Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg: alles Wissenswerte

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie unbeabsichtigt Schäden bei Dritten verursachen — Nachbarn, Freunde, Passanten. Mehr als 80 % der luxemburgischen Haushalte haben diesen Schutz, in der Regel als Zusatzoption ihrer Hausratversicherung, um Alltagsunfälle abzudecken.

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Privathaftpflichtversicherung: Definition und rechtliche Grundlage

Die Privathaftpflichtversicherung (auf Französisch RC vie privée oder RC familiale) ist eine Versicherungsleistung, die unbeabsichtigte Schäden abdeckt, die Sie, die Mitglieder Ihres Haushalts oder Ihre Haustiere im Rahmen Ihres Privatlebens Dritten zufügen.

Ihre rechtliche Grundlage ergibt sich aus Artikel 1382 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches, der besagt, dass jede Handlung einer Person, die einem anderen Schaden zufügt, den Schädiger zur Wiedergutmachung verpflichtet. Dieser Haftungsgrundsatz gilt für jedermann im Alltag.

In der Praxis verhindert die Privathaftpflicht, dass Sie im Schadensfall — manchmal erhebliche Summen — aus eigener Tasche zahlen müssen: Wasserschaden beim Nachbarn, ein von einem Kind zerbrochenes Fenster, ein Hundebiss, ein versehentlich vom Balkon gefallener Blumentopf. Laut AXA Luxemburg haben mehr als 80 % der in Luxemburg ansässigen Haushalte eine Privathaftpflichtversicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie weltweit, rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Ob im Urlaub im Ausland oder beim Besuch eines Freundes in Esch-sur-Alzette — unbeabsichtigte Schäden, die Sie Dritten zufügen, sind durch luxemburgische Verträge abgedeckt.

Wer ist durch die Privathaftpflichtversicherung versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt alle Haushaltsmitglieder ab, die unter demselben Dach wohnen. Hier ist genau aufgeführt, wer geschützt ist:

1

Der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner oder Lebenspartner

Die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, und ihr Ehe- oder Lebenspartner — ob verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder in eheähnlicher Gemeinschaft — sind automatisch mitversichert.

2

Im Haushalt lebende Kinder

Alle bei Ihnen wohnenden minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) sind mitversichert. Nach luxemburgischem Recht ist die Minderjährigkeit die entscheidende Voraussetzung für die elterliche Haftung bei Schäden, die durch ihr Kind verursacht werden (Artikel 1384 des Zivilgesetzbuches). Volljährige Kinder bleiben in der Regel mitversichert, wenn sie noch im Elternhaus wohnen und finanziell von Ihnen abhängig sind (Studium, Ausbildung).

3

Jede Person, die gewöhnlich unter demselben Dach lebt

Ein älterer Elternteil oder jede andere Person, die regelmäßig Ihre Wohnung teilt, ist zu denselben Konditionen mitversichert.

4

Haustiere

Ihre Haustiere — Hunde, Katzen und je nach Vertrag auch Reitpferde — sind für Schäden abgedeckt, die sie Dritten zufügen. Hinweis: Die Haftpflichtversicherung ist für alle Hundebesitzer in Luxemburg Pflicht, gemäß dem Gesetz vom 9. Mai 2008 über Hunde.

5

Gelegentliche unentgeltliche Betreuungspersonen Ihrer Kinder

Babysitter, Großeltern oder Freunde, die Ihre Kinder unentgeltlich betreuen, sind für Schäden während dieser Betreuung im Rahmen der Vertragsbedingungen mitversichert.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden zwischen Haushaltsmitgliedern ab. Bricht Ihr Kind versehentlich Ihren eigenen Fernseher oder verletzt seinen Bruder, greift die Privathaftpflicht nicht. Für diese Risiken ist eine separate Unfallversicherung für das Privatleben erforderlich.

Besondere Situationen

Studierende: Ein Student, der bei seinen Eltern wohnt, bleibt durch deren Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ein Student, der allein lebt — in einem Studentenwohnheim oder einer WG — benötigt eine eigene Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel als Option einer Hausrat- oder Studentenversicherung angeboten wird (wie LALUX’s easyPROTECT Discover).

