Steuervorteile der Altersvorsorge in Luxemburg: 4.500 € Abzug (2026)
Luxemburg bietet ein besonders vorteilhaftes Steuerregime für die Altersvorsorge: Abzug von bis zu 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigem seit dem 1. Januar 2026 (zuvor 3.200 € bis 2025), also 9.000 € für ein Ehepaar. Bei der Auszahlung wird das Kapital zum halben Gesamtsteuersatz besteuert — d. h. Ihr durchschnittlicher Steuersatz geteilt durch zwei. Dieser steuerliche Rahmen ist in Artikel 111bis des geänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer (L.I.R.) geregelt.
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Verträge kostenlos vergleichen →Steuerabzug auf Beiträge: bis zu 4.500 € pro Jahr
Der wichtigste Steuervorteil der luxemburgischen Altersvorsorge liegt in der vollständigen Absetzbarkeit der Beiträge vom zu versteuernden Einkommen. Gemäß Artikel 111bis L.I.R. werden Zahlungen im Rahmen eines Altersvorsorge-Vertrags als Sonderausgaben eingestuft, ebenso wie bestimmte Versicherungsprämien oder Hypothekenzinsen.
Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung (Artikel 111 L.I.R., Höchstbetrag 672 € pro Haushaltsmitglied — einschließlich Kinder — gemeinsam mit Haftpflichtprämien, Krankenversicherungsprämien und Verbraucherkreditzinsen) verfügt die Altersvorsorge über einen deutlich höheren und eigenständigen Abzugsbetrag: 4.500 € pro Steuerpflichtigem seit dem 1. Januar 2026. Dieser Betrag ist individuell und unabhängig von allen anderen Sonderausgaben-Kategorien.
| Vertragsart | L.I.R.-Artikel | Jahreshöchstbetrag | Geteilter Betrag | Mindestlaufzeit |
|---|---|---|---|---|
|
Altersvorsorge
Pensionssparen
Bester Abzug
|
111bis L.I.R. | 4.500 € | Nein — eigenständiger Betrag | 10 Jahre |
|
Lebensversicherung
Klassisches Sparen
|
111 L.I.R. | 672 € pro Haushaltsmitglied | Ja — geteilt mit Haftpflicht, Krankenvers., Kreditzinsen | Keine |
Quelle: Steuerverwaltung (ACD) — Rundschreiben L.I.R. Nr. 111bis/1 vom 27. April 2022 — Aktualisiert Juni 2026.
Sie können den Abzug nach 111bis (4.500 €) mit dem Abzug nach Artikel 111 (672 € pro Haushaltsmitglied) kumulieren. Für eine Einzelperson ergibt sich ein Gesamtabzug von 5.172 € pro Jahr; für einen Vier-Personen-Haushalt kann der Artikel-111-Betrag bis zu 2.688 € erreichen, was insgesamt über 7.000 € ermöglicht. Beachten Sie, dass der Artikel-111-Betrag durch andere abzugsfähige Ausgaben (Kfz-Haftpflicht, Krankenversicherungsprämien, Verbraucherkreditzinsen) bereits ausgeschöpft sein kann.
Neuer Höchstbetrag 2026: von 3.200 € auf 4.500 €
Seit dem 1. Januar 2026 wurde der jährliche Steuerabzugsbetrag für Altersvorsorge-Verträge (Artikel 111bis L.I.R.) von 3.200 € auf 4.500 € pro Steuerpflichtigem angehoben. Dieser neue Höchstbetrag wird durch die offiziellen Produktinformationsblätter aller in Luxemburg zugelassenen Versicherer (LALUX, AXA, Baloise, Foyer) bestätigt.
| Zeitraum | Jahreshöchstbetrag pro Steuerpflichtigem | Änderung |
|---|---|---|
| Bis 31. Dezember 2025 | 3.200 € | — |
| Seit 1. Januar 2026 | 4.500 € | +1.300 € / +40,6 % |
Diese Erhöhung bedeutet 1.300 € mehr abzugsfähige Beiträge pro Jahr, was für Steuerpflichtige in den höchsten Steuerklassen (39 % bis 42 % je nach Einkommen) einer zusätzlichen Steuerersparnis von 507 € bis 546 € entspricht.
