Zahnzusatzversicherung in Luxemburg: Erstattungen und Vergleich 2026

In Luxemburg erstattet die CNS 88 % der laufenden Zahnbehandlungen für Erwachsene, übernimmt jedoch keine Zahnimplantate und deckt Zahnprothesen nur teilweise ab. Bei einer Keramikkrone können Eigenkosten von 300–700 € schnell anfallen. Für ein komplettes Implantat müssen Sie ohne Zusatzversicherung mit 1.500–2.500 € vollständig aus eigener Tasche rechnen. Eine Zahnzusatzversicherung deckt diesen Restbetrag ganz oder teilweise ab — und schützt Ihr Budget vor Ausgaben, die mehrere Tausend Euro erreichen können.

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Was die CNS bei Zahnbehandlungen erstattet

Die Caisse Nationale de Santé (CNS) bildet die Pflichtversicherung in Luxemburg. Für zahnärztliche Behandlungen übernimmt sie eine jährliche Pauschale von 79,22 € zu 100 % für Erwachsene (seit dem 1. Mai 2025). Diese Pauschale deckt laufende Zahnbehandlungen ab, mit Ausnahme von prothetischen Leistungen. Über diese Pauschale hinaus erstattet die CNS 88 % der Vertragstarife für Erwachsene und 100 % für Kinder unter 18 Jahren.

Für Zahnprothesen beträgt der Erstattungssatz 80 % der offiziellen Tarife — und kann auf 100 % steigen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren jährlich eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Bestimmte prothetische Eingriffe erfordern eine vorherige Genehmigung der Medizinischen Kontrolle der Sozialversicherung (CMSS), insbesondere wenn der Kaukoeffizient unter 50 % liegt. Zahnimplantate werden von der CNS nicht erstattet, außer in sehr seltenen medizinischen Fällen (Anodontie, Oligodontie, Folgen eines Kiefertumors).

Art der Behandlung CNS-Satz Erwachsene CNS-Satz Kinder (< 18) Eigenanteil (Erwachsene)
Konsultation / Jahreskontrolle 88 % 100 % ~5–8 €
Zahnsteinentfernung 88 % 100 % ~5–10 €
Füllung (Amalgam/Komposit) 88 % 100 % ~10–20 €
Einfache Extraktion 88 % 100 % ~8–15 €
Wurzelbehandlung 88 % 100 % ~20–50 €
Zahnprothesen 80 % (unter Bedingungen) 80–100 % Variabel
Vollkeramikkrone 80 % des CNS-Tarifs 80–100 % 300–700 €
Zahnimplantat (Titanschraube) Nicht erstattet Nicht erstattet ~1.000 € (100 %)
Kieferorthopädie (Beginn < 17) 100 % (Rechnung vor 18) / 88 % danach 100 % 0 € (Rechnung vor 18)
Kieferorthopädie Erwachsene (≥ 17) Nicht abgedeckt 3.000–8.000 €

Quelle: CNS Luxemburg — Zahnärztliche Behandlungen — Tarife ab 1. Mai 2025 — Aktualisiert im Juni 2026.

Gut zu wissen — Direkte Sofortzahlung (PID): Einige Zahnärzte nutzen das PID-System, bei dem der CNS-Anteil direkt mit der Kasse abgerechnet wird. Sie zahlen dann nur den Eigenanteil (12 % für Erwachsene) in der Praxis. Ohne PID müssen Sie 100 % der Kosten vorstrecken und Ihre Abrechnung zur späteren Erstattung an die CNS senden. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Termin bei Ihrem Zahnarzt.

Warum ist der Eigenanteil beim Zahnarzt so hoch?

Der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen in Luxemburg kann schnell mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro erreichen. Drei Faktoren erklären dies: Die CNS-Vertragstarife spiegeln nicht immer die tatsächlichen Behandlungskosten wider, bestimmte Leistungen sind aus dem Gebührenverzeichnis ausgeschlossen (Implantate, Kieferorthopädie für Erwachsene, bestimmte Spezialtechniken), und für bestimmte als DSD (Dépassement Selon Devis — Überschreitung laut Kostenvoranschlag) gekennzeichnete Leistungen sind Honorarüberschreitungen erlaubt.

