Internetanbieter in Luxemburg wechseln in 2026: vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung
Den Internetanbieter in Luxemburg zu wechseln ist einfacher als Sie denken — und oft sehr vorteilhaft. Allerdings gibt es wichtige Besonderheiten gegenüber Frankreich oder Belgien: Sie müssen die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter selbst verwalten, die Kosten für eine vorzeitige Kündigung können erheblich sein, und Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung sind oft unbekannt. Dieser vollständige Leitfaden behandelt alles: die 5 Schritte zum Wechsel, reale Fristen, Ihre Rechte nach dem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2021 und den ILR-Vorschriften, die Rufnummernmitnahme, Fälle für kostenlose Kündigung und die Vermeidung von Verbindungsunterbrechungen.
Bereit zum Wechseln? Beginnen Sie mit dem Vergleich
Bevor Sie kündigen, vergleichen Sie die an Ihrer Adresse verfügbaren Angebote — aktuelle Preise, laufende Aktionen, Gesamtkosten auf 24 Monate.
Wann sollten Sie den Internetanbieter in Luxemburg wechseln?
Ein Anbieterwechsel lohnt sich in fünf Hauptsituationen: Sie zahlen mehr als die aktuellen Marktangebote und Ihre Mindestlaufzeit ist abgelaufen; Ihre Verbindungsqualität ist dauerhaft schlecht mit Geschwindigkeiten deutlich unter dem Vertragsversprechen; Sie ziehen um; Ihr Anbieter hat Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil geändert (was ein Recht zur kostenlosen Kündigung auslöst); oder eine bessere Technologie (z.B. FTTH-Glasfaser) ist an Ihrer Adresse neu verfügbar. Nutzen Sie unseren Leitfaden zu Internetanbietern in Luxemburg und die Glasfaser-Abdeckungskarte, um Ihre Optionen zu prüfen.
Dies sind die tatsächlichen Gründe für einen Anbieterwechsel, die wir bei Switchr-Nutzern über unseren Internetvergleichsrechner beobachten (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): (1) Eine Preiserhöhung nach der anfänglichen 24-monatigen Vertragslaufzeit, (2) Ein Umzug, (3) Ein Problem mit dem Kundenservice des Anbieters und (4) Eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen (insbesondere der Tarife). In all diesen Fällen ziehen es Switchr-Nutzer vor, einen neuen Anbieter zu finden und von einem neuen Willkommensangebot zu profitieren — auch wenn dies bedeutet, eine neue 24-monatige Bindung einzugehen.
Vor dem Start: die 4 Punkte, die Sie prüfen müssen
Ihr Vertragsende
Finden Sie Ihr genaues 24-Monats-Vertragsende in Ihrem Originalvertrag, auf Ihren Rechnungen oder in Ihrem Online-Kundenkonto heraus. Ist Ihre Mindestlaufzeit ohne Neuverhandlung abgelaufen, wurde Ihr Vertrag wahrscheinlich stillschweigend verlängert — Sie können mit einmonatiger Kündigungsfrist ohne Gebühren kündigen.
Verfügbarkeit von Angeboten an Ihrer Adresse
Nicht alle Anbieter decken jede Adresse in Luxemburg ab. Prüfen Sie auf der Website des künftigen Anbieters oder über myilr.lu, ob Ihre Adresse für das gewählte Angebot und die beworbene Technologie geeignet ist. Nutzen Sie unser Glasfaser-Verfügbarkeitstest.
Ob Sie Ihre Festnetznummer behalten möchten
Wenn Sie eine aktive Festnetznummer über Ihre aktuelle Box haben und diese behalten möchten, erwähnen Sie dies ausdrücklich beim Abschluss beim neuen Anbieter. Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos, muss aber explizit beantragt werden — sie erfolgt nicht automatisch.
Verfügbare Angebote und deren tatsächliche Gesamtkosten über 24 Monate
Vergleichen Sie Angebote an Ihrer Adresse, indem Sie die Gesamtkosten über 24 Monate berechnen (Monatsbetrag × 24 + Modem + Einmalgebühren). Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, der diese Berechnungen automatisch einbezieht.
→ Gesamtkosten 24 Monate = (35 × 6) + (70 × 18) = 210 + 1.260 = 1.470 €
Angebot B: 52 €/Monat auf 24 Monate + 1 € Modem
→ Gesamtkosten 24 Monate = (52 × 24) + 1 = 1.249 €
Das Aktionsangebot kostet 221 € mehr auf 24 Monate trotz eines attraktiveren Einstiegspreises.