Bestehende Verträge — Der neue Höchstbetrag von 4.500 € gilt für alle Beiträge, die seit dem 1. Januar 2026 gezahlt wurden, auch wenn Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurde. Sie können Ihre Zahlungen also erhöhen, um den neuen Höchstbetrag im laufenden Steuerjahr vollständig zu nutzen, ohne Ihren Vertrag ändern zu müssen.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Um den Steuerabzug nach Artikel 111bis L.I.R. in Anspruch nehmen zu können, müssen gleichzeitig vier Bedingungen erfüllt sein:
Mindestlaufzeit von 10 Jahren
Der Vertrag muss bei Abschluss eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben.
Auszahlungsalter zwischen 60 und 75 Jahren
Der Fälligkeitstermin des Vertrags (der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Ersparnisse erhalten) muss zwischen Ihrem 60. und 75. Lebensjahr liegen.
Versicherungsnehmer, Versicherter und Begünstigter müssen identisch sein
Der Vertragsinhaber muss gleichzeitig Versicherungsnehmer, Versicherter und Begünstigter bei Fälligkeit sein. Ein Abschluss für Dritte ist nicht möglich.
Höchstalter bei Vertragsabschluss: 65 Jahre
Um in den Anwendungsbereich von Artikel 111bis zu fallen, muss der Vertrag spätestens im Alter von 65 Jahren abgeschlossen werden.
Tatsächliche Steuerersparnis nach Ihrem Grenzsteuersatz
Die erzielte Steuerersparnis hängt direkt von Ihrem Grenzsteuersatz (GSS) ab. Je höher Ihr Einkommen, desto wertvoller ist der Abzug. Die nachstehende Tabelle zeigt die jährliche Ersparnis bei einem Beitrag von 4.500 €, aufgeteilt nach den wichtigsten Stufen des luxemburgischen Steuertarifs:
| Grenzsteuersatz (GSS) | Jahresbeitrag | Steuerersparnis | Tatsächliche Nettokosten |
|---|---|---|---|
| 8 % | 4.500 € | 360 € | 4.140 € |
| 14 % | 4.500 € | 630 € | 3.870 € |
| 26 % | 4.500 € | 1.170 € | 3.330 € |
| 38 % | 4.500 € | 1.710 € | 2.790 € |
| 39 % | 4.500 € | 1.755 € | 2.745 € |
| 40 % | 4.500 € | 1.800 € | 2.700 € |
| 42 % (max L.I.R.) | 4.500 € | 1.890 € | 2.610 € |
Switchr-Berechnungen auf Basis des offiziellen luxemburgischen Einkommensteuertarifs (Steuerklasse 1, Tarifstufen 2025 ab 1. Januar 2025) — Steuerverwaltung (ACD). Der maximale L.I.R.-Satz beträgt 42 % (Einkommen über 234.870 €). Einschließlich der Beschäftigungsfondsabgabe (7 %) kann der effektive Höchstsatz ca. 45,78 % erreichen.
Konkretes Beispiel: Thomas, Führungskraft mit 40 % GSS
Thomas ist 40 Jahre alt und arbeitet als Führungskraft in Luxemburg. Sein Grenzsteuersatz beträgt 40 %. Er zahlt jährlich 4.500 € in seinen Altersvorsorge-Vertrag ein.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahresbeitrag | 4.500 € |
| Steuerersparnis (4.500 € × 40 %) | − 1.800 € |
| Tatsächliche Nettokosten für Thomas | 2.700 € |
Ergebnis: Für 2.700 € aus eigener Tasche spart Thomas 4.500 € in seinem Vertrag an. Der luxemburgische Staat finanziert 40 % seines Sparbeitrags. Über 25 Jahre entspricht das 45.000 € kumulierter Steuerersparnis.
Wenn Ihr Grenzsteuersatz 40 % oder mehr beträgt, maximieren Sie Ihren Jahresbeitrag auf 4.500 €, um den Steuervorteil vollständig zu nutzen. Je früher Sie beginnen, desto bedeutsamer wird der kumulative Effekt Ihrer Steuerersparnisse.
Besteuerung bei Auszahlung: Kapital oder Leibrente
Bei Fälligkeit Ihres Vertrags (zwischen 60 und 75 Jahren) wählen Sie zwischen verschiedenen Auszahlungsoptionen: eine einmalige Kapitalleistung, jährliche Entnahmen bis zum 75. Lebensjahr, eine monatliche Leibrente oder eine Kombination dieser Möglichkeiten. Jede Option unterliegt einer eigenen Besteuerung nach luxemburgischem Recht.