Wohngemeinschaft: In einer WG ist jeder Mitbewohner für die von ihm selbst an Dritten verursachten Schäden verantwortlich. Es wird empfohlen, dass jeder Mitbewohner eine eigene Privathaftpflichtversicherung hat.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg ab?

Die Privathaftpflichtversicherung greift bei drei Schadenskategorien, die im Rahmen Ihres Privatlebens unbeabsichtigt Dritten entstehen:

1. Personenschäden

Verletzungen, Unfälle oder körperliche Schäden bei Dritten. Einige konkrete Beispiele: Ihr Hund beißt einen Nachbarn beim Spaziergang, Sie verletzen jemanden versehentlich beim Sport, ein Passant rutscht auf einer von Ihnen verschütteten Wasserlache im gemeinsamen Treppenhaus aus, Ihr Kind stößt einen Mitschüler, der sich beim Fallen verletzt.

Die Entschädigungsobergrenzen für Personenschäden sind bei allen luxemburgischen Hausratversicherungen sehr hoch — in der Regel mehrere Millionen Euro — und ermöglichen die Deckung schwerer Schäden wie Unfälle mit dauerhafter Invalidität oder dem Tod eines Dritten.

2. Sachschäden

Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen Dritter. Beispiele: Sie verschütten Kaffee auf dem Laptop eines Freundes, Ihr Kind zerbricht beim Fußballspielen das Fenster des Nachbarn, ein Wasserschaden aus Ihrer Wohnung überschwemmt die Wohnung darunter, ein schlecht befestigter Blumentopf fällt von Ihrem Balkon auf ein geparktes Auto.

3. Folgevermögensschäden

Finanzielle Schäden, die unmittelbar aus einem von Ihnen verursachten Personen- oder Sachschaden resultieren. Kann beispielsweise eine von Ihnen verletzte Person nicht mehr arbeiten, kann der daraus resultierende Verdienstausfall im Rahmen dieser Deckung entschädigt werden.

Situation Schadensart Abgedeckt?
Ihr Sohn zerbricht Spielkonsole und Bildschirm eines Freundes Sachschaden ✓ Ja
Ihr Hund wirft einen Radfahrer um, der sich das Bein bricht Personenschaden ✓ Ja
Wasserschaden aus Ihrer Wohnung überflutet die Wohnung darunter Sachschaden ✓ Ja
Sie zerbrechen Ihr eigenes Smartphone Eigenes Eigentum ✗ Nein
Ihr Kind verletzt beim Spielen versehentlich seinen Bruder Schaden innerhalb des Haushalts ✗ Nein
Unfall bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Beruflich ✗ Nein — Berufshaftpflicht erforderlich
Schaden durch Ihr fahrendes Fahrzeug Kraftfahrzeug ✗ Nein — Kfz-Haftpflicht erforderlich

Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen und IPIDs — LALUX, AXA, Foyer, Baloise — Juni 2026.

Optionale Erweiterungen je nach Versicherer

Einige Versicherer bieten ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit der Privathaftpflicht an: Strafrechtsschutz und zivilrechtliche Ansprüche (Übernahme der Anwaltskosten bei Verfahren im Zusammenhang mit Ihrem Privatleben — angeboten von Foyer, AXA und LALUX), AXA’s e-Protection (Abdeckung digitaler Risiken — Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, E-Commerce-Streitigkeiten — als Zusatzoption erhältlich) sowie der Schutz für vorübergehend gemietete Ferienwohnungen (einige Verträge decken Schäden an Gegenständen einer vorübergehend gemieteten Ferienwohnung ab).

Was kostet die Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg?

Die Privathaftpflichtversicherung wird als Zusatzoption Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen, zu der sie integraler Bestandteil gehört. Ihre Kosten sind in der Gesamtprämie Ihres Hausratvertrages enthalten. Der genaue Preis hängt von Ihrem Profil ab (Mieter oder Eigentümer, Wohnfläche, Inhaltswert, gewählte Optionen) und variiert von Versicherer zu Versicherer.

Privathaftpflichtprämien sind in Luxemburg bis zu 672 € pro Person und Jahr steuerlich absetzbar (Artikel 111 LIR). Dies ist einer der wenigen Bereiche der Hausratversicherung, der von diesem Steuervorteil profitiert. Mehr über den Steuerabzug erfahren.