Einige konkrete Beispiele: Eine Vollkeramikkrone kostet in Luxemburg je nach Praxis zwischen 600 und 1.000 €. Der CNS-Vertragstarif für eine Vollkeramikkrone beträgt rund 350 €. Die CNS erstattet 80 % dieses Tarifs (also bestenfalls etwa 280 €). Ihr Eigenanteil liegt somit zwischen 320 und 720 € pro Krone. Für eine dreigliedrige Brücke müssen Sie mit 960 bis 2.160 € Eigenkosten rechnen. Für ein komplettes Implantat (Implantat + Aufbau + Krone) kann die Rechnung 1.500 bis 2.500 € betragen, wobei nur die Krone von der CNS teilweise erstattet wird.

Honorarüberschreitungen (DSD): Bestimmte zahnärztliche Leistungen tragen im CNS-Gebührenverzeichnis die Kennzeichnung DSD. Der Zahnarzt darf dann über die offiziellen Tarife hinaus abrechnen, jedoch nur nach Vorlage eines detaillierten Kostenvoranschlags und mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Ohne diese vorherige Zustimmung ist die Überschreitung nicht durchsetzbar. Bei Prothesen muss der Kostenvoranschlag in der Regel vor Behandlungsbeginn bei der CNS eingereicht werden (ACM-Genehmigung bei Kaukoeffizient < 50 %). Verlangen Sie stets einen schriftlichen Kostenvoranschlag, bevor Sie kostspielige Behandlungen akzeptieren.

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Zahnzusatzversicherung: was sie wirklich abdeckt

Eine Zahnzusatzversicherung in Luxemburg greift nach der CNS-Erstattung und übernimmt den verbleibenden Restbetrag ganz oder teilweise. Der Mechanismus funktioniert immer stufenweise: (1) der Zahnarzt stellt die Behandlung in Rechnung, (2) die CNS erstattet ihren Anteil, (3) die Zusatzversicherung erstattet den Restbetrag ganz oder teilweise bis zu den vertraglichen Höchstgrenzen. Die Zahnleistungen gliedern sich in vier Hauptkategorien.

1

Laufende Zahnbehandlungen

Erstattung des CNS-Eigenanteils (12 % für Erwachsene) bei Konsultationen, Zahnsteinentfernung, Füllungen, Wurzelbehandlungen und einfachen Extraktionen. Die meisten Zusatzversicherungen erstatten hier 100 % des Eigenanteils. Einige Tarife beinhalten auch professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe / Airflow) mit einer jährlichen Pauschale — DKV COMPACT HEALTH: bis zu 75 €/Jahr für professionelle Zahnreinigung.

2

Zahnprothesen

Deckung von Kronen, Brücken, herausnehmbarem Zahnersatz und Inlays/Onlays mit jährlichen Höchstgrenzen je nach Tarif. CMCM Denta & OptiPlus bietet eine transparente Obergrenze von 3.500 €/Jahr. DKV und Foyer übernehmen Prothesen zu den tatsächlichen Kosten gemäß ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die jährlichen Höchstgrenzen werden zu Beginn jedes Kalenderjahres erneuert.

3

Zahnimplantate

Je nach Versicherer ein spezifischer Zuschuss pro Implantat mit einer jährlichen Gesamtobergrenze. CMCM Denta & OptiPlus zahlt 500 €/Implantat (max. 2.000 €/Jahr). DKV und Foyer decken Implantate gemäß ihren Tarifen und allgemeinen Bedingungen ab — prüfen Sie die AVB oder fordern Sie ein Angebot an, um die genauen Beträge für Ihre Situation zu erfahren.

4

Kieferorthopädie

Die CNS übernimmt Kieferorthopädie nur, wenn die Behandlung vor dem 17. Lebensjahr beginnt (Datum der Apparaturanpassung). Vor dem 18. Geburtstag abgerechnete Leistungen werden zu 100 % erstattet. Darüber hinaus deckt die CNS praktisch nichts ab. CMCM Denta & OptiPlus bietet eine einmalige Übernahme von 2.000 € für Kieferorthopädie bei Erwachsenen (Behandlungsbeginn nach 17), plus 500 €/Kind als Ergänzung zur CNS für Behandlungen, die vor 17 begonnen wurden. DKV deckt Kieferorthopädie laut ihren allgemeinen Bedingungen für Behandlungen mit Diagnose vor dem 17. Lebensjahr ab.