Option 1: Kapitalleistung (oder jährliche Entnahmen)
Wenn Sie sich für eine einmalige Kapitalleistung oder jährliche Entnahmen entscheiden, wird die Leistung nach dem Regime des halben Gesamtsteuersatzes besteuert (Artikel 131, Absatz 1 Buchstabe c) L.I.R.). Dieser Mechanismus berechnet Ihren durchschnittlichen Steuersatz im Auszahlungsjahr und halbiert ihn dann, um die auf das Altersvorsorgekapital fällige Steuer zu ermitteln.
Kapitalleistung
- Halber Gesamtsteuersatz (Durchschnittssatz ÷ 2)
- Einmalige Besteuerung, Kapital danach frei verfügbar
- Vererbung an Erben möglich
- Steuerbelastung konzentriert sich im Auszahlungsjahr
- Kapitalverwaltung im Anschluss erforderlich
Leibrente
- 50 % der Rente lebenslang steuerfrei
- Garantiertes monatliches Einkommen
- Keine Kapitalverwaltung erforderlich
- 50 % zum normalen Rentensteuersatz besteuert
- Kapital nicht vererbbar
Option 2: Leibrente
Wenn Sie sich für eine monatliche Rente bis zum Tod entscheiden, sind 50 % des Rentenbetrags dauerhaft steuerfrei (Artikel 115 Nr. 14 Buchstabe a) L.I.R.). Die verbleibenden 50 % werden zu Ihren übrigen Einkünften des Jahres addiert und zum normalen Satz für Renten und Pensionen besteuert.
Beispiel: Sie erhalten eine Rente von 1.000 € pro Monat (12.000 € pro Jahr). 6.000 € sind steuerfrei. Die verbleibenden 6.000 € werden zu Ihren übrigen Einkünften addiert und normal besteuert.
Eine Leibrente ist in den meisten Verträgen unwiderruflich: Einmal gewählt, können Sie die Entscheidung in der Regel nicht rückgängig machen und auch kein Kapital zurückerhalten. Im Falle eines vorzeitigen Todes wird verbleibendes Kapital nicht an Erben weitergegeben, sofern keine spezifische Rückfallklausel vereinbart wurde (z. B. bei AXA mit MySmartPension).
Den halben Gesamtsteuersatz verstehen
Der halbe Gesamtsteuersatz ist ein spezifischer luxemburgischer Besteuerungsmechanismus, der auf Kapital aus Altersvorsorge-Verträgen angewendet wird (Artikel 131, Absatz 1 Buchstabe c) L.I.R.). Er ist günstiger als eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz, da er auf Ihrem Durchschnittssteuersatz basiert — der in der Regel unter Ihrem Grenzsteuersatz liegt — und diesen dann halbiert.
Berechnungsmethode in 3 Schritten
Gesamtes zu versteuerndes Einkommen des Jahres berechnen
Addieren Sie alle Einkünfte des Jahres (Gehalt, gesetzliche Rente, Mieteinnahmen usw.) sowie das Altersvorsorgekapital.
Durchschnittlichen Steuersatz ermitteln
Die Steuerverwaltung (ACD) berechnet die theoretische Steuer auf das Gesamteinkommen und teilt diesen Betrag dann durch das gesamte zu versteuernde Einkommen. Dieser Durchschnittssatz liegt stets unter Ihrem Grenzsteuersatz (z. B. 27 % statt 42 %).
Halben Satz nur auf das Kapital anwenden
Der Durchschnittssatz wird halbiert. Dieser halbe Satz gilt ausschließlich für das Altersvorsorgekapital. Ihre übrigen Einkünfte (gesetzliche Rente usw.) werden weiterhin normal besteuert.
Zahlenbeispiel: Claire, 65 Jahre
Claire tritt in den Ruhestand. Sie bezieht eine gesetzliche Rente (CNAP) von 36.000 € pro Jahr und löst ihren Altersvorsorge-Vertrag für ein Kapital von 150.000 € ein.
