Zusatzkrankenversicherung für Grenzgänger in Luxemburg 2026
Grenzgänger in Luxemburg — rund 230.000 Personen, darunter 126.000 Franzosen, 52.000 Deutsche und 51.000 Belgier (STATEC-Daten, Ende 2024) — sind bei der CNS (Caisse Nationale de Santé) versichert, die 88 % der Arztkosten für Erwachsene erstattet. Um den Eigenanteil abzudecken und im Wohnsitzland geschützt zu sein, ist eine spezielle Grenzgänger-Zusatzkrankenversicherung unverzichtbar: Eine herkömmliche französische, belgische oder deutsche Krankenkasse übernimmt keine Behandlungen in Luxemburg. Die Beiträge liegen in der Regel zwischen 60 und 150 €/Monat, je nach Wohnsitzland, Profil und gewähltem Leistungsumfang.
Zusatzkrankenversicherungen für Grenzgänger vergleichen
Finden Sie in wenigen Klicks den besten Schutz für Ihre Situation — als französischer, belgischer oder deutscher Grenzgänger.
Angebote vergleichen →Grenzgänger-Status und CNS-Mitgliedschaft in Luxemburg
Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnt und in einem anderen arbeitet, wobei sie in der Regel mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehrt. In Luxemburg machen Grenzgänger fast die Hälfte aller Beschäftigten aus — ein europaweit einzigartiger Anteil.
| Wohnsitzland | Geschätzte Anzahl | Hauptregionen | Wichtiges Formular | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
🇫🇷 Frankreich |
~126.000 | Moselle, Meurthe-et-Moselle, Bas-Rhin, Meuse, Ardennes, Marne, Vosges | S072 (Grand Est) oder S1 (andere Regionen) | Doppelte Mitgliedschaft CNS + CPAM |
🇧🇪 Belgien |
~51.000 | Provinz Luxemburg, Lüttich | BL1 | CNS-Zuschuss bis 93,9 % bei Behandlung in Belgien |
🇩🇪 Deutschland |
~52.000 | Rheinland-Pfalz, Saarland | S1 | Anmeldung bei einer Krankenkasse Pflicht |
Quellen: STATEC Luxemburg, CNS — Grenzgänger — STATEC-Daten, 4. Quartal 2024 (126.256 Franzosen, 52.192 Deutsche, 51.497 Belgier).
Ab dem ersten Arbeitstag in Luxemburg hat der Arbeitgeber 8 Tage Zeit, den Grenzgänger beim CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) anzumelden. Der Grenzgänger erhält dann eine 13-stellige Matrikelnummer und wird automatisch bei der CNS versichert. Diese Versicherungspflicht ist obligatorisch.
Grenzgänger haben die gleichen Rechte wie luxemburgische Einwohner bei der Gesundheitsversorgung in Luxemburg: identische CNS-Erstattungssätze (88 % für Erwachsene, 100 % für Kinder unter 18 Jahren), gleicher Zugang zur Versorgung und dasselbe PID-System (Paiement Immédiat Direct). Der einzige Unterschied betrifft die Verwaltungsschritte für die medizinische Versorgung im Wohnsitzland.
Der Ehepartner und die Kinder des Grenzgängers können bei der CNS mitversichert werden, sofern kein anderes Familienmitglied im Wohnsitzland berufstätig ist. Die Krankenkasse des Wohnsitzlandes muss dann der CNS eine Bescheinigung übermitteln, die bestätigt, dass die Familienangehörigen keinen eigenen Anspruch in ihrem Land haben.
Französische Grenzgänger: doppelte Absicherung CNS + CPAM
Französische Grenzgänger in Luxemburg profitieren von einer besonderen Regelung: Sie können eine doppelte Mitgliedschaft bei der CNS in Luxemburg und der CPAM in Frankreich beibehalten. Dadurch können sie sich auf beiden Seiten der Grenze behandeln lassen.
Formular S072 (alle Départements der Region Grand Est)
Für Grenzgänger mit Wohnsitz in einem der zehn Départements der Region Grand Est — Ardennes (08), Aube (10), Marne (51), Haute-Marne (52), Meurthe-et-Moselle (54), Meuse (55), Moselle (57), Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68) und Vosges (88) — läuft der Prozess automatisch: Die CNS sendet das Formular S072 direkt an die zuständige CPAM. Der Grenzgänger muss in der Regel nichts unternehmen und erhält die Bestätigung per Post. Das Formular steht ca. 15 Tage nach der Anmeldung beim CCSS zur Verfügung. Ausnahme: Leiharbeitnehmer müssen einen schriftlichen Antrag stellen, da der Versand für sie nicht automatisch erfolgt.
