Vermieterschutzversicherung (PNO) in Luxemburg: vollständiger Leitfaden für 2026
Die Vermieterschutzversicherung (PNO – Propriétaire Non Occupant) schützt Ihr Immobilieneigentum, wenn Sie es nicht selbst bewohnen — ob vermietet oder leer stehend. In Luxemburg ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis jedoch unverzichtbar: Banken verlangen sie bei Hypothekendarlehen, Miteigentumsordnungen können sie vorschreiben, und ein unversichertes Gebäude setzt Sie erheblichen finanziellen Risiken aus. Sie deckt das Gebäude ab, schützt Sie als Eigentümer vor Haftpflichtansprüchen und greift auch während Leerstandszeiten.
Vermieterschutzversicherungen in Luxemburg vergleichen
Informieren Sie sich über die Angebote der 4 zugelassenen Versicherer. Schützen Sie Ihre Mietimmobilie mit dem passenden Versicherungsschutz.
Wohngebäudeversicherungen vergleichen →Was ist eine Vermieterschutzversicherung (PNO)?
Die Vermieterschutzversicherung (PNO – Propriétaire Non Occupant) ist eine Wohngebäudeversicherung, die speziell für Eigentümer konzipiert wurde, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen. Sie richtet sich an Vermieter, die ihre Immobilie vermieten, sowie an Eigentümer, deren Objekt zwischen zwei Mietverhältnissen vorübergehend leer steht.
In Luxemburg deckt sie dieselben Risiken wie eine klassische Wohngebäude-Komplettversicherung — Feuer, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Naturkatastrophen — jedoch zugeschnitten auf die Situation des Vermieters. Sie ergänzt die Mieterversicherung und schützt Ihr Immobilienvermögen vor Schäden, für die der Mieter nicht verantwortlich ist.
Gut zu wissen: Die PNO-Versicherung ersetzt nicht die Mieterversicherung. Beide Policen ergänzen sich: Der Mieter versichert sein persönliches Eigentum und seine Mieterhaftpflicht, während der Eigentümer das Gebäude und seine eigene Haftung als Vermieter absichert.
Der grundlegende Unterschied zur Eigentümer-Wohngebäudeversicherung liegt in der Art der abgedeckten Risiken. Als nicht selbst nutzender Eigentümer bleiben Sie für den Zustand des Gebäudes und seiner Anlagen verantwortlich, sind jedoch nicht den Schäden ausgesetzt, die durch die alltägliche Unachtsamkeit eines Bewohners entstehen können.
Begriffe: PNO, Vermieter, Miteigentümer
Mehrere Begriffe beschreiben ähnliche Situationen. Ein nicht selbst nutzender Eigentümer (PNO) ist jede Person, die eine Immobilie besitzt, in der sie nicht selbst wohnt — ob vermietet oder leer stehend. Ein Vermieter vermietet seine Immobilie aktiv und erzielt Mieteinnahmen. Ein nicht nutzender Miteigentümer besitzt eine Einheit in einer Eigentumsanlage (Wohnung, Stellplatz, Keller), die er an Dritte vermietet.
In Luxemburg bieten die vier zugelassenen Versicherer — LALUX, Foyer, AXA und Baloise — Wohngebäudeversicherungen an, die an die PNO-Situation angepasst werden können, mit speziellen Zusatzleistungen für Vermieter.
Ist die PNO-Versicherung Pflicht?
In Luxemburg schreibt kein Gesetz eine Wohngebäudeversicherung vor, weder für selbst nutzende noch für nicht selbst nutzende Eigentümer. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Frankreich, wo das ALUR-Gesetz von 2014 Wohnungseigentümer zur Versicherung verpflichtet. In Luxemburg liegt die Entscheidung bei Ihnen — in der Praxis ist eine Versicherung jedoch kaum zu umgehen.
Rechtlicher Rahmen in Luxemburg
Das abgeänderte Gesetz vom 21. September 2006 über Wohnraummietverträge (revidiert im August 2024) legt die Pflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter fest (Übergabe in einwandfreiem Zustand, Instandhaltung), sieht jedoch keine Versicherungspflicht vor. Das Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung bedeutet nicht, dass Sie auf Versicherungsschutz verzichten können: Die finanziellen Folgen eines schwerwiegenden Schadens können sich auf Zehntausende, ja sogar Hunderttausende Euro belaufen.
Wichtig: Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann eine PNO-Versicherung vertraglich vorgeschrieben sein. Die Bank, die Ihren Immobilienkauf finanziert, die Hausverwaltung oder die Miteigentumsordnung können einen Versicherungsnachweis verlangen. Prüfen Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Situationen, in denen eine PNO-Versicherung unverzichtbar wird
Bei einem Hypothekendarlehen wird die Bank in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung verlangen, die mindestens Feuer und Gebäudehaftpflicht abdeckt. Luxemburger Banken machen ihre Finanzierung in der Regel von einer Gebäudeversicherung abhängig.
