Zusatzkrankenversicherung für Selbstständige in Luxemburg: Vollständiger Ratgeber 2026
Als Selbstständiger in Luxemburg sind Sie pflichtversichert bei der CNS (Caisse Nationale de Santé) über das CCSS, stehen jedoch vor einer erheblichen Lücke: Im Krankheitsfall zahlt die CNS während der ersten 77 Tage der Arbeitsunfähigkeit keine Tagegeldleistungen. Eine Zusatzkrankenversicherung, kombiniert mit der Mutualité des Employeurs (MDE) und, bei Bedarf, einer Einkommensausfallversicherung, ist unverzichtbar, um sowohl Ihre Behandlungskosten als auch Ihre berufliche Tätigkeit abzusichern. Alles, was Sie in Juni 2026 wissen müssen, um den optimalen Schutz zu wählen.
Zusatzkrankenversicherungen für Selbstständige vergleichen
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Krankenversicherungen vergleichen →Selbstständigenstatus in Luxemburg: Was die CNS tatsächlich abdeckt
Jeder Selbstständige in Luxemburg muss sich innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme seiner Tätigkeit beim CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) anmelden. Diese Anmeldung bewirkt automatisch eine Versicherung bei der CNS (Caisse Nationale de Santé) für Gesundheitsleistungen – zu denselben Bedingungen wie bei Arbeitnehmern: Erstattung von 88 % der tariflichen Sätze für Erwachsenensprechstunden, 100 % für Kinder unter 18 Jahren sowie Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalte im Zweibettzimmer.
Als Selbstständige in Luxemburg gelten: Handwerker, Gewerbetreibende, Landwirte, Angehörige freier Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten, Buchprüfer, Berater, Coaches usw.) sowie Geschäftsführer von Gesellschaften, die mehr als 25 % der Anteile halten und über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen. Der mitarbeitende Ehegatte, der hauptsächlich im Betrieb tätig ist, muss ebenfalls in dieser Eigenschaft beim CCSS angemeldet werden.
Wenn Sie gleichzeitig einer abhängigen Beschäftigung und einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg nachgehen, zahlen Sie beim CCSS für beide Tätigkeiten Beiträge. Ihre CNS-Absicherung bleibt eine einzige Police, und die Beiträge sind auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns begrenzt. Die im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses abgeschlossene Zusatzkrankenversicherung deckt dann auch Ihre Behandlungskosten im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit ab.
Bei den Erstattungen von Gesundheitsleistungen behandelt die CNS Selbstständige genauso wie Arbeitnehmer. Der grundlegende Unterschied liegt bei den Tagegeldern im Krankheitsfall: Kein Arbeitgeber sichert Ihr Einkommen, und die CNS zahlt erst nach Ablauf einer Wartezeit von 77 Tagen – ein erhebliches finanzielles Risiko, das Arbeitnehmer nicht einplanen müssen.
Die 3 wichtigsten Deckungslücken für Selbstständige, die die CNS nicht schließt
Der Sozialschutz selbstständig Erwerbstätiger in Luxemburg weist drei strukturelle Lücken auf, die jeder Unternehmer kennen sollte, bevor er seine Zusatzversicherungen auswählt.
Die CNS-Wartezeit (77 Tage über 18 Monate)
Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag 100 % des Gehalts weiterzahlt, erhält der Selbstständige während der Wartezeit keine Leistung von der CNS. Diese Wartezeit endet am Ende des Monats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit liegt, berechnet über einen Referenzzeitraum von 18 aufeinanderfolgenden Monaten. In der Praxis bedeutet dies etwa 2 bis 3 Monate ohne Lohnersatz – eine Situation, die die Liquidität jedes Einzelunternehmens gefährden kann.
Der Eigenanteil bei der Regelversorgung
Wie jeder erwachsene CNS-Versicherte trägt der Selbstständige 12 % Eigenanteil bei Arztbesuchen und einem Großteil der Regelversorgung. Alternativmedizinische Behandlungen (Osteopathie, Akupunktur, Sophologie) werden von der CNS nicht erstattet, die Sehhilfen-Erstattung ist begrenzt, und komplexe Zahnprothesen sowie Implantate bleiben weitgehend selbst zu zahlen. Ohne Zusatzkrankenversicherung summieren sich diese Kosten schnell.