Laut den Daten zu Krankenversicherungsanfragen auf Switchr ist die Zahnabsicherung die meistgefragte Leistung: Sie wird in knapp 70 % der Anfragen genannt. Zahnbehandlungen sind häufig (1–2 Kontrollen pro Jahr), vorhersehbar (Prothesen mit zunehmendem Alter) und sehr kostspielig (ein Implantat kann mehreren Wochengehältern entsprechen). Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte mindestens bieten: 100 % Erstattung des CNS-Eigenanteils bei Routinebehandlungen, eine ausreichende Prothesen-Obergrenze für Ihren absehbaren Bedarf und einen Implantat-Zuschuss, falls Sie einen benötigen. Vergleichen Sie auf Switchr, um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden.

Vergleich der Angebote von DKV, CMCM, Foyer, AXA

Die vier wichtigsten Anbieter von Zusatzkrankenversicherungen in Luxemburg sind DKV Luxembourg, CMCM, Foyer (medicis) und AXA (OptiSoins). Ihre Ansätze unterscheiden sich erheblich: CMCM veröffentlicht transparente Höchstgrenzen ohne Gesundheitsfragebogen; DKV bietet drei Tarife mit steigendem Leistungsumfang und Gesundheitsfragebogen; Foyer und AXA erstatten die tatsächlichen Kosten mit detaillierten Bedingungen in ihren AVB.

Versicherer / Tarif Routinebehandlung Prothesen Implantate Kieferorthopädie
CMCM
Régime Commun
100 % des CNS-Eigenanteils Pauschalen je Leistung Nicht enthalten (ohne Denta & OptiPlus) 100 % (< 18, via CNS)
CMCM
Denta & OptiPlus
Füllungen: 25 €/Zahn (max 125 €/Jahr) 3.500 €/Jahr 500 €/Implantat (max 2.000 €/Jahr) 2.000 € einmalig (+17); 500 €/Kind
DKV
COMPACT HEALTH
Tatsächliche Kosten — Profi-Reinigung 75 €/Jahr Tatsächliche Kosten Tatsächliche Kosten Enthalten (Diagnose < 17)
DKV
PLUS HEALTH
Tatsächliche Kosten Enthalten Enthalten Enthalten (Diagnose < 17)
DKV
EASY HEALTH
Tatsächliche Kosten Enthalten Enthalten Enthalten (Diagnose < 17)
Foyer
medicis confort
100 % (CNS-Ergänzung) — Reinigung 50 €/Jahr 100 % (CNS-Ergänzung) 100 % (CNS-Ergänzung) Bis 3.200 € (über 48 Monate)
AXA
OptiSoins
Je nach gewähltem Tarif Je nach gewähltem Tarif Je nach gewähltem Tarif Je nach gewähltem Tarif

Quellen: CMCM-Satzung, DKV IPID, Foyer medicis IPID, AXA OptiSoins IPID — eingesehen im Juni 2026. Die genauen Höchstgrenzen und Bedingungen sind in den AVB der jeweiligen Versicherer festgelegt.

CMCM Denta & OptiPlus ist das transparenteste Angebot auf dem luxemburgischen Markt: Die Höchstgrenzen sind in der Satzung klar veröffentlicht. Das Modul Denta & OptiPlus wird zusätzlich zum Régime Commun und PrestaPlus abgeschlossen. Für Routinebehandlungen beträgt die Obergrenze 1.000 €/Jahr (Schiene, Inlay, Sonstiges). Die Prothesen-Pauschalen (Obergrenze 3.500 €/Jahr) sind nach Leistungsart gestaffelt: feste Krone 450 €, Inlay/Aufbau 200 €, metallische Skelettbasis 450 €, Kunststoffplatte 200 €, Klammer/Geschiebe 150 €. Ergänzende Zahnpauschalen umfassen: Kompositfüllung 125 €/Jahr, Pulpektomie 100 €/Jahr, Wurzelglättung 100 €/Sitzung (max 200 €/Jahr), parodontale Chirurgie 700 €/Jahr. Das Modul deckt auch Kieferorthopädie für Erwachsene (2.000 €/Mitglied, einmalig) und für Kinder (500 €/Kind, Leistungen DT41–DT45) ab.

DKV Luxembourg bietet drei Tarife — COMPACT HEALTH, PLUS HEALTH und EASY HEALTH — mit steigendem Leistungsumfang. Alle drei umfassen Zahnbehandlung, Prothesen, Implantate und Kieferorthopädie. COMPACT HEALTH übernimmt professionelle Zahnreinigung bis zu 75 €/Jahr. Die Tarife beinhalten zudem ein Krankenhaus-Tagegeld (30 €/Tag für COMPACT HEALTH und PLUS HEALTH; 20 €/Tag für EASY HEALTH). DKV erstattet die tatsächlichen Kosten gemäß ihren AVB — die genauen Beträge variieren je nach Profil und Tarif.