Faktoren, die den Preis beeinflussen

Die Kosten Ihrer Privathaftpflichtversicherung hängen hauptsächlich von der Zusammensetzung Ihres Haushalts ab (Anzahl der zu versichernden Personen), dem Vorhandensein von Haustieren (insbesondere Hunden), der gewählten Entschädigungsobergrenze und den von Ihnen abgeschlossenen Zusatzoptionen (Rechtsschutz, e-Protection, Reiseversicherung usw.). Um den für Ihre Situation passenden Preis zu ermitteln, empfiehlt sich ein Angebotsvergleich.

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Privathaftpflichtschutz je Versicherer in Luxemburg

Alle 4 vom Commissariat aux Assurances (CAA) für die Hausratversicherung in Luxemburg zugelassenen Versicherer bieten eine Privathaftpflichtversicherung an. In jedem Fall handelt es sich um eine optionale Leistung, die ausdrücklich abgeschlossen werden muss — überprüfen Sie stets, ob sie in Ihrem Vertrag aktiviert ist.

Versicherer Hausratprodukt Privathaftpflicht Besonderheiten
LALUX
easyPROTECT
3 Tarife
Sécurité · Confort · Performance Option
dringend empfohlen
Weltweiter Schutz inklusive · Home Assistance 24/7 verfügbar · Einziger Vertrag in Luxemburg, der Hausrat, Auto, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall und Reise in einem Vertrag bündelt · easyPROTECT Discover für 15–27-Jährige (Studierende)
Foyer
mozaïk
Modular
Basisschutz + optionale À-la-carte-Module Option
für Bewohner
Modulares Konzept: Vertrag Leistung für Leistung zusammenstellen · Zusatzoptionen: Nomadengüter, Reise, Freizeit, Privatunfall, Rechtsschutz, Strafrechtsschutz und zivilrechtliche Ansprüche · Schadenassistenz verfügbar
AXA
OptiHome
2 Tarife
Active · Privilège Option
„Familienschutzoption »
Privathaftpflicht + Rechtsschutz + e-Protection (digitale Risiken) in der Familienschutzoption gebündelt · AXA Assistance 24/7 in beiden Tarifen · Notunterbringung bei häuslicher Gewalt in allen Verträgen inklusive · Rabatte bei mehreren gebuchten Optionen
Baloise
Home
2 Tarife
Essentielle · Intégrale Option
optionale Leistung
Breite Auswahl an À-la-carte-Paketen (mobile Technik, Freizeit, Garten/Pool, nachhaltige Mobilität, erneuerbare Energien…) · GoodStart: 100% Online-Abschluss für Mieter und Wohnungseigentümer · 24/7 Assistance inklusive · Schadenmeldung über myBaloise (rund um die Uhr)

Quelle: IPID-Dokumente, offizielle Websites und allgemeine Versicherungsbedingungen — LALUX, Foyer, AXA, Baloise — Juni 2026.

Bei allen 4 luxemburgischen Versicherern ist die Privathaftpflicht eine optionale Leistung, die ausdrücklich zu Ihrer Hausratversicherung hinzugefügt werden muss. LALUX bezeichnet sie als „optional, aber dringend empfohlen ». Gehen Sie nicht davon aus, dass sie standardmäßig enthalten ist: Überprüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Vermittler.

Um den für Ihre Situation am besten geeigneten Tarif zu finden und sicherzustellen, dass die Privathaftpflicht enthalten ist, vergleichen Sie die Angebote direkt auf unserem Hausratversicherungsvergleich.

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Steuerlicher Abzug der Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg

Privathaftpflichtprämien sind in Luxemburg gemäß Artikel 111 des Einkommensteuergesetzes (LIR) steuerlich von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzbar. Dieser Steuervorteil kann zu einer echten Ersparnis in Ihrer jährlichen Steuererklärung führen.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Um absetzbar zu sein, muss die Privathaftpflichtprämie an eine in Luxemburg oder einem EU-Mitgliedstaat zugelassene Gesellschaft gezahlt werden und darf nur den Haftpflichtanteil Ihrer Hausratprämie betreffen. Leistungen für Sachrisiken (Diebstahl, Brand, Wasserschaden an Ihrem eigenen Eigentum, Glasbruch) sind steuerlich niemals absetzbar.