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gesamteinkünfte des Jahres | 36.000 € (Rente) + 150.000 € (111bis-Kapital) | 186.000 € |
| Theoretische Gesamtsteuer | Gemäß Steuertarif (Klasse 1) | ~47.000 € |
| Durchschnittlicher Steuersatz | 47.000 € ÷ 186.000 € | ~25,3 % |
| Halber Gesamtsteuersatz | 25,3 % ÷ 2 | ~12,6 % |
| Steuer auf das 111bis-Kapital | 150.000 € × 12,6 % | ~18.900 € |
| Erhaltenes Nettokapital | 150.000 € − 18.900 € | ~131.100 € |
Diese Zahlen sind Richtwerte und hängen von Ihrer persönlichen Steuersituation im Auszahlungsjahr ab. Die genaue Berechnung wird von der Steuerverwaltung bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung vorgenommen.
Um den Durchschnittssatz im Auszahlungsjahr zu minimieren, sollten Sie vermeiden, im selben Jahr andere erhebliche außerordentliche Einkünfte zu beziehen (Abfindung, Immobilienverkauf usw.). Ein niedrigeres Gesamteinkommen bedeutet einen niedrigeren Durchschnittssatz und damit einen noch günstigeren halben Satz.
Steueroptimierung für Ehepaare
Gemeinsam veranlagte Ehepaare (Steuerklasse 2) können von einem kumulierten Jahreshöchstbetrag von 9.000 € profitieren (4.500 € pro Ehepartner). Dieser Betrag ist individuell: Jeder Ehepartner muss seinen eigenen Altersvorsorge-Vertrag abschließen. Beiträge können nicht in einem einzigen Vertrag zusammengeführt werden.
Optimierungsstrategien für Ehepaare
| Situation des Ehepaars | Strategie | Geschätzte jährliche Steuerersparnis |
|---|---|---|
|
Zwei Gutverdiener
Jeweils 40 % GSS
|
Jeder Ehepartner zahlt 4.500 €/Jahr Gesamt: 9.000 €/Jahr |
~3.600 €/Jahr |
|
Unterschiedliche Einkommen
42 % GSS + 14 % GSS
|
Schwerpunkt auf den Ehepartner mit höherem GSS Partner 1: 4.500 € · Partner 2: je nach GSS |
Abhängig von den jeweiligen GSS |
|
Ein Einkommen
40 % GSS — gemeinsame Veranlagung
|
Berufstätiger Ehepartner: 4.500 €/Jahr Nicht berufstätiger Ehepartner: kann ebenfalls beitreten (siehe unten) |
~1.800 €/Jahr |
Schätzungen basieren auf dem luxemburgischen Einkommensteuertarif (Steuerklasse 2 für gemeinsam veranlagte Ehepaare).
Gemeinsame vs. individuelle Veranlagung — Ehepaare können zwischen gemeinsamer Veranlagung (Klasse 2) und individueller Veranlagung (jeweils Klasse 1) wählen. Die Wahl der Veranlagungsart kann erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Steuervorteil haben. Konsultieren Sie einen Steuerberater oder die ACD, um Ihre Situation zu optimieren.
Ehepartner ohne Berufseinkommen
Ein Ehepartner ohne Berufseinkommen kann einen Altersvorsorge-Vertrag abschließen und den Steuerabzug geltend machen, sofern der Haushalt gemeinsam veranlagt wird (Klasse 2). Die Beiträge des nicht berufstätigen Ehepartners sind bis zu 4.500 € pro Person absetzbar.
Grenzgänger: Voraussetzungen für den Steuerabzug
Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien oder Deutschland können den Steuerabzug für die luxemburgische Altersvorsorge in Anspruch nehmen, sofern sie die in Artikel 157ter L.I.R. festgelegten steuerlichen Gleichstellungskriterien erfüllen. Diese Kriterien variieren je nach Wohnsitzland.
| Wohnsitzland | Gleichstellungsschwelle | Rechtsgrundlage | Abzug möglich |
|---|---|---|---|
|
Frankreich
Französischer Grenzgänger
|
≥ 90 % des weltweiten Haushaltseinkommens muss aus Luxemburg stammen | Art. 157ter L.I.R. DBA Luxemburg-Frankreich |
✓ 4.500 € |
|
Belgien
Belgischer Grenzgänger
|
≥ 50 % des weltweiten Haushaltseinkommens muss aus Luxemburg stammen | Art. 157ter L.I.R. DBA Luxemburg-Belgien |
✓ 4.500 € |
|
Deutschland
Deutscher Grenzgänger
|
≥ 90 % des weltweiten Haushaltseinkommens muss aus Luxemburg stammen | Art. 157ter L.I.R. DBA Luxemburg-Deutschland |
✓ 4.500 € |
Quelle: Steuerverwaltung (ACD) — Artikel 157ter L.I.R. (steuerliche Gleichstellung von Nichtansässigen).