Foyer medicis confort deckt Zahnbehandlungen auf zwei Ebenen ab, je nachdem ob die CNS beteiligt ist: 100 % des Restbetrags als Ergänzung zur CNS, und 50 % wenn die CNS nicht leistet. Foyer beinhaltet eine Pauschale für professionelle Zahnreinigung von 50 €/Jahr. Prothesen und Implantate folgen demselben Mechanismus (100 %/50 %). Für Kieferorthopädie bietet medicis confort eine Deckung von bis zu 3.200 € über 48 Monate — eine der höchsten Obergrenzen auf dem Markt. Der Tarif hospi+ (niedrigere Stufe) deckt Kieferorthopädie bis 1.600 € über 48 Monate ab. AXA OptiSoins arbeitet modular — die genauen Zahn-Obergrenzen variieren je nach gewähltem Tarif und sind in den AVB oder über ein individuelles Angebot einsehbar.

CMCM Denta & OptiPlus

Transparenz und Solidarität
  • Kein Gesundheitsfragebogen
  • Solidarische Beitragsberechnung (gleiches Alter = gleicher Beitrag)
  • Klar veröffentlichte Obergrenzen (3.500 €/Jahr Prothesen)
  • Transparenter Implantat-Zuschuss (500 €/Implantat)
  • Mitversicherte ohne Aufpreis
  • 36 Monate Karenzzeit bei Wiederaufnahme
  • Erfordert Régime Commun + PrestaPlus
VS

DKV EASY / PLUS / COMPACT HEALTH

Umfassende Deckung, individuelle Beitragsberechnung
  • 3 Tarife mit steigendem Leistungsumfang
  • Zahnbehandlung, Prothesen, Implantate und Kieferorthopädie enthalten
  • Erstattung der tatsächlichen Kosten laut AVB
  • Karenzzeit entfällt bei Wechsel (≥ 8 Monate Vorversicherung)
  • easyAPP für die Einreichung von Erstattungen
  • Gesundheitsfragebogen erforderlich
  • Individuelle Beitragsberechnung (Alter, Gesundheit)
Unsere Einschätzung: CMCM Denta & OptiPlus ist ideal für Großfamilien (Mitversicherte kostenlos), Senioren oder Personen mit Zahnvorgeschichte (kein Gesundheitsfragebogen). DKV eignet sich besser für gesunde Berufstätige, die eine Erstattung der tatsächlichen Kosten zu wettbewerbsfähigen Beiträgen wünschen. Foyer medicis confort zeichnet sich bei der Kieferorthopädie aus (bis 3.200 €/48 Monate) und bei der Krankenhausdeckung. AXA OptiSoins überzeugt durch seine Modularität. Vergleichen Sie Ihre Optionen auf Switchr →
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Prothesen und Implantate: Erstattungen und Höchstgrenzen

Prothesen und Implantate sind die kostenintensivsten Posten bei Zahnbehandlungen in Luxemburg. So verteilen sich die Erstattungen zwischen CNS und Zusatzversicherung bei den häufigsten Eingriffen.

Eingriff Richtpreis CNS (~80 %) Eigenanteil (ohne Zusatzvers.)
Vollkeramikkrone 600–1.000 € ~280 € 320–720 €
Zirkonkrone 800–1.200 € ~280 € 520–920 €
Inlay / Onlay 400–700 € Variabel 200–500 €
Dreigliedrige Brücke (Keramik) 1.800–3.000 € ~840 € 960–2.160 €
Herausnehmbarer Teilzahnersatz 800–1.500 € Variabel 300–900 €
Herausnehmbarer Vollzahnersatz 1.200–2.500 € Variabel 500–1.500 €
Zahnimplantat (Titanschraube) ~1.000 € 0 € ~1.000 €
Gesamtimplantat (Implantat + Aufbau + Krone) 1.500–2.500 € ~280 € (nur Krone) 1.220–2.220 €

Richtpreise luxemburgischer Zahnarztpraxen — Juni 2026. Die Preise variieren je nach Behandler, Material und Komplexität des Falls.

Zahnimplantate sind ein Sonderfall: Die CNS erstattet die Titanschraube selbst nie (außer in sehr seltenen medizinischen Fällen: Anodontie, Oligodontie, Folgen eines Kiefertumors). Die auf dem Implantat befestigte Prothese — Krone oder Brücke — kann jedoch von der CNS zu 80 % des Vertragstarifs teilweise erstattet werden, also rund 280 € für eine Krone auf Implantat. Mit CMCM Denta & OptiPlus erhalten Sie zusätzlich 500 € Implantat-Zuschuss, also insgesamt rund 780 € Erstattung bei einem Gesamtimplantat von 2.000 €.