Formular S1 (Grenzgänger außerhalb des Grand Est)
Für französische Grenzgänger mit Wohnsitz außerhalb des Grand Est (z. B. Île-de-France, Normandie usw.) stellt die CNS ein Formular S1 aus, das an die Privatadresse des Grenzgängers gesendet wird. Dieses muss der Grenzgänger selbst an seine zuständige CPAM weiterleiten. Das Dokument eröffnet den Anspruch auf Leistungen der französischen Sozialversicherung für Behandlungen in Frankreich. Falls das Formular nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung beim CCSS eintrifft, empfiehlt es sich, direkt bei der CNS ein Exemplar anzufordern.
Behandlung in Frankreich: Erstattung durch die CPAM
Wenn ein französischer Grenzgänger sich in Frankreich behandeln lässt, erfolgt die Erstattung durch die CPAM zu den französischen Sätzen (70 % für einen Hausarztbesuch, 60 % für erstattungsfähige Medikamente usw.). Die CNS beteiligt sich nicht an den in Frankreich erbrachten Leistungen. Der Eigenanteil kann erheblich sein, insbesondere bei Zahn- und Augenbehandlungen — ein guter Grund für eine Grenzgänger-Zusatzversicherung, die beide Länder abdeckt.
Behandlung in Luxemburg: Erstattung durch die CNS
Für Behandlungen in Luxemburg legt der Grenzgänger seine CNS-Karte vor. Dank des PID-Systems (Paiement Immédiat Direct), das bei vielen Ärzten verfügbar ist, zahlen Erwachsene nur den Eigenanteil von 12 % direkt beim Arzt. Die CNS übernimmt die restlichen 88 %. Ohne PID muss der Grenzgänger zunächst den gesamten Betrag vorstrecken und anschließend die Erstattung bei der CNS beantragen.
Achtung, französische Grenzgänger — Eine herkömmliche französische Krankenversicherung deckt Ihre Behandlungen in Luxemburg nicht ab. Diese Versicherungen sind für Personen konzipiert, die im französischen allgemeinen System versichert sind: Sie werden Ihre Behandlungen in Luxemburg nicht erstatten, da Sie bei der CNS versichert sind. Sie würden Ihre Beiträge umsonst zahlen. Sie müssen eine spezielle Grenzgänger-Zusatzkrankenversicherung wählen (Harmonie Frontalio, GMI Mutuelle, Foyer medicis…), die beide Länder abdeckt.
Ein konkretes Beispiel: Sophie, Grenzgängerin mit Wohnsitz in Thionville (Moselle), geht in Frankreich zum Hausarzt (Sektor-1-Satz: 26,50 €). Die CPAM erstattet 70 %, also 18,55 €. Sophie zahlt 7,95 € Eigenanteil. Hat sie eine Grenzgänger-Zusatzversicherung abgeschlossen, die die Selbstbeteiligung erstattet, beträgt ihr Eigenanteil 0 €. Geht sie in Luxemburg zum Arzt, zahlt sie dank PID nur die 12 % Selbstbeteiligung, die ihre Zusatzversicherung ebenfalls übernehmen kann.
Belgische Grenzgänger: belgisch-luxemburgisches Abkommen
Belgische Grenzgänger profitieren dank des belgisch-luxemburgischen Abkommens vom 24. März 1994 von einer Sonderregelung. Dieses Abkommen ermöglicht es der CNS, die Erstattung der belgischen Krankenkasse für Behandlungen in Belgien aufzustocken und so einen günstigeren Gesamterstattungssatz zu erreichen.
| Schritt | Organisation | Was geschieht |
|---|---|---|
| 1. Behandlung in Belgien | Belgische Krankenkasse | Erstattung zu belgischen Sätzen (je nach Leistung unterschiedlich) |
| 2. CNS-Zuschuss | CNS Luxemburg | Die Krankenkasse leitet die Informationen automatisch an die CNS weiter, die einen Zuschuss bis zu 93,9 % des luxemburgischen Satzes zahlt |
| 3. Ohne Zusatzversicherung | Ihre Kosten | Ca. 6 % des luxemburgischen Satzes (100 % − 93,9 % = 6,1 %) |
| 4. Mit Zusatzversicherung | Privatversicherer | Übernahme des Restbetrags + Zusatzleistungen (Zahn, Brille, Alternativmedizin) |
Quelle: CNS — belgische Grenzgänger, belgisch-luxemburgisches Abkommen vom 24. März 1994.