Bei Wohnungseigentum kann die Miteigentumsordnung jeden Eigentümer zur Versicherung verpflichten. Die Hausverwaltung kann eine jährliche Versicherungsbestätigung verlangen. Diese Anforderung soll verhindern, dass ein unversicherter Miteigentümer Schäden an Gemeinschaftsflächen oder anderen Einheiten verursacht, ohne die Geschädigten entschädigen zu können.
Während Leerstandszeiten ist Ihre Immobilie ohne PNO-Versicherung nicht abgesichert. Ein leer stehendes Gebäude ist jedoch zahlreichen Risiken ausgesetzt: Kurzschluss, wochenlang unbemerkte Wasserlecks, Frostschäden an Leitungen im Winter, Einbruch. Ohne PNO-Versicherung tragen Sie alle Kosten allein, und Ihre Haftung kann entstehen, wenn ein Schaden auf Nachbarn übergreift.
PNO eventuell verzichtbar
- Freistehendes Haus ohne Hypothek
- Zuverlässiger Mieter mit laufendem Mietvertrag
- Wohnungseigentum ohne Anforderung der Hausverwaltung
⚠️ Hohes ungedecktes finanzielles Risiko
PNO unverzichtbar
- Laufendes Hypothekendarlehen (Bankpflicht)
- Wohnungseigentum (Hausverwaltung kann es verlangen)
- Leerstandszeiten zwischen Mietverhältnissen
- Möblierte Vermietung (Inventar des Eigentümers)
✅ Unverzichtbarer Vermögensschutz
Was wir auf Switchr beobachten: 68 % der vermietenden Eigentümer, die uns kontaktieren, verfügen zum Zeitpunkt ihrer ersten Anfrage über keine separate Vermieterversicherung – obwohl sie während aller Leerstandsperioden einem Risiko ausgesetzt sind.
Leistungen der PNO-Versicherung
Die luxemburgische PNO-Versicherung bietet Leistungen ähnlich einer klassischen Wohngebäude-Komplettversicherung, jedoch zugeschnitten auf die Situation des nicht selbst nutzenden Eigentümers. Ein genaues Verständnis des Versicherungsschutzes — und seiner Grenzen — hilft Ihnen, die am besten geeignete Police zu wählen.
Gebäudehaftpflicht: die unverzichtbare Grundleistung
Die Gebäudehaftpflicht ist die absolut unverzichtbare Leistung jeder PNO-Police. Sie schützt Sie als Gebäudeeigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter (Mieter, Nachbarn, Passanten), die durch das Gebäude selbst entstehen. Alle vier luxemburgischen Versicherer bieten diese Leistung an, in der Regel mit hohen Deckungssummen.
Konkret greift die Gebäudehaftpflicht, wenn ein Dachziegel abbricht und das Auto des Mieters beschädigt, wenn ein Ast aus Ihrem Garten bricht und einen Passanten verletzt, wenn ein Leck aus schlecht gewarteten Leitungen beim Untermieter Schäden verursacht, oder wenn ein maroder Balkon einstürzt und jemanden verletzt.
Gut zu wissen: Die Gebäudehaftpflicht unterscheidet sich von der Privathaftpflicht des Mieters. Die Gebäudehaftpflicht deckt Schäden ab, für die Sie als Gebäudeeigentümer verantwortlich sind (Baumängel, unterlassene Instandhaltung), während die Mieterhaftpflicht Schäden deckt, die der Mieter durch eigene Fahrlässigkeit verursacht.
Gebäudeschadendeckung
Über die Gebäudehaftpflicht hinaus deckt die PNO-Versicherung Sachschäden am Gebäude und gegebenenfalls am bei möblierten Vermietungen bereitgestellten Inventar ab. Zu den Standardleistungen gehören Brand, Explosionen, Wasserschäden (Lecks, Rohrbrüche, Dachdurchfeuchtung, Frostschäden), Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Elektroschäden sowie Wetterereignisse (Sturm, Hagel, Schneelast, Blitzschlag).