Die 5 Schritte zum Anbieterwechsel in Luxemburg
Wichtiger Unterschied zu Frankreich und Belgien: in Luxemburg übernimmt Ihr neuer Anbieter generell nicht die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Im Gegensatz zur französischen Praxis, wo der neue Anbieter alles regelt, müssen Sie die Kündigung selbst bei Ihrem aktuellen Anbieter vornehmen. Dies ist eine der wichtigsten Besonderheiten des luxemburgischen Marktes.
Vergleichen und neues Angebot wählen
Vergleichen Sie die an Ihrer Adresse verfügbaren Angebote auf unserem Internetvergleichsrechner. Berechnen Sie die Gesamtkosten über 24 Monate für jedes Angebot. Informieren Sie sich über die Installationszeiten und fragen Sie nach der Verfügbarkeit eines vorübergehenden 4G-Routers.
Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie online, im Geschäft oder telefonisch beim neuen Anbieter ab. Erwähnen Sie ausdrücklich, ob Sie Ihre Festnetznummer (Rufnummernmitnahme) behalten möchten. Kündigen Sie Ihr altes Abonnement nicht, bevor Ihr neues mit einem festen Installationstermin bestätigt ist — Sie könnten wochenlang ohne Internet bleiben.
Altes Abonnement kündigen
Verfassen Sie einen Kündigungsbrief oder eine E-Mail an Ihren aktuellen Anbieter mit Ihren Namen, Adresse, Kundennummer, gewünschtem Kündigungsdatum und Kündigungsgrund. Senden Sie per Einschreiben mit Empfangsbestätigung — der sicherste Weg, einen Nachweis zu haben.
Übergangsdaten koordinieren
Aktivieren Sie den neuen Dienst möglichst vor oder gleichzeitig mit der Deaktivierung des alten. Ihr alter Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, den Dienst bis zur Aktivierung durch den neuen Anbieter fortzuführen. Fragen Sie bei Bedarf nach einem vorübergehenden 4G-Router (POST, Orange, Tango bieten dies meist an).
Geräte zurückgeben und Konto schließen
Geben Sie nach Aktivierung alle gemieteten Geräte innerhalb der angegebenen Frist (in der Regel 2–4 Wochen) an Ihren alten Anbieter zurück. Bewahren Sie den Rückgabenachweis auf. Überprüfen Sie Ihre letzte Rechnung sorgfältig auf unerwartete Gebühren.
Welches Angebot wartet auf Sie? Vergleichen Sie Angebote an Ihrer Adresse, bevor Sie den Prozess starten. Internetangebote vergleichen →
Kostenlos kündigen während der Mindestlaufzeit: Ihre gesetzlichen Rechte
Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben ist es manchmal möglich, den Internetvertrag vor Ablauf der 24 Monate ohne Vertragsstrafe zu kündigen. Das Gesetz vom 17. Dezember 2021 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste schützt Luxemburger Verbraucher in mehreren klar definierten Fällen.
Änderung der Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil
Wenn Ihr Anbieter Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändert — Preiserhöhung, Reduzierung der garantierten Geschwindigkeit, Änderung der Kündigungsbedingungen — muss er Sie mindestens einen Monat im Voraus informieren. Sie haben dann das Recht, Ihren Vertrag ohne Gebühren innerhalb eines Monats nach der Mitteilung zu kündigen.
Quelle: Luxemburgische Regierung, ILR-Pressekonferenz vom 12. Juni 2024.
Tatsächliche Geschwindigkeit erheblich unter vertraglich vereinbarter
Bei einem erheblichen, dauerhaften oder häufigen Unterschied zwischen der tatsächlichen Internetleistung und den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten haben Sie das Recht, ohne Gebühren zu kündigen. Dokumentieren Sie Geschwindigkeitsmessungen (über checkmynet.lu), melden Sie das Problem schriftlich Ihrem Anbieter und bewahren Sie die Antwort auf.
Quelle: myilr.lu — Vertragskündigung, Rechte der Endnutzer.
Vertragsende und stillschweigende Verlängerung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (24 Monate) können Sie jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist kündigen — ohne Vertragsstrafe. Ihr Anbieter muss Sie mindestens einen Monat vor Vertragsablauf über das Ende Ihrer Mindestlaufzeit informieren.