CNS-Vorabgenehmigung (ACM): Bei Zahnprothesen kann die CNS eine Genehmigung der Medizinischen Kontrolle der Sozialversicherung vor Behandlungsbeginn verlangen, insbesondere wenn Ihr Kaukoeffizient unter 50 % liegt. Ihr Zahnarzt erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht ihn bei der CNS ein. Warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor Sie mit der prothetischen Behandlung beginnen — ohne diese Genehmigung kann die Erstattung abgelehnt werden. Leiten Sie die CNS-Genehmigung auch an Ihre Zusatzversicherung weiter, um die ergänzende Kostenübernahme zu bestätigen.

Die jährlichen Höchstgrenzen der Zusatzversicherungen werden zum 1. Januar jedes Jahres erneuert. Wenn Sie mehrere Kronen benötigen, verteilen Sie die Behandlung auf zwei Kalenderjahre, um die Erstattung zu maximieren. Beispiel: 3 Kronen im November/Dezember + 3 Kronen im Januar/Februar des Folgejahres — so nutzen Sie den jährlichen Prothesen-Höchstbetrag zweimal.

Kieferorthopädie für Erwachsene und Kinder: welche Kostenübernahme?

Kieferorthopädie wird von der CNS unter zwei kumulativen Bedingungen übernommen: Die Behandlung muss vor dem 17. Geburtstag beginnen (Datum der Apparaturanpassung), und sie muss mit vorheriger Genehmigung der Medizinischen Kontrolle der Sozialversicherung (CMSS) durchgeführt werden. Der Erstattungssatz hängt dann vom Alter zum Zeitpunkt der Abrechnung ab: Vor dem 18. Geburtstag abgerechnete Leistungen werden zu 100 % des Tarifniveaus erstattet, danach zu 88 %. Eine vollständige kieferorthopädische Behandlung für ein Kind kostet in Luxemburg je nach Komplexität zwischen 3.000 und 7.000 €. Wenn die Behandlung vor 17 beginnt und die meisten Leistungen vor 18 abgerechnet werden, kann die CNS-Deckung nahezu vollständig sein.

Für Erwachsene und Behandlungen, die nach dem 17. Lebensjahr begonnen werden, sieht die Situation ganz anders aus. Die CNS erstattet bei Kieferorthopädie für Erwachsene praktisch nichts. Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen liegen zwischen 3.000 € (kurzfristige Aligner) und 8.000 € (komplexe mehrjährige Behandlungen). Ohne Zusatzversicherung tragen Sie diese Kosten vollständig selbst. CMCM Denta & OptiPlus bietet eine einmalige Übernahme von 2.000 € pro Mitglied für kieferorthopädische Behandlungen, die nach 17 begonnen werden — ein erheblicher Vorteil, sofern Sie diese Pauschale noch nicht genutzt haben. Für Behandlungen, die vor 17 begonnen wurden, bietet CMCM ergänzend zur CNS bis zu 500 € pro Kind (Leistungen DT41–DT45). DKV deckt Kieferorthopädie in seinen Tarifen für Behandlungen mit Diagnose vor 17 ab — für andere Fälle prüfen Sie die AVB oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.

Achtung beim Zeitpunkt des Abschlusses: Die Karenzzeiten für Kieferorthopädie gehören zu den längsten auf dem Markt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen, um eine in den nächsten 6 Monaten geplante kieferorthopädische Behandlung abzudecken, sind Sie möglicherweise nicht versichert. Planen Sie mindestens 6 bis 12 Monate vor Behandlungsbeginn. Bei einer Wiederaufnahme bei der CMCM (frühere Mitgliedschaft) kann die Karenzzeit für Denta & OptiPlus 36 Monate betragen.

Strategie für Kinder-Kieferorthopädie: Die CNS übernimmt Kieferorthopädie nur, wenn die Behandlung vor dem 17. Geburtstag beginnt — entscheidend ist das Datum der Apparaturanpassung. Vor dem 18. Geburtstag abgerechnete Leistungen werden zu 100 % erstattet. Vereinbaren Sie die kieferorthopädische Konsultation frühzeitig und beginnen Sie nach Möglichkeit die aktive Behandlung vor 17, um die volle CNS-Deckung zu nutzen. Eine präventive Zahnspange mit 16 kann mehrere Jahre 100 %-ige Erstattung eröffnen.