Überschwemmungen und Oberflächenwasser erfordern in der Regel eine optionale „Elementarschadendeckung ». Diese Unterscheidung ist in Luxemburg entscheidend: Die Überschwemmungen vom Juli 2021 verursachten materielle Schäden von über 133 Millionen Euro — die teuerste Naturkatastrophe in der Geschichte des luxemburgischen Versicherungswesens (Quelle: ACA). Bei Baloise sind Wetterereignisse (einschließlich Überschwemmungen) in allen Tarifen standardmäßig enthalten — ein deutlicher Vorteil.
| Leistung | Basistarif | Was ist abgedeckt |
|---|---|---|
| Gebäudehaftpflicht | ✓ Enthalten | Drittschäden durch das Gebäude |
| Brand | ✓ Enthalten | Feuer, Rauch, Explosionen, direkter Blitzschlag |
| Wasserschaden | ✓ Enthalten | Lecks, Rohrbrüche, Dachdurchfeuchtung, Frostschäden |
| Sturm & Hagel | ✓ Enthalten | Schäden durch Wind, Hagel und Schneelast |
| Glasbruch | ✓ Enthalten | Fenster, Glastüren, Wintergärten, Glaswände |
| Einbruchdiebstahl | ⚠ Tarifabhängig | Inventar des Eigentümers (möblierte Vermietung) |
| Elementarschäden | ⚠ Option (bei Baloise inkl.) | Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch |
| Mietausfall | ✗ Option | Entgangene Miete nach einem versicherten Schaden |
| Rechtsschutz | ✗ Option | Streitigkeiten mit Mietern, Nachbarn, Handwerkern |
Quelle: Unterlagen von LALUX, Foyer, AXA, Baloise — Juni 2026.
PNO-spezifische Zusatzleistungen
Die Mietausfalldeckung entschädigt Sie, wenn Ihre Immobilie nach einem versicherten Schaden (Brand, erheblicher Wasserschaden) unbewohnbar wird. Der maximale Entschädigungszeitraum variiert je nach Police. Diese Leistung gilt in der Regel nur, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich vermietet war — prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Police.
Der Rechtsschutz deckt Anwalts- und Verfahrenskosten bei Streitigkeiten mit dem Mieter (Mietrückstände, Beschädigungen, Übergabeprotokoll), der Hausverwaltung oder Handwerkern. LALUX und AXA bieten dies optional an. Foyer hat ein spezielles Mietgarantieprodukt (loyer garanti) für nicht selbst nutzende Eigentümer im Angebot.
Bei möblierten Vermietungen deckt ein spezieller Zusatz das bereitgestellte Inventar ab (Möbel, Haushaltsgeräte, Bettwäsche, Ausstattung). Geben Sie beim Abschluss an, dass es sich um eine möblierte Vermietung handelt, damit der Versicherer den Inhaltsschutz entsprechend anpassen kann.
Vermieter: Schützen Sie Ihre Mietimmobilie in Luxemburg.
Wohngebäudeversicherungen vergleichen →Wann sollte man eine PNO-Versicherung abschließen?
Eine PNO-Versicherung ist in verschiedenen klar abgegrenzten Situationen sinnvoll, die jeweils spezifische Risiken mit sich bringen. Wenn Sie Ihre Situation genau kennen, können Sie den Versicherungsschutz gezielt auf die tatsächlichen Risiken Ihrer Immobilie abstimmen.
Während Leerstandszeiten
Leerstand ist die riskanteste Situation für einen unversicherten Eigentümer. Steht Ihre Immobilie zwischen zwei Mietverhältnissen leer, besteht ohne PNO-Versicherung keinerlei Versicherungsschutz. Dabei ist eine leer stehende Immobilie zahlreichen Risiken ausgesetzt: Ein Kurzschluss kann einen Brand auslösen, ohne dass jemand eingreift, ein Wasserleck kann wochenlang unbemerkt bleiben, und Frostschäden an Leitungen im Winter können erhebliche Schäden verursachen.
Wichtig: Einige PNO-Policen sehen Leistungseinschränkungen nach einer bestimmten Anzahl aufeinanderfolgender Leerstandstage vor (je nach Versicherer unterschiedlich). Wenn Ihre Immobilie länger leer steht, prüfen Sie, ob Ihre Police den Schutz aufrecht erhält, oder informieren Sie Ihren Versicherer, um den Schutz entsprechend anzupassen.
Immobilie mit Mieter
Auch wenn ein Mieter mit eigener Versicherung eingezogen ist, bleibt eine PNO-Versicherung sinnvoll. Sie deckt Schäden ab, für die der Eigentümer und nicht der Mieter verantwortlich ist: veraltete Leitungen, die ein Leck verursachen, Wassereintritt durch ein schadhaftes Dach, durch einen Sturm zerbrochenes Glas. Die Mieterversicherung deckt diese Situationen nicht ab — hier greift Ihre PNO-Versicherung.
Die PNO-Versicherung schützt Sie auch, wenn Ihr Mieter trotz vertraglicher Verpflichtung unversichert ist. Manche Mieter vergessen die Vertragsverlängerung oder lassen Prämien ausstehen. Tritt in diesen Umständen ein Schaden ein, kann Ihre PNO-Versicherung einspringen und anschließend Regress beim säumigen Mieter nehmen.