Quelle: myilr.lu — Ihr Vertrag, stillschweigende Verlängerung und Kündigung.
14-tägiges Widerrufsrecht (neue Abonnements)
Wenn Sie kürzlich einen neuen Internetvertrag per Fernabsatz (online oder telefonisch) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen.
Quelle: Guichet.lu — Widerrufsrecht nach Fernabsatzverträgen.
So machen Sie Ihre Rechte geltend: bei einer rechtlich geschützten Kündigung senden Sie ein Einschreiben an Ihren Anbieter mit expliziter Nennung der gesetzlichen Grundlage und Verweis auf das Gesetz vom 17. Dezember 2021 oder die auf myilr.lu veröffentlichten Rechte. Wenn der Anbieter ablehnt, stellen Sie einen kostenlosen Schlichtungsantrag beim ILR (myilr.lu). Über 80 % der Streitigkeiten werden gütlich gelöst.
Vorzeitige Kündigungsgebühren: was Sie wissen müssen
Wenn Sie außerhalb der gesetzlich geschützten Kündigungsfälle kündigen, werden wahrscheinlich Gebühren für vorzeitige Kündigung erhoben — in der Regel entsprechend den verbleibenden monatlichen Raten oder einem Bruchteil davon, wie in Ihrem Vertrag beschrieben.
Amortisationsdauer = Vorzeitige Kündigungsgebühr ÷ Monatliche Ersparnis
Beispiel: 20 €/Monat Ersparnis, 300 € Kündigungsgebühr
→ 300 ÷ 20 = 15 Monate Amortisation
→ Wenn mehr als 15 Monate Restlaufzeit verbleiben, lohnt sich der Wechsel trotz der Gebühren.
Bevor Sie Gebühren zahlen, prüfen Sie, ob Sie einen der oben genannten gesetzlichen Kündigungsfälle erfüllen. Bei Streitigkeiten wenden Sie sich schriftlich an Ihren Anbieter und nutzen Sie die ILR-Schlichtung, bevor Sie irgendeine Zahlung leisten.
Festnetznummer behalten: die Rufnummernmitnahme in Luxemburg
Wenn Ihr Internetabonnement eine Festnetznummer (über VoIP/VoBB) umfasst, können Sie diese beim Anbieterwechsel kostenlos behalten. Die Rufnummernmitnahme ist durch den ILR garantiert.
So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme
- Erwähnen Sie den Wunsch, Ihre Nummer zu behalten, beim Abschluss beim neuen Anbieter
- Geben Sie Ihre aktuelle Festnetznummer und Vertragsdaten an
- Der neue Anbieter übernimmt das Portierungsverfahren
- Die Rufnummernmitnahme ist für den Verbraucher kostenlos
- Die Portierung erfolgt in maximal 1 Werktag, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind
Wichtige Punkte
- Die Rufnummernmitnahme kündigt nicht automatisch Ihre alten Vertragsverpflichtungen
- Ihr alter Anbieter liefert weiterhin den Dienst bis zur Aktivierung durch den neuen Anbieter
- Nach einer Kündigung haben Sie einen Monat Zeit, Ihre Nummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen
- Wenn Sie bei der Anmeldung keine Rufnummernmitnahme beantragen, verlieren Sie Ihre Nummer
Quelle: ILR — Rufnummernportabilität — Bedingungen, Verfahren und garantierte Fristen.
Ohne Verbindungsunterbrechung wechseln
Das Gesetz vom 17. Dezember 2021 garantiert, dass die Dienstunterbrechung beim Anbieterwechsel 1 Werktag nicht übersteigen darf. Um Unterbrechungen vollständig zu vermeiden, koordinieren Sie die Daten sorgfältig und nutzen Sie die folgenden Strategien.
Datumkoordination (empfohlene Methode)
Aktivieren Sie den neuen Dienst vor oder am selben Tag wie die Deaktivierung des alten. Ihr alter Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, den Dienst bis zur Aktivierung durch den neuen Anbieter fortzuführen. Sie zahlen möglicherweise einige Tage doppelt, vermeiden aber jedes Ausfallrisiko.