Krankenhausaufenthalt im Einzelzimmer
Die CNS übernimmt Krankenhausaufenthalte im Zweibettzimmer, jedoch nicht das Einzelzimmer (1. Klasse). Fast alle Luxemburger Krankenhäuser berechnen einen erheblichen Zuschlag für ein Einzelzimmer, zuzüglich der Honorare des Chefarztes und operativer Zusatzkosten. Für einen stationär behandelten Selbstständigen, der aus der Ferne erreichbar bleiben muss, ist ein Einzelzimmer keine Luxusfrage, sondern eine praktische Notwendigkeit.
Wichtiger Hinweis: Die CNS zahlt Selbstständigen durchaus ein Krankengeld, jedoch erst nach Ablauf der Wartezeit (77 Tage über einen Referenzzeitraum von 18 Monaten) und für höchstens 78 Wochen innerhalb von 104 Wochen. Die Leistung entspricht der Beitragsbemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit, gedeckelt auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns. Für die ersten 77 Tage zahlt die CNS nichts – genau diese Lücke schließen die MDE und eine Einkommensausfallversicherung.
Die Mutualité des Employeurs (MDE): der erste Schutz, den Sie aktivieren sollten
Noch bevor Selbstständige in Luxemburg eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen, steht ihnen ein oft unbekannter öffentlicher Mechanismus zur Verfügung: die freiwillige Mitgliedschaft in der Mutualité des Employeurs (MDE), die vom CCSS verwaltet wird. Die MDE sichert während der CNS-Wartezeit ein Lohnersatzeinkommen in Höhe von 80 % der Beitragsbemessungsgrundlage.
| Kriterium | MDE-Details |
|---|---|
| Mitgliedschaft | Freiwillig — CCSS-Formular innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der CCSS-Anmeldung einzureichen |
| Leistungsbetrag | 80 % der Beitragsbemessungsgrundlage zum Zeitpunkt des Eintretens der Arbeitsunfähigkeit |
| Abgedeckter Zeitraum | Während der gesamten CNS-Wartezeit (~77 Tage über den 18-monatigen Referenzzeitraum) |
| Mitarbeitender Ehegatte | Automatisch mitversichert, sofern in dieser Eigenschaft angemeldet — kann nicht eigenständig beitreten |
| Wirksamkeitsdatum | Sofort ab Beginn der Anmeldung bei Beitritt innerhalb von 3 Monaten; sonst ab dem 1. Januar des Folgejahres |
| Beitrag | Berechnet auf Basis der Beitragsbemessungsgrundlage — erscheint auf dem monatlichen CCSS-Kontoauszug |
Quelle: CCSS.public.lu — Juni 2026.
🔍 Switchr-Analyse: Die MDE ist ein kostengünstiges öffentliches Sicherheitsnetz, das 80 % des Einkommens während der Wartezeit abdeckt. Sie ist die erste Maßnahme, die bei Gründung oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit zu aktivieren ist. Wenn Sie die 3-Monats-Frist verpassen, müssen Sie bis zum 1. Januar des Folgejahres warten, um in den Genuss dieses Schutzes zu kommen. Die MDE ersetzt weder eine Zusatzkrankenversicherung (sie deckt keine Behandlungskosten ab) noch eine private Einkommensausfallversicherung für längere Arbeitsunfähigkeit – sie bildet jedoch ein unverzichtbares und ergänzendes öffentliches Sicherheitsnetz.
Die MDE deckt ausschließlich den Einkommensverlust während der Wartezeit ab. Für die Behandlungskosten selbst (Eigenanteil bei Arztbesuchen, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Krankenhausaufenthalt 1. Klasse, Alternativmedizin) bleibt eine Zusatzkrankenversicherung unverzichtbar. Diese beiden Absicherungen ergänzen sich und sind nicht gegenseitig ersetzbar.
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Krankenversicherungen vergleichen →Wie wählt man als Selbstständiger die richtige Zusatzkrankenversicherung?