Die Obergrenze von 672 € pro Haushaltsmitglied ist ein gemeinsamer Grenzwert für alle nach Artikel 111 LIR absetzbaren Prämien: Kfz-Haftpflicht, Privathaftpflicht, Lebensversicherung, Unfall, Invalidität und Krankheit. Es handelt sich nicht um eine separate Obergrenze für jede Leistungsart, sondern um einen gemeinsamen Gesamtbetrag. Ihr Versicherer stellt Ihnen jedes Jahr im Januar eine Steuerbescheinigung mit dem genauen absetzbaren Betrag aus.

Abzugsobergrenze (Artikel 111 LIR)

Die jährliche Gesamtabzugsobergrenze beträgt 672 € pro Haushaltsmitglied in 2026, gemäß Artikel 111 LIR und bestätigt durch das offizielle Portal Guichet.lu.

Haushaltszusammensetzung Gesamtabzugsobergrenze (Art. 111 LIR)
Einzelperson672 €
Paar ohne Kinder1.344 € (672 × 2)
Paar mit 1 Kind2.016 € (672 × 3)
Paar mit 2 Kindern2.688 € (672 × 4)
Paar mit 3 Kindern3.360 € (672 × 5)

Quelle: Guichet.lu — Artikel 111 LIR, Großherzogtum Luxemburg — 2026.

Konkretes Beispiel: Ein Paar mit 2 Kindern zahlt 200 € Kfz-Haftpflicht + 80 € Privathaftpflicht = 280 € absetzbare Haftpflichtprämien. Bei einer Gesamtobergrenze von 2.688 € (672 × 4) stehen ihnen noch 2.408 € für weitere absetzbare Prämien (Lebensversicherung, Unfall, Zusatzkrankenversicherung usw.) innerhalb derselben Obergrenze nach Artikel 111 LIR zur Verfügung.

Wie deklariert man die Privathaftpflicht in der Steuererklärung?

Privathaftpflichtprämien werden in Ihrer Einkommensteuererklärung (Formular 100) unter dem Abschnitt „Sonderausgaben — Versicherungsprämien und Beiträge » angegeben. Im Januar sendet Ihnen Ihr Versicherer eine Steuerbescheinigung mit dem absetzbaren Betrag für das Vorjahr. Tragen Sie diesen Betrag in Ihre Erklärung ein und fügen Sie die Bescheinigung bei. Die Erklärung kann per Post oder online über MyGuichet.lu eingereicht werden, bis spätestens 31. Dezember des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres.

Wenn Sie Grenzgänger sind und in Frankreich oder einem anderen EU-Land versichert sind, bitten Sie Ihren Versicherer um eine detaillierte Bescheinigung, die den absetzbaren Haftpflichtprämienanteil ausweist. Ausländische Prämienrechnungen unterscheiden in der Regel nicht zwischen absetzbaren Prämien (Haftpflicht) und nicht absetzbaren Prämien (Diebstahl, Brand usw.).

Wann ist die Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg Pflicht?

In Luxemburg ist die Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen im Allgemeinen nicht gesetzlich vorgeschrieben. In drei Situationen ist sie jedoch gesetzlich verpflichtend:

1

Hundebesitzer

Wenn Sie in Luxemburg einen Hund besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die Ihr Tier Dritten zufügen könnte. Diese Verpflichtung ist im Gesetz vom 9. Mai 2008 über Hunde festgelegt. Bei der Anmeldung Ihres Hundes bei Ihrer Wohngemeinde müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen (Bescheinigung oder Vertragskopie). Diese Pflicht gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe.

2

Jagdausübung

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist für die Jagdausübung in Luxemburg vorgeschrieben. Zur Erneuerung des Jagdscheins muss der Inhaber jährlich eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Die Jagdhaftpflicht deckt Schäden ab, die anderen Jägern und Dritten bei der Jagdausübung entstehen. Sie ist eine von der Standard-Privathaftpflicht getrennte Deckung.

3

Sportbootfahren

Wenn Sie Sportbootfahren betreiben (Motorboot, Segelboot, Jet-Ski, Windsurfen), ist eine Bootshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie deckt Sach- und Personenschäden ab, die anderen Booten, Hafenanlagen oder Personen entstehen. Diese Pflicht gilt für alle Boote unter luxemburgischer Flagge sowie für alle auf den Wasserstraßen des Landes verkehrenden Boote. Die Standard-Privathaftpflichtversicherung reicht für diese Aktivität nicht aus.