Wie wählen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung?

Die richtige Wahl hängt von Ihrem zahnärztlichen Profil, Ihrer familiären Situation, Ihrem Alter und Ihrem Budget ab. Beginnen Sie mit einer zahnärztlichen Bestandsaufnahme: Welche Behandlungen sind in den nächsten 3 bis 5 Jahren absehbar? Sind Implantate geplant? Läuft eine kieferorthopädische Behandlung oder ist eine geplant? Vergleichen Sie auf dieser Grundlage die Höchstgrenzen und Bedingungen der verfügbaren Angebote.

1

Analysieren Sie Ihren Zahnbedarf

Listen Sie absehbare Behandlungen über 3 bis 5 Jahre auf: jährliche Kontrollen, Zahnsteinentfernung, mögliche Karies, geplante Kronen oder Brücken, vorgesehene Implantate, Kieferorthopädie für Erwachsene oder Kinder. Bitten Sie Ihren Zahnarzt um einen bezifferten Behandlungsplan. Identifizieren Sie die kostenintensivsten Posten und prüfen Sie, ob die Versicherung diese mit ausreichenden Obergrenzen abdeckt.

2

Vergleichen Sie Höchstgrenzen, Pauschalen und Bedingungen

Prüfen Sie die jährliche Prothesen-Obergrenze (empfohlen: mindestens 2.000 €), den Zuschuss pro Implantat (mindestens 400–500 €, falls Sie eines benötigen), die Kieferorthopädie-Pauschale falls nötig, und die Deckung der Routinebehandlungen (idealerweise 100 % des CNS-Eigenanteils ohne Begrenzung). Achten Sie auf Verträge, die Zahn- und Augenleistungen in einem gemeinsamen Gesamtbudget zusammenfassen.

3

Prüfen Sie die Karenzzeiten

Zahnärztliche Karenzzeiten können Ihre Erstattungen 3 bis 36 Monate lang blockieren. Wenn Sie in den nächsten 6 bis 12 Monaten größere Behandlungen planen, stellen Sie unbedingt sicher, dass die Versicherung Sie nicht ohne Deckung lässt. Planen Sie mindestens 6 bis 12 Monate vor Ihrer Behandlung.

4

Bewerten Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis

Berechnen Sie die jährlichen Gesamtkosten (Beiträge + voraussichtliche Eigenkosten) mit und ohne Versicherung. Wenn Ihre jährlichen Zahnkosten gering sind (nur Kontrollen + Zahnsteinentfernung), reicht ein Basistarif. Bei umfangreichem Bedarf (Implantate, mehrere Kronen, Kieferorthopädie) rechnet sich ein Tarif mit höheren Obergrenzen schnell. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar (Art. 111 LIR, Höchstbetrag 672 €/Person/Jahr, geteilt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung).

5

Wählen Sie nach Ihrem Profil

Für Großfamilien: CMCM ist dank kostenloser Mitversicherung oft optimal. Für junge, gesunde Berufstätige: DKV kann wettbewerbsfähige Beiträge anbieten, wenn der Gesundheitsfragebogen günstig ausfällt. Für Senioren oder Personen mit Zahnvorgeschichte: CMCM ist die einzige Option mit garantierter Aufnahme ohne Fragebogen. Für Grenzgänger: Foyer medicis und AXA OptiSoins bieten Deckung für grenzüberschreitende Behandlungen. Für geplante Kieferorthopädie bei Erwachsenen: Foyer medicis confort überzeugt mit bis zu 3.200 € über 48 Monate.

Karenzzeiten: das sollten Sie wissen

Karenzzeiten sind Wartefristen, während derer Sie Ihre Beiträge zahlen, aber bestimmte Erstattungen noch nicht in Anspruch nehmen können. Bei Zahnbehandlungen dienen sie dazu, Antiselektion zu vermeiden: Eine Zusatzversicherung nur abschließen, weil man weiß, dass ein Implantat unmittelbar bevorsteht, und danach wieder kündigen.