Besondere Situationen
Bei einer möblierten Vermietung müssen Sie das bereitgestellte Inventar unbedingt versichern. Die Mieterversicherung deckt nur das persönliche Eigentum des Mieters, nicht Ihre Möbel und Geräte. Eine PNO-Versicherung mit Inhaltsdeckung schützt Sie vor Diebstahl, Beschädigung, Brand und Wasserschäden.
Immobilien im Umbau sind mit erhöhten Risiken verbunden: Die Immobilie ist unbewohnt und brennbare Materialien werden vor Ort gelagert. Informieren Sie Ihren Versicherer immer vor größeren Bauarbeiten — einige Versicherer bieten spezielle Deckungserweiterungen für diesen Zeitraum an.
Für Kurzzeitvermietungen (z.B. Airbnb) prüfen Sie unbedingt, ob Ihre PNO-Police diese Art der Nutzung abdeckt. Einige Versicherer schließen Vermietungen unter 30 aufeinanderfolgenden Tagen aus oder schränken den Schutz ein. Fragen Sie Ihren Versicherer direkt danach, bevor Sie loslegen.
PNO vs. Mieterversicherung: sich ergänzender Schutz
Die PNO-Versicherung überschneidet sich nicht mit der Mieterversicherung: Beide Policen decken unterschiedliche Risiken ab und ergänzen sich zu einem vollständigen Schutz für die Immobilie und ihre Bewohner.
| Situation | Zuständige Versicherung | Warum |
|---|---|---|
| Mieter lässt Topf auf dem Herd → Brand | Mieterhaftpflicht | Fahrlässigkeit des Mieters |
| Veraltete Elektroinstallation → Kurzschluss → Brand | PNO Gebäudehaftpflicht | Unterlassene Instandhaltung des Eigentümers |
| Laptop des Mieters bei Einbruch gestohlen | Mieterversicherung | Persönliches Eigentum des Mieters |
| Haushaltsgeräte des Eigentümers gestohlen (möbliert) | PNO (Inhaltsdeckung) | Eigentum des Vermieters |
| Dachziegel fällt und verletzt Passanten | PNO Gebäudehaftpflicht | Verantwortung des Gebäudeeigentümers |
| Leerstand → Wasserleck → Schaden beim Nachbarn | Nur PNO | Kein Mieter = PNO ist der einzige Schutz |
Quelle: Luxemburgisches Zivilrecht — Juni 2026.
Wann die Mieterversicherung nicht ausreicht
Mehrere Szenarien zeigen, warum eine PNO-Versicherung auch bei gut versichertem Mieter unverzichtbar bleibt. Hat der Mieter nur eine Mindestversicherung (nur Mieterhaftpflicht) abgeschlossen, kann sein Sachschadenschutz für einen größeren Schaden unzureichend oder gar nicht vorhanden sein. Bei Schäden am Gebäude selbst (nicht am persönlichen Eigentum des Mieters) ist Ihre PNO-Versicherung die einzige zuständige Police.
Manche Mieter sind trotz ihrer Verpflichtungen ohne gültigen Versicherungsschutz: abgelaufene Police, ausstehende Prämien oder fehlender Abschluss trotz Vertragsklausel. Tritt in diesen Umständen ein Schaden ein, springt Ihre PNO-Versicherung ein und kann anschließend Regress beim säumigen Mieter nehmen.
Unsere Einschätzung: Betrachten Sie die PNO-Versicherung als unverzichtbare Ergänzung zur Mieterversicherung, auch wenn das luxemburgische Recht sie nicht vorschreibt. Sie schließt die Lücken der Mieterversicherung und schützt Sie in allen Situationen, in denen die Mieterhaftpflicht nicht greift — insbesondere während Leerstandszeiten.
Was kostet eine PNO-Versicherung in Luxemburg?
Die Prämie einer PNO-Versicherung in Luxemburg variiert je nach zahlreichen Faktoren. Sie ist in der Regel günstiger als eine Wohngebäudeversicherung für selbst nutzende Eigentümer, da einige mit der täglichen Nutzung verbundene Risiken geringer sind. Ein einheitlicher Tarif lässt sich nicht nennen: Jeder Versicherer berechnet die Prämien auf Basis einer individuellen Risikobewertung.
Richtwerte für 2026
Als Anhaltspunkt: Wohngebäudeversicherungsprämien in Luxemburg variieren in der Regel nach Art und Größe der Immobilie. Bei einer Eigentumswohnung ist das Gebäude durch die Gemeinschaftsversicherung für die Allgemeinbereiche abgedeckt, was den für den einzelnen Eigentümer erforderlichen Versicherungsumfang reduziert. Bei einem freistehenden Haus ist der Schutz umfassender (Dach, Fassaden, Garten, Nebengebäude) und die Prämie entsprechend höher.
| Immobilientyp | Ungefähre Größe | Richtwert |
|---|---|---|
| Studio / 1-Zimmer-Wohnung | 25–40 m² | 250–350 €/Jahr |
| 2–3-Zimmer-Wohnung | 50–80 m² | 300–450 €/Jahr |
| Große Wohnung (4–5 Zimmer) | 90–120 m² | 400–550 €/Jahr |
| Reihenhaus | 120–150 m² | 450–650 €/Jahr |
| Freistehendes Haus | 150–200 m² | 550–800 €/Jahr |
Richtwerte auf Basis des luxemburgischen Marktdurchschnitts — Juni 2026. Diese Spannen variieren je nach Deckungsumfang, Lage und Risikoprofil. Holen Sie bei jedem Versicherer ein individuelles Angebot ein.