Selbstständige in Luxemburg haben Zugang zu denselben Zusatzkrankenversicherungsprodukten wie Arbeitnehmer. Ihr Risikoprofil ist jedoch ein anderes: Kein Arbeitgeber sichert ihr Einkommen, sie tragen die gesamten Sozialabgaben selbst und müssen Einkommenslücken vorausplanen. Dies sind die 5 wichtigsten Kriterien, die Sie vor dem Abschluss einer Versicherung in 2026 prüfen sollten.
Krankenhausschutz 1. Klasse
Dies ist häufig der erste unerwartete Großposten. Ein stationär behandelter Selbstständiger verliert gleichzeitig Einnahmen und trägt Behandlungskosten. Einzelzimmer (von der CNS nicht gedeckt), Chefarzthonorare und operative Zusatzkosten können mehrere Tausend Euro ausmachen. Priorisieren Sie eine Versicherung, die den Krankenhausaufenthalt 1. Klasse mit garantiertem Einzelzimmer einschließt.
Gesundheitsfragebogen bei Vertragsabschluss
DKV, Foyer medicis und AXA OptiSoins verlangen bei Antragstellung einen Gesundheitsfragebogen. Die CMCM verzichtet darauf. Wenn Sie Vorerkrankungen haben, ist die CMCM oft die einzige Option, die eine Mitgliedschaft ohne Leistungsausschlüsse ermöglicht. Private Versicherer können bestimmte Leistungen ablehnen, Risikozuschläge erheben oder Vorerkrankungen ausschließen, je nach Ihren gesundheitlichen Angaben.
Wartezeiten der Zusatzversicherung selbst
Verwechseln Sie nicht die CNS-Wartezeit (vor den Tagegeldern) mit den Wartezeiten innerhalb der Zusatzkrankenversicherung, bevor deren Leistungen greifen. Die CMCM wendet 3 Monate Wartezeit für das Régime Commun, PrestaPlus und Denta & OptiPlus bei Erstmitgliedschaft an. DKV verzichtet auf die Wartezeit beim Wechsel von einer gleichwertigen, seit mindestens 8 Monaten laufenden Versicherung. Relevant, wenn Sie bereits versichert sind und den Anbieter wechseln möchten.
Ambulante Versorgung
Als Selbstständiger bedeutet jede Facharztvisite, jede Physiotherapie- oder Psychologensitzung sowohl eine Gesundheitsausgabe als auch nicht abgerechnete Zeit. Ein guter ambulanter Schutz – wie ihn DKV EASY HEALTH, Foyer medicis confort oder die CMCM mit PrestaPlus bieten – begrenzt Ihren Eigenanteil bei alltäglichen Behandlungen und bei alternativmedizinischen Leistungen, die die CNS nicht erstattet.
Steuerlicher Abzug und tatsächliches Budget
Prämien für Zusatzkrankenversicherungen sind gemäß Art. 111 LIR bis zu 672 € pro Person und Jahr absetzbar (Höchstbetrag, der mit anderen Versicherungen geteilt wird). Für einen Selbstständigen im Spitzensteuersatz von 42 % entspricht dies einer Steuerersparnis von bis zu ~282 € pro Jahr. Berücksichtigen Sie dies stets bei der Berechnung Ihres monatlichen Nettobudgets.
Angehörige reglementierter freier Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Architekten usw.) und Handwerker haben mitunter Zugang zu Gruppenversicherungsverträgen, die über ihre Berufsverbände oder -kammern ausgehandelt wurden. Diese Kollektivverträge können günstigere Konditionen bieten als ein Einzelabschluss. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsverband, bevor Sie eine individuelle Versicherung abschließen.
Vergleich der Zusatzkrankenversicherungen für Selbstständige in Luxemburg 2026
Die 4 wichtigsten Anbieter bieten alle Tarife an, die für Selbstständige zugänglich sind, jedoch mit sehr unterschiedlichen Ansätzen. Nachfolgend eine vergleichende Analyse auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen vom Juni 2026.