Versicherer / Situation Routinebehandlung Prothesen Implantate Kieferorthopädie
CMCM — Erstmitgliedschaft 3 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate
CMCM — Wiederaufnahme (Denta & OptiPlus) 12 Monate (RC + PrestaPlus) 36 Monate 36 Monate 36 Monate
DKV — Erstabschluss Laut AVB / Tarif Laut AVB / Tarif Laut AVB / Tarif Laut AVB / Tarif
DKV — Wechsel (Vorversicherung ≥ 8 Mon.) Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt
Foyer medicis Laut AVB Laut AVB Laut AVB Laut AVB
AXA OptiSoins Laut AVB Laut AVB Laut AVB Laut AVB

Quelle: CMCM-Satzung und AVB DKV Luxembourg — geprüft im Juni 2026. Die Karenzzeiten von Foyer und AXA sind nicht online veröffentlicht — prüfen Sie die AVB vor Abschluss.

CMCM: Wenn Sie noch nie CMCM-Mitglied waren, beträgt die Karenzzeit nur 3 Monate für alle Zahnleistungen (Denta & OptiPlus). Waren Sie jedoch früher Mitglied und haben gekündigt, beträgt die Karenzzeit bei Wiederaufnahme 36 Monate für Denta & OptiPlus. Konkret bedeutet das: Wenn Sie sich nach einer Kündigung vor einigen Jahren erneut anmelden, sind Sie erst nach 36 Monaten für Prothesen und Implantate versichert.

DKV: Wenn Sie den Zusatzversicherer wechseln und bei Ihrem bisherigen Versicherer mindestens 8 aufeinanderfolgende Monate zahnärztlich versichert waren, erlässt DKV die zahnärztlichen Karenzzeiten. Das ist ein wertvoller Vorteil: Wenn Sie nach 2 Jahren bei der CMCM zu DKV wechseln, wären Sie sofort bei DKV versichert. Voraussetzung: eine Bescheinigung des früheren Versicherers über die Dauer der Deckung.

Achtung bei nicht veröffentlichten Karenzzeiten: Foyer und AXA veröffentlichen ihre zahnärztlichen Karenzzeiten nicht online. Fragen Sie vor Abschluss ausdrücklich: „Wie lang ist die Karenzzeit für Implantate? » und „Wie lang für Prothesen? » Bestehen Sie auf eine schriftliche Antwort, um unangenehme Überraschungen bei der Leistungsabrechnung zu vermeiden.

Strategie: Kündigen Sie Ihre aktuelle Versicherung niemals, bevor Sie die neue bestätigt und abgeschlossen haben. Halten Sie die Deckung lückenlos aufrecht, um Ihre Zugehörigkeitsdauer zu bewahren und Karenzzeiten bei Wiederaufnahme zu vermeiden. Bei einem Versichererwechsel bewahren Sie die Bescheinigung Ihres früheren Versicherers auf, um bei DKV von der Karenzzeit-Befreiung zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Erstattet die CNS Zahnimplantate in Luxemburg?

Nein. Die CNS erstattet keine Zahnimplantate (die im Knochen verankerte Titanschraube), außer in sehr seltenen anerkannten medizinischen Fällen: Anodontie, Oligodontie oder Folgen eines Kiefertumors. Die auf dem Implantat befestigte Prothese — Krone oder Brücke — kann jedoch von der CNS zu 80 % des Vertragstarifs teilweise erstattet werden, also rund 280 € für eine Krone auf Implantat. Das Implantat selbst (~1.000 €) bleibt ohne Zusatzversicherung vollständig zu Ihren Lasten. Mit einer Zahnzusatzversicherung (z. B. CMCM Denta & OptiPlus: 500 €/Implantat) können Sie einen erheblichen Teil der Gesamtkosten zurückerhalten.

Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung in Luxemburg?

Es gibt keine universell „beste » Zahnversicherung — alles hängt von Ihrem Profil ab. CMCM Denta & OptiPlus ist ideal für Großfamilien (kostenlose Mitversicherung), Senioren (kein Gesundheitsfragebogen) und alle, die transparente Obergrenzen wünschen (3.500 €/Jahr Prothesen, 500 €/Implantat). DKV EASY, PLUS oder COMPACT HEALTH eignet sich für Versicherte, die eine Erstattung der tatsächlichen Kosten mit Gesundheitsfragebogen wünschen. Foyer medicis und AXA OptiSoins sind für Grenzgänger und Expats durch ihre europäischen Netzwerke attraktiv. Vergleichen Sie die Angebote auf Switchr, um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden.

Was kostet eine Zahnkrone in Luxemburg nach CNS-Erstattung?