Der CNS-Zuschuss funktioniert für belgische Grenzgänger vollautomatisch: Die Krankenkasse übermittelt die erforderlichen Informationen selbst an die CNS. Der Grenzgänger muss nichts weiter unternehmen. Dieser Mechanismus macht belgische Grenzgänger zu den am besten erstatteten der drei Nationalitäten auf Basisniveau, mit einem Eigenanteil von nur ca. 6 % bei Behandlungen in Belgien.
Um dieses System nutzen zu können, muss sich der belgische Grenzgänger bei einer belgischen Krankenkasse (Mutualité Chrétienne, Mutualité Socialiste, Mutualité Libérale usw.) anmelden und dabei das von der CNS ausgestellte Formular BL1 vorlegen. Dieses Formular bescheinigt die Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung. Ohne diese Anmeldung kann der Grenzgänger keine Leistungen in Belgien in Anspruch nehmen. Eine belgische Krankenkasse ist keine Zusatzversicherung — sie entspricht der gesetzlichen Grundversicherung. Für einen optimalen Schutz sollten belgische Grenzgänger zusätzlich eine private Zusatzversicherung abschließen.
Belgischer Grenzgänger? Vergleichen Sie Zusatzversicherungen für Belgien und Luxemburg.
Angebote vergleichen →Deutsche Grenzgänger: Formular S1 und Krankenkasse
Deutsche Grenzgänger mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz oder im Saarland müssen sich bei einer Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) anmelden, um in Deutschland Anspruch auf Gesundheitsversorgung zu haben. Die CNS stellt ihnen ein Formular S1 aus, das diese Anmeldung ermöglicht.
Erhalt des Formulars S1
Etwa 15 Tage nach der Anmeldung beim CCSS stellt die CNS ein Formular S1 aus. Dieses Dokument bescheinigt die Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung und eröffnet den Anspruch auf Gesundheitsleistungen in Deutschland. Der Grenzgänger muss es an die Krankenkasse seiner Wahl weiterleiten.
Wahl der Krankenkasse
Der Grenzgänger wählt eine gesetzliche deutsche Krankenkasse (AOK, TK – Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK usw.) und reicht das Formular S1 ein. Die Krankenkasse stellt dann eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Der Grenzgänger zahlt keine zusätzlichen Beiträge in Deutschland — diese werden über die luxemburgischen Sozialabgaben abgedeckt.
Behandlung in Deutschland
Mit der eGK wird der Grenzgänger von der Krankenkasse zu deutschen Sätzen versorgt. Der Eigenanteil kann bei bestimmten Leistungen erheblich sein, insbesondere bei Zahn- und Augenbehandlungen. Die CNS beteiligt sich nicht an den in Deutschland erbrachten Leistungen. Eine Zusatzkrankenversicherung für beide Länder wird daher dringend empfohlen.
Behandlung in Luxemburg
In Luxemburg legt der deutsche Grenzgänger seine CNS-Karte vor und erhält die gleichen Erstattungssätze wie Einwohner (88 % für Erwachsene, 100 % für Kinder unter 18 Jahren). Das PID-System funktioniert identisch. Für eine optimale Absicherung in beiden Ländern empfiehlt sich eine Zusatzkrankenversicherung mit europäischer Deckung.
Falls ein Familienangehöriger des deutschen Grenzgängers bereits in Deutschland berufstätig ist, bleibt dieser über seine eigene deutsche Krankenkasse versichert. Für Behandlungen in Luxemburg können diese Familienangehörigen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (für Notfälle) vorlegen oder ein Formular S2 für geplante Behandlungen beantragen.
Warum eine spezielle Grenzgänger-Zusatzversicherung?
Eine herkömmliche Krankenzusatzversicherung aus Ihrem Wohnsitzland reicht als Grenzgänger in Luxemburg nicht aus. Hier erfahren Sie, warum ein spezieller Schutz unverzichtbar ist.