Wenn Sie die erforderliche Gleichstellungsschwelle nicht erreichen, können Sie Ihre Altersvorsorge-Beiträge in Luxemburg nicht abziehen. Wenn darüber hinaus eine vorzeitige Kündigung vor Fälligkeit oder vor Ablauf von 10 Jahren erfolgt, gilt die Steuergesetzgebung Ihres Wohnsitzlandes. Es wird dringend empfohlen, vor Vertragsabschluss einen grenzüberschreitenden Steuerberater zu konsultieren.
Beispiel: Sophie, französische Grenzgängerin
Sophie wohnt in Frankreich und arbeitet in Luxemburg. Ihr luxemburgisches Gehalt beträgt 75.000 € brutto pro Jahr. Ihr Ehemann arbeitet in Frankreich und verdient 18.000 € netto. Weltweites Haushaltseinkommen: 93.000 €. Luxemburger Anteil: 75.000 € ÷ 93.000 € = 80,6 %.
Ergebnis: Sophie erfüllt die 90-%-Bedingung für Luxemburger Einkünfte nicht. Sie hat daher keinen Anspruch auf den Steuerabzug in Luxemburg. Sie kann dennoch einen Vertrag abschließen, jedoch ohne steuerlichen Vorteil auf die Beiträge. Für einen Steuerabzug müsste sie auf französische Sparprodukte zurückgreifen (insbesondere den PER).
Belgische Grenzgänger profitieren von einer günstigeren Schwelle: Nur 50 % des weltweiten Einkommens müssen aus Luxemburg stammen. Bei vielen gemischten Paaren (ein Luxemburger Einkommen + ein belgisches Einkommen) wird diese Schwelle leicht erreicht.
Steuererklärung: So beantragen Sie den Abzug
Um den Steuerabzug zu nutzen, müssen Sie Ihre Altersvorsorge-Beiträge in Ihrer jährlichen Steuererklärung (Formular 100F) angeben. Die Beiträge sind in Abschnitt „D — Sonderausgaben » (Seite 15 des Formulars) unter der Rubrik für Beiträge gemäß Artikel 111bis L.I.R. einzutragen (nicht zu verwechseln mit Abschnitt B.b „Versicherungsprämien und Beiträge » auf Seite 14, der Artikel-111-Prämien betrifft).
Schritte zur Geltendmachung
Steuerbescheinigung Ihres Versicherers erhalten
Zu Jahresbeginn (Januar oder Februar des Jahres N+1) sendet Ihnen Ihr Versicherer automatisch eine Steuerbescheinigung, in der die im Jahr N gezahlten Gesamtprämien aufgeführt sind. Alle Versicherer (LALUX, AXA, Baloise, Foyer) stellen dieses Dokument grundsätzlich aus.
Formular 100F ausfüllen
Erklären Sie Ihre Beiträge auf MyGuichet.lu oder auf Papier (Formular 100F), im Abschnitt „Sonderausgaben — Altersvorsorge (Artikel 111bis L.I.R.) ».
Steuerbescheinigung beifügen
Bei einer Online-Erklärung laden Sie die Bescheinigung als Anhang hoch. Bei einer Papiererklärung legen Sie sie Ihrer Sendung bei.
Steuererstattung erhalten
Die Steuerverwaltung berechnet Ihre Steuerersparnis und berücksichtigt sie in Ihrem Steuerbescheid. Wenn Sie Arbeitnehmer mit Quellensteuer sind, wird die Ersparnis nach Bearbeitung Ihrer Erklärung als Steuererstattung ausgezahlt.
Was enthält die Steuerbescheinigung?
Die von Ihrem Versicherer ausgestellte Bescheinigung enthält in der Regel Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, nationale Identifikationsnummer), Ihre Vertragsnummer, die im Steuerjahr gezahlten Gesamtprämien sowie die Bestätigung, dass es sich um einen Altersvorsorge-Vertrag gemäß Artikel 111bis L.I.R. handelt.
Mehrere Verträge gleichzeitig — Sie können mehrere Altersvorsorge-Verträge bei verschiedenen Versicherern halten, aber der kombinierte Jahreshöchstbetrag bleibt 4.500 € pro Steuerpflichtigem für alle Verträge zusammen. Die Übertragung von Ersparnissen von einem Vertrag auf einen anderen ist nicht möglich.