| Anbieter | Empfohlener Tarif | Gesundheitsfragebogen | Stärken für Selbstständige |
|---|---|---|---|
|
DKV
Mitglied der LALUX-Gruppe
|
EASY HEALTH | Ja | CONTINUE PLUS (Einkommensausfall), BEST CARE+ inklusive (Expertenvermittlung für Krankenhauseingriff innerhalb von 5 Werktagen + spezialisierte Zweitmeinung), TRAVEL+ inklusive, Europa- und Weltschutz (1. Monat), Erstattungen per easyAPP |
|
CMCM
Gegenseitige Versicherung — Solidarmodell
|
Régime Commun + PrestaPlus + Denta & OptiPlus | Nein | Kein Gesundheitsfragebogen, kein Höchsteintrittsalter, solidarische Tarifgestaltung, Familienmitglieder ohne Aufpreis mitversichert, automatischer Rabatt von 10 % für ledige Mitglieder unter 30 Jahren, Reise- und Stornoassistenz inklusive |
|
Foyer medicis
Foyer Assurances
|
medicis confort | Ja | Ärztliche Zweitmeinung Best Doctors (medicis confort), Direktabrechnung für Behandlungen in Frankreich über Novamut (alle Tarife), freie Krankenhauswahl in Europa, Verwaltung über MyFoyer |
|
AXA OptiSoins
AXA Luxembourg
|
OptiSoins Active oder höher | Ja | Sehhilfenerstattung bis 500 €/2 Jahre (Active) bzw. 700 €/2 Jahre (Privilège), Haushaltshilfe und Tierbetreuung bei Krankenhausaufenthalt, Alternativmedizin bis 500 €/Jahr, Verwaltung über MyAXA |
Quelle: offizielle Anbieterwebsites — öffentlich geprüfte Daten vom Juni 2026.
Die CMCM hebt sich durch den Verzicht auf einen Gesundheitsfragebogen und eine solidarische Tarifgestaltung hervor, was sie zur Referenzwahl für Selbstständige mit Vorerkrankungen macht. DKV EASY HEALTH bietet den umfassendsten Schutz – insbesondere dank des enthaltenen BEST CARE+-Dienstes und der Möglichkeit, die Krankenversicherung mit der Einkommensausfallversicherung CONTINUE PLUS zu kombinieren. Foyer medicis confort überzeugt durch die ärztliche Zweitmeinung Best Doctors und den Direktabrechnungsservice Novamut für Behandlungen in Frankreich. AXA OptiSoins punktet mit praktischen Assistenzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt und einer Sehhilfeerstattung von bis zu 500–700 € pro 2 Jahre, je nach Tarif.
🤝 CMCM
- Kein Gesundheitsfragebogen, kein Höchsteintrittsalter
- Familienmitglieder ohne Aufpreis mitversichert
- Solidarische Tarifgestaltung nach Altersklasse
- Automatischer Rabatt von 10 % für Ledige unter 30 Jahren
- Reise- und Stornoassistenz inklusive (Régime Commun)
- Einzelzimmer (1. Klasse) bei jedem Krankenhausaufenthalt mit PrestaPlus
- 3-monatige Wartezeit (Erstmitgliedschaft)
- 36 Monate für Denta & OptiPlus bei Wiederbeitritt
- Moderate Erstattungsobergrenzen bei einzelnen Positionen
🏢 DKV EASY HEALTH
- Sehr umfassender Schutz (Erstattung tatsächlicher Kosten bei vielen Positionen)
- BEST CARE+ inklusive: Expertenvermittlung für Krankenhauseingriff innerhalb von 5 Werktagen + spezialisierte Zweitmeinung
- TRAVEL+ inklusive: Weltschutz (1. Monat)
- Wartezeit entfällt beim Wechsel von gleichwertiger Deckung ≥ 8 Monate
- CONTINUE PLUS verfügbar (Einkommensausfall)
- Gesundheitsfragebogen bei Antragstellung erforderlich
- Mögliche Ausschlüsse je nach angegebenem Gesundheitszustand
Einkommensausfallversicherung: die unverzichtbare Ergänzung für Selbstständige
Die Zusatzkrankenversicherung erstattet Ihre Behandlungskosten, gleicht jedoch nicht Ihren Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit aus. Für Selbstständige bedeutet ein Arbeitsausfall häufig null Umsatz während der Krankheit, während die Fixkosten (Miete, Leasing, Berufshaftpflicht, CCSS-Beiträge usw.) weiterlaufen. Die Kombination aus MDE + privater Einkommensausfallversicherung + Zusatzkrankenversicherung bildet das optimale Schutzfundament.