❌ Herkömmliche Krankenversicherung (Frankreich / Belgien / Deutschland)
- Für Versicherte im jeweiligen nationalen System konzipiert
- Erstattet keine Behandlungen in Luxemburg (außerhalb des lokalen Systems)
- Keine Abstimmung mit der CNS
- Sie zahlen Beiträge ohne echten Nutzen für Ihre Behandlungen in Luxemburg
- Hoher Eigenanteil bei grenzüberschreitender Behandlung
✅ Spezielle Grenzgänger-Zusatzversicherung
- Deckt Behandlungen im Wohnsitzland UND in Luxemburg
- Koordination mit der CNS und Ihrer gesetzlichen Grundversicherung
- Erstattet den Eigenanteil auf beiden Seiten der Grenze
- Keine Unterscheidung nach Behandlungsort
- Deckt Alternativmedizin, die von der CNS nicht erstattet wird
- Ein einziger Ansprechpartner für Ihre gesamte Gesundheitsversorgung
Ein weiterer großer Vorteil der Grenzgänger-Zusatzversicherungen: Sie decken Alternativmedizin (Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik, Naturheilkunde) ab, die von der CNS überhaupt nicht erstattet wird. Ohne Zusatzversicherung gehen diese Behandlungskosten vollständig zu Ihren Lasten (in der Regel 60 bis 120 € pro Sitzung). Mit einer Grenzgänger-Zusatzversicherung können je nach gewähltem Leistungsniveau einige oder alle Kosten erstattet werden.
Versicherer mit Zusatzversicherungen für Grenzgänger
Nur wenige Versicherer bieten Zusatzkrankenversicherungen an, die wirklich auf luxemburgische Grenzgänger zugeschnitten sind und eine wirksame grenzüberschreitende Deckung bieten. Hier sind die wichtigsten Anbieter.
Harmonie Mutuelle — Frontalio Französische Grenzgänger
Ein Angebot exklusiv für französische Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich und Arbeitsplatz im Ausland (Luxemburg, Schweiz, Deutschland). Frontalio bietet mehrere Leistungsstufen. Vorteile: keine Wartezeit, identischer Schutz in Frankreich und Luxemburg, Telekonsultation inklusive, 24/7-Assistance, mobile App. Niederlassungen in Moselle und Meurthe-et-Moselle. Kontakt: harmonie-mutuelle.fr.
GMI Mutuelle — Grenzgänger-Produktreihe Französische Grenzgänger
Historischer lothringischer Versicherungsverein, seit 1948 auf Grenzgänger spezialisiert. Vorteile: kein Gesundheitsfragebogen, keine Wartezeit, LorSanté-Zentren (Zahn und Optik) mit Vorzugstarifen und Direktabrechnung, 24/7-Assistance. Kontakt: gmi-mutuelle.fr.
Foyer — medicis confort Französische, belgische, deutsche Grenzgänger
Luxemburgischer Versicherer mit zwei Produkten: medicis hospi+ (nur Krankenhausaufenthalte) und medicis confort (Vollschutz: Krankenhaus, ambulante Versorgung, Sehhilfen, Zahn, alternative Therapien). Vorteile: europaweite Deckung, Zweitmeinung über Best Doctors, MyFoyer-App, 24/7-Assistance. Medicis confort erstattet alternative Therapien zu 80 % bis 1.000 €/Jahr. Kontakt: foyer.lu.
DKV Luxembourg — COMPACT HEALTH / PLUS HEALTH / EASY HEALTH Belgische, deutsche Grenzgänger
Drei Zusatztarife. COMPACT HEALTH deckt Krankenhaus, Zahn und Sehhilfen (bis 250 €/2 Jahre). PLUS HEALTH und EASY HEALTH erweitern den Schutz mit Sehhilfen bis 500 €/2 Jahre und Augenlaserchirurgie bis 3.000 €. Europaweite Deckung. Option BEST CARE+ verfügbar. Kontakt: dkv.lu.
AXA Luxembourg — OptiSoins Belgische, deutsche Grenzgänger
Drei OptiSoins-Tarife: Start (Krankenhaus + Assistance), Active (+ ambulante Versorgung, Zahn, Optik bis 500 €/2 Jahre, Alternativmedizin bis 500 €/Jahr) und Privilège (Maximalschutz: Optik bis 700 €/2 Jahre, Alternativmedizin bis 700 €/Jahr). Vorteile: Erstattung der tatsächlichen Kosten, freie Arztwahl in Europa, Neugeborene bis 1 Jahr kostenlos mitversichert. Kontakt: axa.lu.