Vorübergehenden 4G-Router anfordern
POST, Orange und Tango bieten vorübergehende 4G-Router ab dem Tag der Unterzeichnung oder dem nächsten Tag an, meist kostenlos oder gegen eine rückerstattbare Kaution (~49–50 €). Fragen Sie bei der Anmeldung nach dieser Option — sie wird nicht immer automatisch angeboten. Eltrona garantiert die Installation innerhalb von 6 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung.
Mobile Hotspot als Backup
Wenn eine kurze Lücke unvermeidlich ist, nutzen Sie den Hotspot Ihres Smartphones als Backup. Erwägen Sie vorübergehend ein Handytarif ohne Vertragsbindung mit mehr Daten für die Übergangszeit.
Wenn Ihre neue Verbindung eine FTTH-Glasfaserinstallation durch einen Techniker erfordert, planen Sie 2 bis 4 Wochen zwischen Vertragsunterzeichnung und tatsächlicher Installation ein. Klären Sie diese Vorlaufzeit bei der Anmeldung, um Ihre Kündigung korrekt zu koordinieren. Unser Ratgeber zur Glasfaserinstallation in Luxemburg beschreibt die zu erwartenden Schritte.
Geräterückgabe und Kontoschließung
Die Rückgabe der gemieteten Geräte an Ihren früheren Anbieter ist ein oft übersehener, aber finanziell wichtiger Schritt — nicht zurückgegebene Geräte werden systematisch berechnet.
Zurückzugebende Geräte
Je nach Abonnement: Modem/Router (in der Regel FRITZ!Box), TV-Decoder falls zutreffend, vom Anbieter bereitgestellte Kabel und Zubehör, SIM-Karte aus einem vorübergehenden 4G-Router. Geben Sie keine selbst gekauften Geräte zurück.
Rückgabefristen und -verfahren
Jeder Anbieter setzt seine eigene Frist — in der Regel 2 bis 4 Wochen nach der effektiven Kündigung. Im Geschäft oder per Einschreiben zurückgeben und Rückgabenachweis aufbewahren. Bei postalischer Rücksendung Gerät vorher fotografieren.
Letzte Rechnung und Überprüfung
Ihre letzte Rechnung sollte nur die genutzten Tage der letzten Abrechnungsperiode plus eventuell anfallende Kündigungsgebühren enthalten. Unerwartete Gebühren schriftlich beanstanden und bei Bedarf die ILR-Schlichtung nutzen.
Im Streitfall über das Rückgabedatum liegt die Beweispflicht beim Verbraucher. Ohne Quittung oder Geschäftsbestätigung kann der Anbieter das Gerät als nicht zurückgegeben berechnen. Bewahren Sie alle Rückgabenachweise mindestens 6 Monate nach der Kündigung auf.
Bei Streitigkeiten: kostenlose ILR-Schlichtung
Bei einem Streit mit Ihrem Internetanbieter — bestrittene Gebühren, Verweigerung einer kostenlosen Kündigung, Abrechnungsprobleme, nicht erstattete Kautionen — haben Sie einen kostenlosen und effektiven Rechtsweg: den kostenlosen Schlichtungsdienst des ILR.
So stellen Sie einen Schlichtungsantrag
Voraussetzung: Senden Sie zunächst eine schriftliche Reklamation an Ihren Anbieter und erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort. Reichen Sie dann eine Schlichtungsanfrage über myilr.lu oder per Post an den ILR (L-2922 Luxemburg) ein. Der Dienst ist für Verbraucher kostenlos.
Wirksamkeit der Schlichtung
Der ILR bearbeitete 2023 126 Schlichtungsanfragen — ein Rückgang von 15 % gegenüber 148 im Jahr 2022. Über 80 % der Streitigkeiten werden gütlich gelöst. Die häufigsten Streitigkeiten betreffen Abrechnung und Kündigungsbedingungen.
Was Sie niemals zahlen sollten
Der ILR stellt ausdrücklich fest: außerhalb der legitimen Kündigungsbedingungen Ihres Vertrags darf Ihnen keine Anbieterwechselgebühr berechnet werden. Wenn Ihnen „Portierungsgebühren » oder „Anbieterwechselgebühren » in Rechnung gestellt werden, zahlen Sie nicht — beanstanden Sie dies schriftlich und wenden Sie sich an den ILR.
ILR-Hinweis: es darf Ihnen keine Anbieterwechselgebühr berechnet werden. Die einzigen legitimen Gebühren sind Vorzeitige Kündigungsgebühren, die in Ihrem ursprünglichen Vertrag vorgesehen sind — und nur dann, wenn keiner der in Abschnitt 4 beschriebenen kostenlosen Kündigungsfälle auf Ihre Situation zutrifft.