Situationen, in denen die Privathaftpflicht dringend empfohlen wird

Auch ohne direkte gesetzliche Verpflichtung ist die Privathaftpflichtversicherung in folgenden Situationen dringend empfohlen — und häufig auch vertraglich vorgeschrieben: bei der Anmietung einer Wohnung (die meisten Vermieter erwähnen im Mietvertrag die Pflicht, eine Hausratversicherung einschließlich Privathaftpflicht abzuschließen), in Eigentümergemeinschaften (Hausordnungen verpflichten Miteigentümer häufig dazu, eine solche zur Abdeckung von Schäden an Gemeinschaftsflächen oder anderen Miteigentümern zu haben), sowie bei der Ausübung risikoreicher Aktivitäten (Kontaktsportarten, Reiten, Tierhaltung, motorisierte Gartengeräte usw.).

Die überschaubaren Kosten der Privathaftpflichtversicherung als Teil Ihrer Hausratversicherung und ihre steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 672 € pro Person und Jahr machen sie zu einem unverzichtbaren finanziellen Schutz für alle Haushalte — weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Situationen hinaus.

Wie meldet man einen Privathaftpflichtschaden?

Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, der in den Bereich Ihrer Privathaftpflichtversicherung fällt, ist folgende Vorgehensweise zu beachten:

1

Schaden feststellen und dokumentieren

Sobald der Schaden eintritt, machen Sie detaillierte Fotos vom Schaden. Notieren Sie die genauen Umstände (Datum, Uhrzeit, Ort, eventuelle Zeugen) und erfassen Sie die vollständigen Kontaktdaten des Geschädigten. Wenn möglich, erstellen Sie ein von beiden Parteien unterzeichnetes gemeinsames Protokoll.

2

Versicherer innerhalb von 8 Tagen informieren

Kontaktieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem Schadensereignis — dies ist die Standardfrist in luxemburgischen Verträgen (in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aller 4 Versicherer bestätigt), sofern kein höheres Gewicht vorliegt. Sie können den Schaden online über das Kundenportal Ihres Versicherers, telefonisch über den Schadensservice oder per Einschreiben mit einer ausführlichen Schilderung der Umstände melden.

3

Belege einreichen

Ihr Versicherer wird Folgendes anfordern: eine vollständige Schadensmeldung, Fotos des Schadens, das gemeinsame Protokoll (falls erstellt), die Kontaktdaten des Geschädigten sowie Reparaturkostenvoranschläge oder Rechnungen für beschädigte Gegenstände.

4

Begutachtung und Entschädigung

Ihr Versicherer nimmt Kontakt mit dem Geschädigten auf, beauftragt bei Bedarf einen Gutachter zur Schadensbeurteilung, stellt fest, ob Ihre Haftung gegeben ist, und unterbreitet dann einen Entschädigungsvorschlag. Bei einfachen Sachschäden erfolgt die Entschädigung in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Tagen. Bei komplexen Personenschäden kann die Bearbeitungszeit länger dauern, da zunächst die medizinische Stabilisierung des Geschädigten abgewartet werden muss, bevor der endgültige Schaden beziffert werden kann.

Erkennen Sie niemals Ihre Schuld vor Ort an und akzeptieren Sie keine direkte finanzielle Einigung mit dem Geschädigten, ohne vorher Ihren Versicherer informiert zu haben. Überlassen Sie die Schadensabwicklung Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Wenn Sie Opfer eines durch einen Dritten verursachten Schadens sind, wenden Sie sich zunächst an den Versicherer des Verursachers. Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung greift nur, wenn Sie selbst der Verursacher des Schadens sind — nicht wenn Sie das Opfer sind. Wenn Sie jedoch einen Rechtsschutz abgeschlossen haben, kann Ihnen dieser helfen, Schadensersatz zu erhalten, indem er Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt.

Privat-, Mieter- und Kfz-Haftpflicht: Was sind die Unterschiede?