Und die CMCM für Grenzgänger? Die CMCM, Luxemburgs größter Versicherungsverein mit 280.000 Mitgliedern, richtet sich hauptsächlich an luxemburgische Einwohner. Sie bietet keinen speziellen Grenzgänger-Tarif mit Absicherung im Wohnsitzland. Für umfassende grenzüberschreitende Absicherung sollten Grenzgänger sich an die oben genannten Versicherer wenden.
5 wichtige Kriterien für die Auswahl Ihrer Grenzgänger-Versicherung
Nicht alle Zusatzversicherungen sind gleich. Hier sind die 5 entscheidenden Kriterien für die richtige Wahl.
Geografische Deckung und Systemkoordination
Prüfen Sie, ob der Versicherer ambulante Behandlungen in Ihrem Wohnsitzland UND in Luxemburg mit dem gleichen Leistungsniveau abdeckt. Manche Verträge werben mit „europäischer Deckung », beschränken ambulante Behandlungen aber auf das Wohnsitzland. Lesen Sie den Abschnitt „Geltungsbereich » der allgemeinen Bedingungen sorgfältig.
Erstattung für Zahn und Optik
Bei diesen zwei Bereichen ist der Eigenanteil am höchsten. Die CNS erstattet nur sehr geringe Beträge für Sehhilfen und Zahnprothesen. Vergleichen Sie die Obergrenzen: für Optik mindestens 300 bis 500 € alle 2 Jahre. Beim Zahnarzt prüfen Sie die Grenzen für Prothesen, Implantate und Kronen.
Deckung von Alternativmedizin
Die CNS erstattet nichts für Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur, Naturheilkunde, Sophrologie oder Hypnose (60 bis 120 € pro Sitzung). Foyer medicis confort erstattet alternative Therapien zu 80 % bis 1.000 €/Jahr; AXA OptiSoins Active bis 500 €/Jahr und Privilège bis 700 €/Jahr.
Wartezeiten und Gesundheitsfragebogen
Versicherungsvereine (Harmonie Frontalio, GMI Mutuelle) verlangen in der Regel keine Wartezeit und keinen Fragebogen. Private luxemburgische Versicherer (DKV, Foyer, AXA) können Wartezeiten vorsehen und einen Gesundheitsfragebogen verlangen. Diese entfallen oft bei vorheriger gleichwertiger Versicherung seit mindestens 8 Monaten.
Zusatzleistungen und Erstattungskomfort
Vergleichen Sie die Services: Direktabrechnung, Telekonsultation, internationale Assistance, mobile App, Erstattungsfristen. GMI Mutuelle bietet Direktabrechnung in den LorSanté-Zentren. Foyer bietet Best Doctors. AXA und DKV stellen digitale Kundenportale bereit.
Vorsicht bei geografischen Ausschlüssen — Manche Verträge werben mit „europäischer Deckung », beschränken ambulante Behandlungen aber auf das Wohnsitzland. Für Grenzgänger ist es unverzichtbar, dass der Vertrag ausdrücklich festlegt, dass ambulante Behandlungen in Luxemburg genauso erstattet werden wie im Wohnsitzland. Im Zweifel: schriftliche Bestätigung anfordern.
Verfahren und Formulare nach Land
Hier finden Sie das vollständige Verfahren für die Anmeldung als luxemburgischer Grenzgänger, je nach Wohnsitzland.
🇫🇷 Verfahren für französische Grenzgänger
Schritt 1: Ihr luxemburgischer Arbeitgeber meldet Sie innerhalb von 8 Tagen beim CCSS an. Sie erhalten Ihre 13-stellige CNS-Matrikelnummer.
Schritt 2: Ca. 15 Tage später sendet die CNS automatisch das Formular S072 an Ihre CPAM (Grand Est). Andernfalls erhalten Sie ein S1-Formular zum Weiterleiten. Hinweis: Leiharbeitnehmer müssen schriftlich anfragen.
Schritt 3: Die CPAM bestätigt Ihre Anmeldung. Sie sind über CNS (Luxemburg) und CPAM (Frankreich) versichert.
Schritt 4: Schließen Sie eine Grenzgänger-Zusatzversicherung ab. Unterlagen: CNS-Bescheinigung, carte Vitale, Bankverbindung, Ausweis.
🇧🇪 Verfahren für belgische Grenzgänger
Schritt 1: Gleiche CNS-Anmeldung (Arbeitgeber → CCSS → Matrikelnummer).
Schritt 2: Die CNS stellt ein Formular BL1 aus.
Schritt 3: Melden Sie sich bei einer belgischen Krankenkasse mit dem BL1-Formular an.