Prämienbestimmende Faktoren
Die geografische Lage spielt eine wichtige Rolle. Eine Wohnung in Luxemburg-Stadt kostet in der Regel mehr zu versichern als ein gleichwertiges Objekt in ländlicher Lage. Immobilien in überschwemmungsgefährdeten Gebieten (Einzugsgebiete von Mosel, Sauer, Alzette) können einen Zuschlag für die Elementarschadendeckung erhalten.
Der Immobilientyp beeinflusst die Prämie erheblich. Eine Eigentumswohnung profitiert von der Gemeinschaftsversicherung für die Allgemeinbereiche. Ein freistehendes Haus erfordert einen umfassenderen Schutz und damit eine höhere Prämie.
Der gewählte Deckungsumfang wirkt sich deutlich auf den Preis aus. Ein Basiseintrag (Gebäudehaftpflicht und wesentliche Sachschadendeckung) kostet erheblich weniger als eine umfassende Police mit Zusatzleistungen (Mietausfall, Rechtsschutz, Inhaltsdeckung, Elementarschäden). Auf dem luxemburgischen Markt wenden Wohngebäudeversicherungen je nach Versicherer und Leistungsart unterschiedliche Selbstbeteiligungen an — prüfen Sie diesen Punkt beim Vergleich in den Vertragsbedingungen.
Steuerlicher Abzug der PNO-Prämien
Einer der größten Vorteile der PNO-Versicherung liegt in ihrer steuerlichen Absetzbarkeit. Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung selbst nutzender Eigentümer (nicht absetzbar) sind PNO-Prämien als Werbungskosten von den Mieteinnahmen absetzbar, wenn Sie die Immobilie vermieten.
Das Abzugsregime in Luxemburg
Wenn Sie Ihre Immobilie in Luxemburg vermieten und Ihre Mieteinnahmen bei der Administration des contributions directes (ACD) nach dem Ist-Prinzip erklären, sind alle im Jahr gezahlten PNO-Versicherungsprämien zu 100 % von Ihren steuerpflichtigen Mieteinnahmen absetzbar. Dieser Abzug gilt für die Grundprämie und alle abgeschlossenen Zusatzleistungen (Mietausfall, Rechtsschutz, Inhaltsdeckung).
Bewahren Sie Ihre Versicherungsquittungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf: Die ACD kann bei einer Steuerprüfung Belege verlangen. Tragen Sie den Gesamtbetrag der PNO-Prämien in der Rubrik der abzugsfähigen Aufwendungen aus Mieteinnahmen in Ihrer jährlichen Steuererklärung ein.
Gut zu wissen: Die steuerliche Absetzbarkeit gilt auch für eine Mietausfallversicherung, wie sie z. B. Foyer anbietet. Diese Versicherung, die Sie vor Zahlungsausfällen des Mieters schützt, wird als Aufwand der Immobilienverwaltung betrachtet und ist daher von den Mieteinnahmen absetzbar.
Reale Auswirkung auf Ihr Budget
Ein konkretes Beispiel: Sie besitzen eine Wohnung, die Sie für 1.500 € pro Monat (18.000 € pro Jahr) vermieten. Sie zahlen eine jährliche PNO-Prämie von 400 €. Ihr Grenzsteuersatz beträgt 30 % (üblich für einen Steuerzahler in der mittleren Steuerklasse in Luxemburg).
Durch den Steuerabzug sparen Sie 400 € × 30 % = 120 € Steuern. Die tatsächlichen Kosten Ihrer PNO-Versicherung betragen damit nur 400 € − 120 € = 280 € pro Jahr, also rund 23 € pro Monat. Dieser Nettobetrag ist angesichts des gebotenen Schutzes vernachlässigbar. Bei einem Steuerzahler mit höherem Grenzsteuersatz ist die Steuerersparnis noch größer.
Unsere Einschätzung: Der Steuerabzug macht die PNO-Versicherung zu einem außerordentlich kostengünstigen Vermögensschutz. Bei einem Nettobetrag nach Steuern von oft unter 30 € pro Monat schützt sie Sie vor Schäden, die Zehntausende von Euro kosten können. Das Kosten-Schutz-Verhältnis ist eines der besten aller in Luxemburg verfügbaren Versicherungen.