| Phase | Dauer | Wer zahlt? | Richtwert |
|---|---|---|---|
| CNS-Wartezeit | Bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit liegt (berechnet über 18 Monate) | MDE (bei freiwilliger Mitgliedschaft) und/oder private Einkommensausfallversicherung | MDE: 80 % der Bemessungsgrundlage | Privat: bei Antragstellung frei gewählter Betrag (ab Tag 8, 15 oder 31) |
| CNS-Leistung | Bis zu 78 Wochen (Referenzzeitraum 104 Wochen) | CNS (+ privater Aufstockungsbetrag, sofern abgeschlossen) | CNS: Bemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit, max. das Fünffache des sozialen Mindestlohns |
| Nach 78 Wochen | Dauerhafte Erwerbsminderung | CNAP (Caisse Nationale d’Assurance Pension) | Invalidenrente bei anerkannter vollständiger Erwerbsunfähigkeit durch die CMSS |
Quelle: CNS, CCSS — Juni 2026.
DKV Luxembourg bietet das Produkt CONTINUE PLUS an, das speziell für Selbstständige und freie Berufe konzipiert wurde. Dieses Produkt – das sich von der Zusatzkrankenversicherung unterscheidet – garantiert Tagegelder, deren Höhe bei Vertragsabschluss frei bestimmt wird, entsprechend Ihrem Einkommen und Ihren unvermeidbaren Fixkosten. Die Karenzfrist ist bei Vertragsabschluss zu wählen. Im Unfallfall werden die Leistungen ab dem ersten Tag ausgezahlt. Dieses Produkt unterliegt einem Gesundheitsfragebogen.
Wichtig: Die Einkommensausfallversicherung setzt einen Gesundheitsfragebogen und die Überprüfung des beruflichen Einkommens voraus. Je früher Sie eine Police abschließen – bei guter Gesundheit und noch moderatem Einkommen –, desto günstiger ist die Prämie und desto geringer das Risiko einer Ablehnung oder von Ausschlüssen. Zögern Sie diese Entscheidung nicht hinaus: Eine nicht abgesicherte Arbeitsunfähigkeit kann Ihr Unternehmen innerhalb weniger Wochen in Bedrängnis bringen.
Steuerabzug auf Prämien: Art. 111 LIR und Vorteile für Selbstständige
Selbstständige können ihre Prämien für die Zusatzkrankenversicherung im Rahmen von Artikel 111 des LIR (Loi sur l’Impôt sur les Revenus – Einkommensteuergesetz) von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dieser Vorteil gilt auch für Arbeitnehmer, ist jedoch besonders wertvoll für Selbstständige, die häufig höheren Steuersätzen unterliegen.
| Prämienart | Abzugsfähig gem. Art. 111 LIR? | Höchstbetrag | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Zusatzkrankenversicherung (DKV, CMCM, Foyer, AXA) | Ja | 672 €/Person/Jahr | Gemeinsamer Höchstbetrag mit Kfz-Haftpflicht und Restschuldversicherung |
| Einkommensausfallversicherung (z. B. DKV CONTINUE PLUS) | Ja (Sonderausgabe) | 672 €/Person/Jahr (gemeinsamer Höchstbetrag) | Genaue Bedingungen mit Ihrem Versicherer prüfen |
| Ergänzende Altersvorsorge für Selbstständige (RCPI) | Ja — gesonderter Sonderabzug | Bis zu 20 % des Nettoberufseinkommens | Eigener Höchstbetrag, getrennt von Art. 111 LIR — sehr vorteilhaft, nicht zu verwechseln |
| Freiwillige MDE-Beiträge | In abzugsfähigen Sozialabgaben enthalten | — | Erscheinen direkt auf dem monatlichen CCSS-Kontoauszug |
Quelle: Steuerverwaltung (ACD), Art. 111 LIR — Juni 2026.