Es gibt verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung, die jeweils unterschiedliche Risiken abdecken. Hier ein Vergleich zum besseren Verständnis der jeweiligen Besonderheiten:

Versicherungsart Geltungsbereich Pflicht? Wo abschließen?
Privathaftpflicht Schäden an Dritten im Rahmen des Privatlebens (Alltagsunfälle, Haustiere, Kinder, Sachschäden bei anderen) Nein (außer Hundebesitzer, Jäger, Bootsfahrer) Zusatzoption zur Hausratversicherung oder eigenständiger Vertrag
Mieter-/Gebäudehaftpflicht Schäden an Dritten, die durch Ihre Wohnung selbst verursacht werden (herabfallende Dachziegel, Wasserschaden aus Ihrer Wohnung beim Nachbarn) Nein, aber häufig von Vermietern und Eigentümergemeinschaften verlangt Zusatzoption zur Hausratversicherung
Kfz-Haftpflicht Schäden an Dritten beim Führen eines Kraftfahrzeugs Ja, Pflicht zum Fahren Eigenständige Kfz-Versicherung
Berufshaftpflicht Schäden an Dritten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (Fehler, Fahrlässigkeit, berufliche Pflichtverletzungen) Ja für bestimmte reglementierte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer…) Spezifischer Berufsvertrag

Privathaftpflicht und Mieterhaftpflicht: Braucht man beide?

Als Mieter benötigen Sie beide Leistungen, die in der Regel im selben Hausratvertrag angeboten werden: Die Mieterhaftpflicht deckt Schäden ab, die Sie an der gemieteten Wohnung selbst verursachen (Brand, Explosion, ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung beschädigt Wände, Decken oder Böden, die dem Vermieter gehören), während die Privathaftpflicht Schäden abdeckt, die Sie Dritten außerhalb der Wohnung zufügen (Nachbarn, Besucher, Passanten).

Beispiel: ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung — die Mieterhaftpflicht entschädigt Ihren Vermieter für Schäden in Ihrer Wohnung, während die Privathaftpflicht den Nachbarn darunter für Schäden in seiner Wohnung entschädigt.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Hausratversicherungsvertrag beide Leistungen enthält: Mieterhaftpflicht und Privathaftpflicht. Auch wenn sie häufig zusammen angeboten werden, sind es zwei separate Optionen, die Sie ausdrücklich abschließen müssen.

Privathaftpflicht und Kfz-Haftpflicht: Beide sind nötig

Beide sind notwendig und ergänzen sich. Die Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben und deckt ausschließlich Schäden ab, die Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr verursacht. Die Privathaftpflicht deckt alle sonstigen unbeabsichtigten Schäden in Ihrem Alltag ab. Beide Prämien sind steuerlich absetzbar, im Rahmen derselben Gesamtobergrenze von 672 € pro Person und Jahr (Artikel 111 LIR).

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg

Ist die Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg Pflicht?

Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist für die Mehrheit der Privatpersonen in Luxemburg nicht vorgeschrieben. In drei Fällen wird sie gesetzlich verpflichtend: wenn Sie einen Hund besitzen (Gesetz vom 9. Mai 2008 über Hunde), wenn Sie die Jagd ausüben (Pflicht zur Vorlage einer Bescheinigung bei der Verlängerung des Jagdscheins) oder wenn Sie Sportbootfahren betreiben. Sie wird jedoch häufig von Vermietern und Eigentümergemeinschaften vertraglich gefordert. Der Abschluss wird allen Haushalten dringend empfohlen: Laut AXA Luxemburg sind bereits mehr als 80 % der luxemburgischen Einwohner damit ausgestattet.

Ist die Privathaftpflicht in meiner Hausratversicherung enthalten?

Nicht automatisch. Bei allen 4 luxemburgischen Versicherern (LALUX, Foyer, AXA, Baloise) ist die Privathaftpflicht eine optionale Leistung, die ausdrücklich abgeschlossen werden muss. LALUX bezeichnet sie als „optional, aber dringend empfohlen ». Bei AXA ist sie Teil der „Familienschutzoption ». Überprüfen Sie stets Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Vermittler, um sicherzustellen, dass sie aktiviert ist.

Wer ist durch meine Privathaftpflichtversicherung versichert?