Altersvorsorge (111bis) vs. Lebensversicherung (111): Was ist der Unterschied?
In Luxemburg ermöglichen zwei Steuerrahmen den Abzug von Versicherungsprämien: Artikel 111 L.I.R. (klassische Lebensversicherung) und Artikel 111bis L.I.R. (Altersvorsorge). Obwohl oberflächlich ähnlich, unterscheiden sich diese beiden Rahmen erheblich hinsichtlich Höchstbetrag, Einschränkungen, Besteuerung bei Auszahlung und Flexibilität.
| Kriterium | 111bis — Altersvorsorge | 111 — Lebensversicherung |
|---|---|---|
| Abzugshöchstbetrag | 4.500 € / Steuerpflichtigem / Jahr | 672 € / Haushaltsmitglied / Jahr |
| Geteilter Betrag | Nein — eigenständiger Betrag | Ja — geteilt mit Haftpflicht, Krankenvers., Kreditzinsen |
| Mindestlaufzeit | 10 Jahre Pflicht | Keine (frei wählbar) |
| Auszahlungsalter | Zwischen 60 und 75 Jahren | Frei wählbar (jederzeit) |
| Besteuerung Auszahlung (Kapital) | Halber Gesamtsteuersatz (Durchschnittssatz ÷ 2) | Halber Gesamtsteuersatz (bei Laufzeit ≥ 10 Jahre) |
| Besteuerung Auszahlung (Rente) | 50 % steuerfrei, 50 % besteuert | 50 % steuerfrei, 50 % besteuert |
| Vorzeitige Kündigung | Nicht erlaubt — außer bei schwerer Krankheit oder Invalidität | Jederzeit möglich |
| Hauptzweck | Altersvorsorge | Freies Sparen, Vermögensübertragung |
Quelle: Switchr-Vergleich auf Basis der Artikel 111 und 111bis L.I.R. — Steuerverwaltung (ACD) — Juni 2026.
Können beide kombiniert werden?
Ja. Die Höchstbeträge der Artikel 111 und 111bis sind unabhängig und können kumuliert werden. Eine Einzelperson kann von bis zu 5.172 € Abzügen pro Jahr profitieren (4.500 € nach 111bis + 672 € nach 111). Für einen Vier-Personen-Haushalt kann der Artikel-111-Betrag bis zu 2.688 € (672 € × 4) erreichen, sofern er nicht bereits durch andere abzugsfähige Ausgaben (Kfz-Haftpflicht, Krankenversicherungsprämien, Verbraucherkreditzinsen) ausgeschöpft ist.
Empfohlene Strategie: Maximieren Sie zunächst den 111bis-Abzug (4.500 €), um den höchsten Betrag und die günstige Besteuerung bei Auszahlung zu nutzen. Nutzen Sie dann den verbleibenden Spielraum des Artikel-111-Betrags (672 €) für zusätzliches Sparen ohne Laufzeitbeschränkung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Steuerabzug für Altersvorsorge in Luxemburg im Jahr 2026?
Der Höchstbetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 4.500 € pro Steuerpflichtigem und Jahr (gegenüber 3.200 € bis 2025). Für ein Ehepaar, bei dem jeder Ehepartner seinen eigenen Vertrag abschließt, erreicht der kombinierte Höchstbetrag 9.000 € pro Jahr. Dieser Abzug gilt für Beiträge im Rahmen eines Altersvorsorge-Vertrags gemäß Artikel 111bis L.I.R. Der Höchstbetrag wird durch die offiziellen Produktinformationsblätter aller zugelassenen luxemburgischen Versicherer bestätigt.
Wie viel Steuern kann ich mit der Altersvorsorge sparen?
Die Steuerersparnis hängt direkt von Ihrem Grenzsteuersatz (GSS) ab. Bei einem Höchstbeitrag von 4.500 €: bei 39 % GSS sparen Sie 1.755 € pro Jahr; bei 40 % beträgt die Ersparnis 1.800 € pro Jahr; beim maximalen L.I.R.-Satz von 42 % erreicht sie 1.890 € pro Jahr. Diese Ersparnisse summieren sich von Jahr zu Jahr.
Wie funktioniert der halbe Gesamtsteuersatz bei der Auszahlung?