Versicherer im Vergleich: PNO-Angebote in Luxemburg
Alle vier zugelassenen Versicherer bieten Policen an, die an die Situation des nicht selbst nutzenden Eigentümers angepasst werden können. Nachfolgend ein Überblick über die einzelnen Angebote, basierend auf den in Juni 2026 verfügbaren Informationen. Da die Preise individuell kalkuliert werden, holen Sie bei jedem Versicherer ein Angebot ein, um genau vergleichen zu können.
LALUX — easyPROTECT Habitation
LALUX bietet die Versicherung easyPROTECT Habitation in drei Tarifstufen an: Sécurité, Confort und Performance. Diese können als nicht selbst nutzender Eigentümer abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, die Gebäudehaftpflicht hinzuzufügen. Ein spezielles Paket „Miteigentümer nutzend und nicht nutzend » deckt Ihren Anteil bei Schäden an Allgemeinbereichen ab.
Die Gebäudehaftpflicht ist in allen Tarifstufen als Option verfügbar. Das Paket „Miteigentümer nutzend und nicht nutzend » deckt Ihren Anteil bei Unterschieden zwischen Ihrer Einzelpolice und der Gemeinschaftsversicherung. Rechtsschutz ist als Option erhältlich und deckt insbesondere Mietstreitigkeiten ab. Home Assistance (Elektriker, Klempner, Schlüsseldienst, Heizungstechniker) ist als 24/7-Option verfügbar. Die Elementarschadendeckung ist für die Tarifstufe Confort optional und in der Tarifstufe Performance standardmäßig enthalten.
Foyer — mozaïk Habitation
Foyer bietet die Versicherung mozaïk an, ein modulares System, mit dem Sie eine maßgeschneiderte Police zusammenstellen können. Sie kombinieren wesentliche Deckungen (Brand, Wasserschaden, Sturm, Haftpflicht) mit nützlichen Ergänzungen und Modulen, die auf Ihre Bedürfnisse als Vermieter zugeschnitten sind.
Foyer bietet optionale Leistungen speziell für nicht selbst nutzende Eigentümer: Vermieterhaftpflicht (unverzichtbar), gebäudebezogener Rechtsschutz für Mietstreitigkeiten und Mietgarantie (Mietausfallversicherung). Mietausfall nach einem versicherten Schaden ist in der Grunddeckung enthalten. Ein Lecksuchdienst ist inklusive. Wahl der Entschädigungsbasis (Neuwert oder Zeitwert) möglich. Kundendienst rund um die Uhr verfügbar.
AXA — OptiHome
AXA Luxembourg bietet OptiHome in zwei Tarifstufen an: Active und Privilège. Die Tarifstufe Active ist für Wohnungen konzipiert und beinhaltet bereits die Gebäudehaftpflicht für Eigentümer. Die Tarifstufe Privilège bietet einen umfassenderen Schutz und ermöglicht es, Optionen nach Ihren spezifischen Bedürfnissen als Vermieter hinzuzufügen.
Ein bemerkenswertes Merkmal von AXA: Gebäudehaftpflicht und gebäudebezogener Rechtsschutz sind in der Grunddeckung enthalten, ohne Aufpreis. Einbruchdiebstahl ist ebenfalls in der Grunddeckung enthalten. Regen- und Überschwemmungsschutz ist als Option erhältlich. AXA bietet standardmäßig den Notfallassistenz-Service Emergency@home (24/7) sowie optional einen Handyman-Service mit Vorzugstarifen bei zugelassenen Fachleuten. Ein Online-Preisrechner ist auf axa.lu verfügbar.
Baloise — Home
Baloise bietet die Versicherung Home an, eine Wohngebäude-Komplettversicherung, die für selbst nutzende und nicht selbst nutzende Eigentümer angepasst werden kann. Nicht selbst nutzende Eigentümer können optionale Leistungen für Mietausfälle und durch Mieter verursachte Gebäudeschäden hinzufügen.
Ein charakteristischer Vorteil von Baloise in Luxemburg: Wetterereignisse (Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Schnee) sind in allen Tarifstufen standardmäßig enthalten, ohne zusätzliche Option — was auf dem luxemburgischen Markt ungewöhnlich ist. Nicht selbst nutzende Eigentümer können optionale Leistungen für Mietausfälle und durch Mieter verursachte Schäden hinzufügen. Baloise bietet GoodStart, einen vollständig digitalen Abschlussweg. Schadenmeldungen sind rund um die Uhr über das MyBaloise-Portal möglich.
Wie schließt man eine PNO-Versicherung ab?
Eine PNO-Versicherung in Luxemburg abzuschließen ist unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Hier sind die erforderlichen Schritte und Unterlagen.