Alle Versicherer (DKV, Foyer, AXA) stellen automatisch eine jährliche Steuerbescheinigung zur Vorlage bei der Steuerverwaltung (ACD) aus. Die CMCM stellt ebenfalls eine jährliche Beitragsübersicht aus. Zu beachten: Der Höchstbetrag von 672 €/Person/Jahr gilt für alle nach Art. 111 LIR abzugsfähigen Versicherungen zusammen. Haben Sie diesen Betrag bereits mit Ihrer Kfz-Versicherung ausgeschöpft, bringt Ihre Zusatzkrankenversicherung für dieses Steuerjahr keinen weiteren Abzug.
🔍 Switchr-Analyse: Für einen Selbstständigen mit einem Jahreseinkommen von 80.000 € (Grenzsteuersatz ~42 %) entspricht der Abzug von 672 € einer Steuerersparnis von rund 282 €/Jahr. Bei einem Versicherungsbudget von 70 €/Monat (840 €/Jahr) senkt der Steuervorteil die effektiven Kosten auf rund 558 €/Jahr, also ~46,50 €/Monat. Berücksichtigen Sie diesen Aspekt stets in Ihrem Prämienvergleich.
CCSS-Anmeldung und Versicherungsformalitäten: der Zeitplan für Selbstständige
Der soziale Schutz eines Selbstständigen in Luxemburg wird in mehreren Schritten aufgebaut, bei denen bestimmte Fristen unbedingt einzuhalten sind. Hier der empfohlene Zeitplan bei Gründung oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit in 2026.
| Frist | Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| T+0 bis T+8 | Anmeldung beim CCSS Pflichtschritt |
Reichen Sie Ihre Eintrittserklärung für selbstständig Erwerbstätige beim CCSS ein. Sie erhalten Ihr Matrikel (13-stellige Sozialversicherungsnummer) und Ihre CNS-Karte. Ohne diesen Schritt haben Sie weder Krankenversicherungsschutz noch sind Ihre Sozialabgaben entrichtet. |
| ≤ T+90 | MDE-Mitgliedschaft Kritische Frist |
Füllen Sie das Formular für den freiwilligen Beitritt zur MDE aus, das auf CCSS.public.lu verfügbar ist. Dieser Schritt wird oft vergessen, schützt Sie aber im Krankheitsfall in den ersten Monaten. Wenn Sie die Frist verpassen, wird die Mitgliedschaft erst ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam. |
| T+30 bis T+60 | Zusatzkrankenversicherung Empfohlen |
Vergleichen Sie die Angebote von DKV, CMCM, Foyer und AXA. Achten Sie auf die jeweiligen Wartezeiten: 3 Monate bei der CMCM, variabel bei den privaten Versicherern. Je früher Sie abschließen, desto schneller greifen Ihre Leistungen. |
| T+60 bis T+90 | Einkommensausfallversicherung Falls erforderlich |
Wenn Ihr Lebensstandard und Ihre Fixkosten einen über die 80 % der MDE hinausgehenden Schutz erfordern, schließen Sie ein Produkt wie DKV CONTINUE PLUS ab. Legen Sie die Höhe des Tagegelds anhand Ihrer unvermeidbaren Fixkosten fest. |
Wenn Sie gleichzeitig einer abhängigen Beschäftigung und einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen, haben Sie eine einzige CNS-Police. Die betriebliche Zusatzkrankenversicherung Ihres Arbeitgebers deckt die Behandlungskosten für beide Tätigkeiten ab. Ihr Einkommensausfallrisiko aus der selbstständigen Tätigkeit bleibt jedoch ungesichert, sofern Ihr Arbeitsvertrag dieses Risiko nicht abdeckt. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Kollektivvertrags. Für alle Verwaltungsformalitäten besuchen Sie das Portal Guichet.lu.
Praxisbeispiele: Welcher Schutz für welches Selbstständigenprofil?