Der halbe Gesamtsteuersatz ist ein günstiges Steuerregime, das ausschließlich für Kapital aus 111bis-Verträgen gilt. Die Steuerverwaltung berechnet Ihren durchschnittlichen Steuersatz im Auszahlungsjahr (einschließlich des Kapitals in Ihrem Gesamteinkommen) und halbiert diesen Satz dann. Dieser halbe Satz gilt ausschließlich für das Altersvorsorgekapital. Ihre übrigen Einkünfte (gesetzliche Rente usw.) werden weiterhin normal besteuert. Er ist in der Regel weit günstiger als eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz.
Können Grenzgänger den Steuerabzug geltend machen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Gemäß Artikel 157ter L.I.R. müssen französische und deutsche Grenzgänger nachweisen, dass mindestens 90 % des weltweiten Haushaltseinkommens aus Luxemburg stammen. Für belgische Grenzgänger liegt die Schwelle bei 50 %. Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, können Sie dennoch einen Vertrag abschließen, die Prämien jedoch nicht in Luxemburg abziehen. Wenden Sie sich für Ihre individuelle Situation an einen grenzüberschreitenden Steuerberater.
Können Artikel 111bis (Altersvorsorge) und Artikel 111 (Lebensversicherung) kombiniert werden?
Ja. Die Höchstbeträge beider Artikel sind unabhängig und können kumuliert werden. Für eine Einzelperson können Sie bis zu 5.172 € pro Jahr abziehen: 4.500 € nach 111bis + 672 € nach 111. Für einen Vier-Personen-Haushalt (Ehepaar + 2 Kinder) kann der Artikel-111-Betrag 2.688 € (672 € × 4 Mitglieder) erreichen, sofern dieser Betrag nicht bereits durch andere abzugsfähige Ausgaben (Kfz-Haftpflicht, Krankenversicherungsprämien, Verbraucherkreditzinsen) ausgeschöpft ist.
Wie gebe ich meine Beiträge in der Steuererklärung an?
Tragen Sie Ihre Beiträge in Formular 100F (jährliche Steuererklärung) ein, Abschnitt „Sonderausgaben — Altersvorsorge (Artikel 111bis L.I.R.) ». Fügen Sie die Steuerbescheinigung bei, die Ihr Versicherer Ihnen automatisch zu Jahresbeginn zusendet. Sie können die Erklärung online auf MyGuichet.lu einreichen und die Bescheinigung direkt hochladen.
Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung ist stark eingeschränkt. Bei nahezu allen luxemburgischen Verträgen (LALUX, AXA, Baloise, Foyer) ist eine Teilkündigung während der Ansparphase nicht zulässig. Eine vollständige vorzeitige Kündigung ist nur ausnahmsweise bei schwerer Krankheit oder Invalidität möglich, die zu einer erheblichen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers führt. Jede Kündigung außerhalb dieser Ausnahmefälle führt zu einer vollständigen Besteuerung zum normalen Einkommenssteuersatz, einschließlich der zuvor abgezogenen Beiträge.
Kann ein Ehepaar 9.000 € pro Jahr abziehen?
Ja, wenn jeder Ehepartner seinen eigenen Altersvorsorge-Vertrag abschließt. Der Höchstbetrag von 4.500 € ist individuell — er kann weder von einem Ehepartner auf den anderen übertragen noch in einem einzigen Vertrag zusammengefasst werden. Für den kombinierten Höchstbetrag von 9.000 € pro Jahr sind daher zwei separate Verträge erforderlich.
Gilt der neue Höchstbetrag von 4.500 € auch für bestehende Verträge?
Ja. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Beiträge, die seit dem 1. Januar 2026 gezahlt wurden, auch für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden. Sie können Ihre Zahlungen auf bis zu 4.500 € pro Jahr erhöhen, ohne die anderen Vertragsbedingungen ändern zu müssen. Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um Ihre Beiträge anzupassen.
Welche Versicherer bieten Altersvorsorge-Verträge in Luxemburg an?
Vier vom Commissariat aux Assurances (CAA) zugelassene Versicherer bieten Altersvorsorge-Verträge (Artikel 111bis) in Luxemburg an: LALUX (easyLIFE Pension — Formeln Sécurité und Performance), AXA (MySmartPension), Baloise (Pension Plan) und Foyer (horizon). Jedes Angebot weist unterschiedliche Merkmale hinsichtlich Garantieverzinsung, Anlageoptionen und Auszahlungsmodalitäten auf. Angebote auf Switchr vergleichen →