Üblicherweise benötigte Unterlagen
Versicherer verlangen für einen PNO-Antrag in der Regel nur wenige Unterlagen. Halten Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten (Identität, Adresse, Kontaktinformationen), die genaue Anschrift der Immobilie mit Beschreibung (Typ, Größe, Zimmeranzahl, ungefähres Baujahr) und den Belegungsstatus bereit (vermietet mit Mietvertragsdetails, oder leer stehend). Für eine Eigentumswohnung kann die Miteigentumsordnung angefordert werden. Bei einem Hypothekendarlehen kann Ihre Bank verlangen, dass die Police eine Begünstigungsklausel zu ihren Gunsten enthält.
Schritte zum Abschluss einer Police
Angebote vergleichen
Kontaktieren Sie die 4 zugelassenen Versicherer (LALUX, Foyer, AXA, Baloise) oder nutzen Sie unseren Vergleichsrechner. Fordern Sie Angebote an und geben Sie dabei Ihren Status als nicht selbst nutzender Eigentümer an. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die eingeschlossenen Leistungen und verfügbaren Optionen.
Passenden Schutz wählen
Beginnen Sie mit einer Basispolice (Gebäudehaftpflicht + wesentliche Sachschadendeckung) und fügen Sie nützliche Optionen hinzu: Mietausfall, Rechtsschutz, Inhaltsdeckung für möblierte Vermietung, Elementarschäden bei überschwemmungsgefährdeter Lage.
Fragebogen ausfüllen
Der Versicherer bittet Sie, einen Fragebogen zur Immobilie auszufüllen: Merkmale, Sicherheitsausstattung, Schadenhistorie. Seien Sie präzise und vollständig: Eine falsche Angabe könnte zur Ablehnung einer Schadensmeldung führen.
Police unterzeichnen
Lesen Sie die allgemeinen und besonderen Bedingungen sorgfältig durch, insbesondere die Ausschlüsse. Einige Versicherer bieten elektronische Unterschrift an. Zahlen Sie die erste Prämie und bewahren Sie Ihre Policenunterlagen und allgemeinen Bedingungen auf.
Bestätigung erhalten
Nach Unterzeichnung der Police und Zahlung der Prämie erhalten Sie Ihren PNO-Versicherungsnachweis. Leiten Sie ihn bei Bedarf an die Hausverwaltung, bei Anforderung an Ihre Bank weiter und bewahren Sie ihn mit Ihren Mietverwaltungsunterlagen auf.
Wann abschließen?
Idealerweise schließen Sie Ihre PNO-Versicherung unmittelbar beim Kauf der Immobilie ab, noch bevor Sie sie vermieten. Ein Schaden kann jederzeit auftreten, auch während der Renovierungsarbeiten vor dem ersten Mietverhältnis.
Wenn Sie von selbst nutzender Eigentümerschaft zur Vermietung wechseln, informieren Sie Ihren Versicherer sofort. Ihre bisherige Wohngebäudeversicherung deckt die Vermietungssituation nicht mehr ab, sobald Sie ausgezogen sind. Ihr Versicherer wird Ihre Police anpassen oder Sie zu einem geeigneten PNO-Angebot weiterleiten.
Häufig gestellte Fragen
Ist die PNO-Versicherung in Luxemburg Pflicht?
Nein, die PNO-Versicherung ist in Luxemburg gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Frankreich, wo das ALUR-Gesetz Wohnungseigentümer zur Versicherung verpflichtet, gibt es in Luxemburg keine gesetzliche Wohngebäudeversicherungspflicht. Sie kann jedoch vertraglich von Ihrer Bank (Hypothekendarlehen), der Hausverwaltung oder der Miteigentumsordnung verlangt werden. In der Praxis schließen Vermieter fast ausnahmslos eine PNO-Versicherung ab, um ihr Vermögen und ihre Haftung abzusichern.
Was ist der Unterschied zwischen PNO-Versicherung und Mieterversicherung?
Beide Versicherungen sind komplementär und decken unterschiedliche Risiken ab. Die Mieterversicherung deckt das persönliche Eigentum des Mieters, seine Mieterhaftpflicht (durch ihn verursachte Schäden am Mietobjekt) und seine Privathaftpflicht ab. Die PNO-Versicherung deckt das Gebäude selbst, die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers (Baumängel, unterlassene Instandhaltung), das Inventar des Eigentümers bei möblierter Vermietung ab und greift während Leerstandszeiten. Beide Policen überschneiden sich nicht: Jede Partei versichert ihre eigene Haftung und ihr eigenes Eigentum.
Sind PNO-Versicherungsprämien steuerlich absetzbar?