Eine Vollkeramikkrone kostet in Luxemburg in der Regel zwischen 600 und 1.000 €. Die CNS erstattet 80 % des Vertragstarifs (rund 350 €), also bestenfalls ~280 €. Ihnen bleiben 320 bis 720 € pro Krone. Mit CMCM Denta & OptiPlus (feste Kronenpauschale: 450 €) kann Ihr Eigenanteil deutlich sinken. Bei DKV oder Foyer erfolgt die Deckung zu den tatsächlichen Kosten gemäß den AVB.

Wie lang ist die Karenzzeit für Zahnbehandlungen bei der CMCM?

Die CMCM wendet bei Erstmitgliedschaft eine Karenzzeit von 3 Monaten für Denta & OptiPlus an. Bei Wiederaufnahme — wenn Sie bereits Mitglied waren und gekündigt haben — sind die Fristen deutlich länger: 12 Monate für Régime Commun + PrestaPlus und 36 Monate für Denta & OptiPlus. Planen Sie immer im Voraus vor größeren Behandlungen und kündigen Sie Ihre aktuelle Versicherung nicht, bevor Sie eine neue abgeschlossen haben.

Wird Kieferorthopädie für Erwachsene in Luxemburg erstattet?

Die CNS erstattet praktisch nichts bei Kieferorthopädie, die nach dem 17. Lebensjahr begonnen wird. Eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene kostet zwischen 3.000 und 8.000 € — ohne Zusatzversicherung tragen Sie diese Kosten vollständig. CMCM Denta & OptiPlus bietet eine einmalige Übernahme von 2.000 € pro Mitglied für Behandlungen ab 17. Foyer medicis confort bietet bis zu 3.200 € über 48 Monate. Um die Erstattung zu optimieren, schließen Sie mindestens 6 bis 12 Monate vor Behandlungsbeginn ab.

Kann man nach 60 eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Ja, aber die Bedingungen variieren. Die CMCM nimmt Mitglieder ohne Altersbeschränkung und ohne Gesundheitsfragebogen auf — die ideale Lösung für Senioren. DKV verlangt einen Gesundheitsfragebogen, was zu Beitragserhöhungen oder Leistungsausschlüssen bei Personen mit Zahnvorgeschichte führen kann. Foyer und AXA arbeiten ähnlich mit Gesundheitsfragebogen.

Wie funktioniert die Zahnerstattung für Grenzgänger?

Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, haben dieselben CNS-Erstattungsrechte wie Einwohner: 88 % für Routinebehandlungen, 80 % für Prothesen. Sie können sich in Luxemburg oder in ihrem Wohnsitzland mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte behandeln lassen. Luxemburger Zusatzversicherer (CMCM, DKV, Foyer, AXA) nehmen Grenzgänger zu den gleichen Bedingungen wie Einwohner auf. Mehr zur Krankenversicherung für Grenzgänger →

Sind die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung sind in Luxemburg gemäß Artikel 111 des LIR steuerlich absetzbar. Der Höchstbetrag beträgt 672 € pro Person und Jahr, geteilt mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Restschuldversicherung. Alle Versicherer stellen eine jährliche Steuerbescheinigung aus. Diese Absetzbarkeit reduziert die tatsächlichen Kosten Ihrer Versicherung um 20 bis 40 %, je nach Ihrem Grenzsteuersatz.

Kann man die Zahnversicherung unterjährig wechseln?

Grundsätzlich nein. Die Verträge unterliegen dem Gesetz vom 27. Juli 1997 über den Versicherungsvertrag: Die Kündigung erfolgt per Einschreiben vor dem 31. Dezember mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres, bei einer Kündigungsfrist von 30 Tagen. Wenn Sie von der CMCM zu DKV wechseln, stellen Sie zunächst sicher, dass Ihr neuer Vertrag bestätigt ist, und bewahren Sie die Bescheinigung Ihres früheren Versicherers auf, um bei DKV von der Karenzzeit-Befreiung zu profitieren (Voraussetzung: ≥ 8 Monate Vorversicherung).

Wie hoch ist die jährliche CNS-Pauschale für Zahnbehandlungen bei Erwachsenen?

Seit dem 1. Mai 2025 beträgt die jährliche CNS-Pauschale für Erwachsene 79,22 €, die zu 100 % übernommen wird. Diese Pauschale deckt laufende Zahnbehandlungen ab (ohne prothetische Leistungen). Nach Ausschöpfung erstattet die CNS 88 % der Vertragstarife für Erwachsene. Für Prothesen beträgt der Satz 80 % (bis 100 % bei jährlichen Vorsorgeuntersuchungen).