Es gibt keine universelle Lösung für Selbstständige in Luxemburg. Die optimale Wahl hängt vom Sektor, Alter, der Krankengeschichte und dem zu schützenden Einkommensniveau ab. Hier vier typische Profile, analysiert vom Switchr-Team.
| Profil | Gesundheitspriorität | Empfohlener Schutz |
|---|---|---|
| IT-Berater / Freelancer, 30 J., gute Gesundheit | Einkommensausfall + Krankenhaus + Regelversorgung | DKV EASY HEALTH + CONTINUE PLUS (ab Tag 15) |
| Handwerker / Gewerbetreibender, 45 J., Rückenprobleme | Schutz ohne Ausschlüsse + Alternativmedizin | CMCM (Régime Commun + PrestaPlus) + MDE |
| Freier Beruf (Anwalt, Architekt), 50 J., Familie | Krankenhaus 1. Klasse + Familienabsicherung + Steuer | DKV EASY HEALTH oder Foyer medicis confort (Familientarif) |
| Geschäftsführer, 60 J., keine Vorerkrankungen | Seniorenschutz + Krankenhaus + Zweitmeinung | DKV EASY HEALTH (sofern anspruchsberechtigt) oder CMCM (kein Höchsteintrittsalter) |
Indikative Switchr-Empfehlungen — 2026.
Gut zu wissen: Angehörige reglementierter freier Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Anwälte, Architekten usw.) und Handwerker haben häufig Zugang zu Krankenversicherungsverträgen, die über ihre Berufsverbände oder -kammern ausgehandelt wurden. Diese Kollektivverträge können bessere Konditionen bieten als ein Einzelabschluss. Erkundigen Sie sich grundsätzlich bei Ihrem Berufsverband, bevor Sie eine individuelle Versicherung abschließen.
Häufig gestellte Fragen — Zusatzkrankenversicherung für Selbstständige in Luxemburg
Ist ein Selbstständiger in Luxemburg bei der CNS versichert?
Ja. Jeder beim CCSS angemeldete Selbstständige ist automatisch bei der CNS für Gesundheitsleistungen versichert (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Zahnbehandlungen usw.) – zu denselben Bedingungen wie ein Arbeitnehmer: 88 % der tariflichen Sätze für Erwachsene, 100 % für Kinder unter 18 Jahren. Der grundlegende Unterschied betrifft die Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit: Beim Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ab dem ersten Tag weiter; der Selbstständige erhält bis zum Ablauf der 77-tägigen Wartezeit (berechnet über 18 Monate) keine Leistung.
Was versteht man unter der CNS-Wartezeit für Selbstständige?
Die CNS-Wartezeit für Selbstständige endet am Ende des Monats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit liegt, berechnet über einen Referenzzeitraum von 18 aufeinanderfolgenden Monaten. In der Praxis entspricht dies rund 2 bis 3 Monaten ohne CNS-Leistung. Die Mutualité des Employeurs (MDE) ermöglicht es, diese Lücke mit 80 % der Beitragsbemessungsgrundlage zu schließen, sofern Sie freiwillig beigetreten sind – was innerhalb von 3 Monaten nach der CCSS-Anmeldung erfolgen muss.
Wie trete ich der Mutualité des Employeurs (MDE) als Selbstständiger bei?
Der Beitritt erfolgt über das Formular „Antrag auf freiwilligen Beitritt Nicht-Lohnabhängiger zur Mutualité des Employeurs », das auf CCSS.public.lu erhältlich ist. Wichtige Frist: Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Beginn Ihrer CCSS-Anmeldung gestellt werden. Verpassen Sie diese Frist, wird die Mitgliedschaft erst ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam. Die Mitgliedschaft schließt auch den mitarbeitenden Ehegatten ein, sofern er in dieser Eigenschaft angemeldet ist – er kann der MDE nicht eigenständig beitreten.
Nimmt die CMCM Selbstständige ohne Gesundheitsfragebogen auf?
Ja. Die CMCM verlangt keinen Gesundheitsfragebogen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand oder Alter. Das ist ihr Hauptvorteil für Selbstständige mit Vorerkrankungen oder solche, die bei privaten Versicherern (DKV, Foyer, AXA) Ablehnungen oder Leistungsausschlüsse riskieren würden. Die Tarife sind solidarisch nach Altersklasse gestaffelt. Familienmitglieder sind ohne Aufpreis mitversichert. Ledige Mitglieder unter 30 Jahren erhalten automatisch 10 % Rabatt auf alle Leistungen. Bei Erstmitgliedschaft gilt jedoch für alle Tarife eine 3-monatige Wartezeit.
Kann ich meine Zusatzkrankenversicherung als Selbstständiger steuerlich absetzen?