Ja. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten und Ihre Mieteinnahmen in Luxemburg nach dem Ist-Prinzip bei der ACD erklären, sind PNO-Versicherungsprämien zu 100 % von Ihren steuerpflichtigen Mieteinnahmen absetzbar. Dieser Abzug gilt für die Grundprämie und alle abgeschlossenen Zusatzleistungen (Mietausfall, Rechtsschutz, Inhaltsdeckung). Prämien einer Mietausfallversicherung sind ebenfalls absetzbar. Tragen Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung bei der ACD den Gesamtbetrag der gezahlten Prämien in der Rubrik der abzugsfähigen Aufwendungen aus Mieteinnahmen ein. Bewahren Sie Ihre Quittungen als Belege auf.
Was deckt eine PNO-Versicherung genau ab?
Die PNO-Versicherung deckt stets die Gebäudehaftpflicht ab — die unverzichtbare Leistung, die Sie schützt, wenn das Gebäude Dritten Schaden zufügt. Sie deckt auch Gebäudeschäden ab: Brand, Wasserschäden, Lecks und Rohrbrüche, Dachdurchfeuchtung, Frostschäden, Glasbruch, Sturm und Hagel. Je nach Versicherer optional: Elementarschäden (Überschwemmung), Mietausfall nach einem versicherten Schaden, Rechtsschutz (Mietstreitigkeiten), Inhaltsdeckung (möblierte Vermietung).
Mein Mieter hat eine Haushaltsversicherung — brauche ich trotzdem eine PNO-Versicherung?
Ja, unbedingt. Die PNO-Versicherung bleibt auch bei gut versichertem Mieter unverzichtbar. Sie deckt Schäden ab, für die Sie als Eigentümer verantwortlich sind (veraltete Anlagen, unterlassene Instandhaltung). Sie greift, wenn der Mieter trotz seiner Verpflichtungen unversichert ist. Sie schützt Sie während Leerstandszeiten. Sie deckt Ihr Inventar bei möblierter Vermietung ab (die Mieterversicherung deckt nur das persönliche Eigentum des Mieters). Betrachten Sie die PNO-Versicherung als unverzichtbare Ergänzung zur Mieterversicherung, nicht als Doppelung.
Was passiert, wenn meine Immobilie zwischen zwei Mietverhältnissen leer steht?
Während einer Leerstandszeit ist Ihre Immobilie ohne PNO-Versicherung nicht versichert. Eine leer stehende Immobilie ist zahlreichen Risiken ausgesetzt: Brand (Kurzschluss ohne Eingriffsmöglichkeit), Wasserschäden, die wochenlang unbemerkt bleiben, Frostschäden an Leitungen im Winter. Ohne PNO-Versicherung tragen Sie alle Reparaturkosten allein, und Ihre Haftung kann entstehen, wenn ein Schaden auf Nachbarn übergreift. Hinweis: Einige Policen schränken den Schutz nach einer bestimmten Anzahl aufeinanderfolgender Leerstandstage ein — prüfen Sie diesen Punkt beim Abschluss in Ihren Besonderen Bedingungen.
Kann ich eine möblierte Vermietung mit einer PNO-Police absichern?
Ja. Fügen Sie einfach eine Inhaltsdeckung hinzu, um die bereitgestellten Möbel, Haushaltsgeräte und Ausstattung abzusichern. Geben Sie beim Abschluss an, dass es sich um eine möblierte Vermietung handelt, damit der Versicherer Ihre Police anpassen und den Wert des zu versichernden Inhalts korrekt einschätzen kann.
Kann ich meine PNO-Versicherung jederzeit kündigen?
In Luxemburg richtet sich die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung nach dem Gesetz vom 27. Juli 1997 über den Versicherungsvertrag. Sie können zum jährlichen Fälligkeitstermin kündigen, indem Sie mindestens 30 Tage vor dem Jahrestag ein eingeschriebenes Schreiben senden (Artikel 38). Sie können auch aus berechtigtem Grund kündigen: Verkauf der Immobilie (der Vertrag endet automatisch 3 Monate nach der notariellen Beurkundung, Artikel 69), einseitige Vertragsänderungen durch den Versicherer oder Prämienerhöhung (Sie haben dann 60 Tage ab Zugang der Beitragsrechnung zur Kündigung, Artikel 42). Ein dem französischen Hamon-Gesetz entsprechendes Recht zur freien Kündigung nach einem Jahr gibt es in Luxemburg nicht.
Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss einer PNO-Versicherung?
Nur wenige Unterlagen sind erforderlich: Ihre vollständigen Kontaktdaten, die genaue Anschrift der Immobilie mit ausführlicher Beschreibung (Typ, Größe, Zimmeranzahl, ungefähres Baujahr), der Belegungsstatus (vermietet mit Mietvertragsdetails oder leer stehend). Für eine Eigentumswohnung kann die Miteigentumsordnung angefordert werden. Bei einem Hypothekendarlehen kann Ihre Bank eine Begünstigungsklausel im Vertrag verlangen. Versicherer fragen häufig auch nach Sicherheitsausstattung und etwaiger Schadenhistorie.