

Ja, die CNS erstattet Behandlungen in der EU/EWR/Schweiz. Notfallbehandlung: Zeigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor. Geplante Behandlung: Beantragen Sie eine Vorabgenehmigung (S2-Formular). Achtung: Behandlungen in Ihrem Wohnsitzland (Grenzgänger) werden von Ihrer lokalen Kasse erstattet, nicht von der CNS. → Details für Grenzgänger

Muss ich den PID-Beleg an die CNS senden?

Nein, senden Sie ihn NIE an die CNS. Die Zahlung wurde bereits direkt geleistet. Bewahren Sie den PID-Beleg auf und leiten Sie ihn an Ihre Zusatzversicherung weiter, um Ihre 12 % Eigenbeteiligung zurückzuerhalten. Der Beleg ist auch auf MyGuichet.lu abrufbar.

Letzte Aktualisierung: Juni 2026. Die dargestellten CNS-Sätze, Fristen und Verfahren basieren auf den aktuell gültigen offiziellen Quellen. Offizielle Tarife und Nomenklaturen werden regelmäßig aktualisiert. Die PID-Einführung wird schrittweise ausgeweitet. Die Schwellen der ergänzenden Erstattung werden jährlich angepasst. Für genaue Tarife einer bestimmten Leistung nutzen Sie das Tool CNS Tarife im Klartext. Switchr.lu ist nicht an der Verwaltung der CNS-Erstattungen beteiligt.