Ja. Prämien für Zusatzkrankenversicherungen sind als Sonderausgaben gemäß Artikel 111 LIR absetzbar, bis zu einem Höchstbetrag von 672 € pro Person und Jahr. Dieser Betrag ist geteilt mit Ihrer Kfz-Versicherung und anderen anspruchsberechtigten Versicherungen. Die Versicherer stellen automatisch eine jährliche Steuerbescheinigung aus. Für einen Selbstständigen im Spitzensteuersatz von 42 % entspricht ein Abzug von 672 € einer Steuerersparnis von rund 282 € pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Zusatzkrankenversicherung und Einkommensausfallversicherung für Selbstständige?
Die Zusatzkrankenversicherung erstattet Behandlungskosten, die die CNS nicht übernimmt (Eigenanteil bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalt 1. Klasse, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Alternativmedizin usw.). Die Einkommensausfallversicherung (wie DKV CONTINUE PLUS) gleicht den Einkommensverlust aus, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Beide Produkte ergänzen sich und sind nicht gegenseitig ersetzbar. Ein gut abgesicherter Selbstständiger verfügt über beide – zusätzlich zur MDE-Mitgliedschaft, die den Einkommensausfall während der CNS-Wartezeit abdeckt.
Kann ein Selbstständiger einen Gruppenvertrag für seine Mitarbeiter und sich selbst abschließen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Betriebliche Krankenversicherungsverträge in Luxemburg können den selbstständigen Geschäftsführer und seine Mitarbeiter gemeinsam versichern. DKV, Foyer und AXA bieten Gruppenverträge an. Die Vorteile: oft günstigere Tarife und vereinfachte Verwaltung. Ab 2 bis 3 Mitarbeitern ist dies eine ernsthaft zu prüfende Option. Beachten Sie jedoch, dass ein Gruppenvertrag in der Regel für alle Versicherten dieselben Leistungen vorsieht – prüfen Sie, ob die Bedürfnisse des Geschäftsführers ausreichend abgedeckt sind, bevor Sie diese Option wählen.
Ich bin französischer Grenzgänger und mache mich in Luxemburg selbstständig: Welchen Schutz brauche ich?
Ein französischer Grenzgänger, der in Luxemburg selbstständig tätig ist, unterliegt ausschließlich dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem (CNS) – nicht der französischen Sécurité sociale. Er muss sich beim CCSS anmelden und kann eine luxemburgische Zusatzkrankenversicherung abschließen (DKV, CMCM, Foyer, AXA). Foyer medicis bietet für dieses Profil einen besonderen Vorteil: Die Direktabrechnung und elektronische Übermittlung für Behandlungen in Frankreich über den Partner Novamut ist in allen medicis-Tarifen verfügbar und erspart Grenzgängern das Vorstrecken von Kosten bei der Inanspruchnahme von Leistungen in Frankreich. → Ratgeber Grenzgänger-Krankenversicherung
Wie kündige ich meine Zusatzkrankenversicherung, wenn ich meine selbstständige Tätigkeit aufgebe?
Die Kündigung richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Bei DKV, Foyer und AXA ist eine schriftliche Kündigung mit 30 Tagen Vorlauf vor dem jährlichen Verlängerungsdatum erforderlich. Achtung: Bei DKV und AXA gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren – vor Ablauf dieser Frist ist keine Kündigung möglich, außer in besonderen Umständen (Prämienerhöhung). Die CMCM muss vor dem 31. Dezember per Einschreiben gekündigt werden. Behalten Sie Ihren Versicherungsschutz, solange Sie über CNS-Ansprüche verfügen.
Was ist die ergänzende CNS-Erstattung (Art. 154bis) für Selbstständige?
Alle CNS-Versicherten – einschließlich Selbstständiger – können eine ergänzende CNS-Erstattung (Art. 154bis der CNS-Satzung) beantragen, wenn ihre jährlichen Eigenanteile einen bestimmten, als Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrundlage festgelegten Schwellenwert überschreiten. Dieser öffentliche Mechanismus ist von der privaten Zusatzkrankenversicherung zu unterscheiden und reduziert die Eigenbeteiligung bei hohen Ausgaben automatisch. Der Antrag ist über CNS.public.lu zu stellen.