Schritt 4: Behandlung in Belgien: Erstattung durch die Krankenkasse + automatischer CNS-Zuschuss.
Schritt 5: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab (DKV, Foyer, AXA).
🇩🇪 Verfahren für deutsche Grenzgänger
Schritt 1: Gleiche CNS-Anmeldung (Arbeitgeber → CCSS → Matrikelnummer).
Schritt 2: Die CNS stellt ein Formular S1 aus (ca. 15 Tage nach Anmeldung).
Schritt 3: Wählen Sie eine Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK) und senden Sie Ihr S1. Sie erhalten Ihre eGK.
Schritt 4: eGK in Deutschland, CNS-Karte in Luxemburg.
Schritt 5: Schließen Sie eine europäische Zusatzversicherung ab (DKV, Foyer medicis, AXA OptiSoins).
Bei Verlust des Arbeitsplatzes in Luxemburg — Ein vorübergehender Leistungsanspruch kann gewährt werden (laufender Monat + 3 Monate, bei mindestens 6 Monaten Mitgliedschaft). Kontaktieren Sie umgehend Ihre lokale Krankenkasse. Ihre Zusatzversicherung kann bei Nachweis der Beendigung kostenlos gekündigt werden.
Häufige Fragen zur Grenzgänger-Zusatzkrankenversicherung
Ist eine Zusatzkrankenversicherung für Grenzgänger Pflicht?
Nein, eine Zusatzkrankenversicherung ist in Luxemburg nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch dringend empfohlen: Die CNS erstattet nur 88 % der Arztkosten für Erwachsene und übernimmt weder Alternativmedizin noch Optik über sehr niedrige Obergrenzen hinaus. Grenzgänger haben zudem den besonderen Bedarf einer Absicherung in zwei Ländern.
Kann ich als Grenzgänger meine bisherige Krankenkasse behalten?
Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Herkömmliche Krankenkassen werden Ihre Behandlungen in Luxemburg nicht erstatten, da Sie bei der CNS und nicht im nationalen System versichert sind. Sie benötigen eine spezielle Grenzgänger-Zusatzversicherung für beide Länder.
Wie funktioniert der CNS-Zuschuss für belgische Grenzgänger?
Auf Grundlage des belgisch-luxemburgischen Abkommens vom 24. März 1994 zahlt die CNS nach der Erstattung durch die belgische Krankenkasse einen Zuschuss, um einen Gesamtsatz von 93,9 % des luxemburgischen Tarifs zu erreichen. Der Prozess läuft automatisch ab.
Was passiert bei Verlust des Arbeitsplatzes in Luxemburg?
Ein vorübergehender Leistungsanspruch kann gewährt werden (laufender Monat + 3 Monate, bei mindestens 6 Monaten Mitgliedschaft). Kontaktieren Sie umgehend das CCSS und Ihre lokale Krankenkasse. Ihre Zusatzversicherung kann bei Nachweis kostenlos gekündigt werden.
Kann meine Familie mitversichert werden?
Ja, alle Grenzgänger-Zusatzversicherungen bieten Familientarife. Bei der CNS können Ehepartner und Kinder mitversichert werden, sofern kein Familienmitglied im Wohnsitzland berufstätig ist.
Wird Alternativmedizin erstattet?
Die CNS erstattet nichts für Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur oder Naturheilkunde (60 bis 120 € pro Sitzung). Grenzgänger-Zusatzversicherungen decken diese je nach Stufe ab: Foyer medicis confort zu 80 % bis 1.000 €/Jahr, AXA Active bis 500 €/Jahr, Privilège bis 700 €/Jahr. → Leitfaden Alternativmedizin
Kann ich mich nur in meinem Wohnsitzland behandeln lassen?
Ja, Sie haben freie Wahl. Französische Grenzgänger werden in Frankreich von der CPAM und in Luxemburg von der CNS erstattet. Belgische Grenzgänger von der Krankenkasse + CNS-Zuschuss. Deutsche Grenzgänger von der Krankenkasse. Eine Grenzgänger-Zusatzversicherung deckt beide Länder ohne Unterscheidung ab.
Wie schließe ich eine Grenzgänger-Zusatzversicherung ab?
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für Zusatzversicherungen. Geben Sie Ihr Wohnsitzland, Alter und Prioritäten an. Üblicherweise erforderliche Unterlagen: CNS-Bescheinigung, carte Vitale oder Äquivalent, Ausweis, Bankverbindung.