Quelle: ILR — Verbraucherschutz, Gesetz vom 17. Dezember 2021 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.
Finden Sie das beste Angebot an Ihrer Adresse vor dem Wechsel
Vergleichen Sie alle verfügbaren Angebote in Luxemburg — aktuelle Preise, laufende Aktionen, Gesamtkosten auf 24 Monate.
Häufig gestellte Fragen — Internetanbieter wechseln in Luxemburg
Wie wechsle ich den Internetanbieter in Luxemburg?
In 5 Schritten: (1) Angebote an Ihrer Adresse auf unserem Vergleichsrechner vergleichen; (2) neues Abonnement abschließen und ggf. Rufnummernmitnahme beantragen; (3) Einschreiben zur Kündigung an Ihren alten Anbieter senden; (4) Aktivierungs- und Kündigungsdaten koordinieren, um Unterbrechungen zu vermeiden; (5) gemietete Geräte fristgerecht zurückgeben und letzte Rechnung prüfen. Im Gegensatz zu Frankreich müssen Sie in Luxemburg die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter in der Regel selbst verwalten.
Kann ich vor Ablauf der 24 Monate kostenlos wechseln?
Ja, in mehreren gesetzlich geschützten Fällen: (1) wenn Ihr Anbieter Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändert (Preiserhöhung, Geschwindigkeitsreduzierung usw.) — Sie haben einen Monat nach der Mitteilung, um kostenlos zu kündigen; (2) wenn Ihre tatsächliche Geschwindigkeit dauerhaft erheblich unter dem Vertragsversprechen liegt; (3) wenn Sie sich im 14-tägigen Widerrufszeitraum nach dem Vertragsabschluss befinden. In anderen Fällen gelten Gebühren für vorzeitige Kündigung.
Mein Anbieter erhöht die Preise — kann ich kostenlos kündigen?
Ja — dies ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte in Luxemburg. Wenn Ihr Anbieter den Preis Ihres Abonnements erhöht (oder andere Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändert), muss er Sie mindestens einen Monat im Voraus informieren. Sie haben dann einen Monat ab der Benachrichtigung Zeit, Ihren Vertrag ohne jegliche Gebühren zu kündigen, selbst wenn Sie noch in einer 24-monatigen Mindestlaufzeit sind. Durch das Gesetz vom 17. Dezember 2021 garantiertes Recht, bestätigt durch die ILR-Pressekonferenz vom 12. Juni 2024.
Verliere ich meine Internetverbindung beim Anbieterwechsel?
Das Gesetz vom 17. Dezember 2021 garantiert, dass die Dienstunterbrechung beim Anbieterwechsel 1 Werktag nicht übersteigen darf. Um Unterbrechungen zu vermeiden, aktivieren Sie den neuen Dienst vor der Deaktivierung des alten, und fordern Sie bei Bedarf einen vorübergehenden 4G-Router von Ihrem neuen Anbieter an (von POST, Orange und Tango üblicherweise angeboten).
Kann ich meine Festnetznummer beim Anbieterwechsel behalten?
Ja — die Mitnahme von Festnetznummern ist kostenlos und durch den ILR garantiert. Erwähnen Sie beim Abschluss beim neuen Anbieter, dass Sie Ihre Nummer behalten möchten, und geben Sie Ihre aktuelle Nummer sowie Vertragsdaten an. Die Portierung erfolgt innerhalb von 1 Werktag. Die Rufnummernmitnahme ersetzt nicht die Vertragskündigung — Sie müssen Ihren alten Vertrag noch separat kündigen.
Was tue ich, wenn mein Anbieter meine Kündigung verweigert oder ungerechtfertigte Gebühren berechnet?
In zwei Schritten: (1) senden Sie zunächst eine schriftliche Reklamation (Einschreiben empfohlen) an Ihren Anbieter mit genauer Beschreibung des Problems und Angabe der gesetzlichen Grundlage; (2) wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, stellen Sie einen kostenlosen Schlichtungsantrag beim ILR über myilr.lu. Über 80 % der Streitigkeiten werden gütlich gelöst. Der ILR stellt ausdrücklich fest, dass außerhalb der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsbedingungen keine Anbieterwechselgebühr berechnet werden darf.