Mitversichert sind: Sie selbst, Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, Ihre noch bei Ihnen wohnenden volljährigen, unterhaltsberechtigten Kinder (z. B. Studierende), jede Person, die gewöhnlich unter Ihrem Dach lebt, Ihre Haustiere sowie Personen, die vorübergehend die unentgeltliche Betreuung Ihrer Kinder übernehmen. Details finden Sie im Abschnitt „Wer ist versichert? ».

Deckt die Privathaftpflicht Schäden ab, die meine Kinder verursachen?

Ja, die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihre im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder verursachen. Beispiele: Ihr Kind zerbricht beim Fußballspielen das Fenster des Nachbarn, verschüttet Kaffee auf dem Laptop eines Freundes oder verletzt versehentlich einen Mitschüler. Schäden zwischen Haushaltsmitgliedern — ein Kind, das seinen Bruder verletzt — sind durch die Privathaftpflicht hingegen nicht gedeckt.

Was ist der Unterschied zwischen Privathaftpflicht und Mieterhaftpflicht?

Die Mieterhaftpflicht deckt Schäden an der gemieteten Wohnung selbst ab (Brand, Wasserschaden in Ihrer Wohnung usw.) — sie schützt Ihren Vermieter. Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die Sie Dritten außerhalb der Wohnung zufügen (Nachbarn, Besucher, Passanten). Als Mieter benötigen Sie beide, die in der Regel im selben Hausratvertrag angeboten werden. Details finden Sie im Abschnitt „Unterschiede zwischen den Haftpflichtarten ».

Deckt die Privathaftpflicht Autounfälle ab?

Nein, die Privathaftpflicht deckt keine Schäden durch Ihr fahrendes Fahrzeug ab. Dafür benötigen Sie eine eigenständige Kfz-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht, die in Luxemburg vorgeschrieben ist. Die Kfz-Haftpflicht ist eine vollständig separate Leistung. Beide Prämien sind steuerlich absetzbar, im Rahmen der Gesamtobergrenze nach Artikel 111 LIR (672 € pro Person und Jahr).

Bin ich mit meiner Privathaftpflicht im Ausland versichert?

Ja, die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Ob Sie in Europa Urlaub machen, in Asien reisen oder Freunde in Belgien besuchen — wenn Sie einem Dritten unbeabsichtigt einen Schaden zufügen, übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Entschädigung. Der weltweite Schutz ist in den IPID-Dokumenten aller 4 CAA-zugelassenen Versicherer in Luxemburg (LALUX, Foyer, AXA, Baloise) bestätigt.

Ist die Privathaftpflichtversicherung in Luxemburg steuerlich absetzbar?

Ja, Privathaftpflichtprämien sind nach Artikel 111 LIR steuerlich absetzbar. Die Gesamtabzugsobergrenze beträgt 672 € pro Haushaltsmitglied und Jahr — diese Obergrenze wird mit anderen absetzbaren Prämien (Kfz-Haftpflicht, Lebensversicherung, Unfall, Krankheit) geteilt. Ihr Versicherer stellt Ihnen jedes Jahr im Januar eine Steuerbescheinigung aus, in der der in Ihrer Erklärung einzutragende absetzbare Betrag angegeben ist.

Wie meldet man einen Privathaftpflichtschaden?

Kontaktieren Sie Ihren Versicherer innerhalb von 8 Tagen nach dem Schadensfall — telefonisch, über das Online-Kundenportal oder per Einschreiben. Legen Sie Fotos des Schadens, die Kontaktdaten des Geschädigten und eine detaillierte Schilderung der Umstände vor. Erkennen Sie nie Ihre Schuld vor Ort an. Ihr Versicherer wird den Geschädigten kontaktieren und die Entschädigung regeln. Eine vollständige Anleitung finden Sie im Abschnitt „Wie meldet man einen Schaden? ».

Wie hoch ist die Entschädigungsobergrenze bei der Privathaftpflicht?

Die Entschädigungsobergrenzen sind bei allen luxemburgischen Verträgen sehr hoch — in der Regel mehrere Millionen Euro für Personenschäden, was die Deckung der schwerwiegendsten Fälle (dauerhafte Invalidität, Tod eines Dritten) ermöglicht. Bei Sachschäden variieren die Obergrenzen je nach Vertrag. Die genauen Beträge für Ihren Tarif entnehmen Sie den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages.

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