Feuerversicherung Luxemburg: Leistungen, Entschädigung und Prävention in 2026
Die Feuerversicherung schützt Ihre Immobilie und Ihr Eigentum vor Schäden durch Feuer, Explosion, Blitzschlag und Überspannung. In Luxemburg ist sie standardmäßig in den Wohngebäudeversicherungen der 4 zugelassenen Versicherer (LALUX, Foyer, AXA, Baloise) enthalten. Seit dem 1. Januar 2023 sind Rauchmelder gemäß dem Gesetz vom 6. Dezember 2019 in allen Wohngebäuden Pflicht. Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert für neuere Gegenstände — ohne Selbstbeteiligung, wie es in den meisten luxemburgischen Verträgen üblich ist.
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Die Feuerversicherung ist die grundlegende Absicherung jeder Wohngebäudeversicherung in Luxemburg. Sie ist in den Basisleistungen aller vier vom Commissariat aux Assurances (CAA) zugelassenen Versicherer enthalten: LALUX easyPROTECT Habitation, Foyer mozaïk, AXA OptiHome und Baloise Home.
Die Feuerversicherung deckt Schäden durch Feuer, Explosion, Blitzschlag und Überspannung ab. Sie schützt sowohl Ihr Gebäude (Wände, Dach, fest eingebaute Anlagen) als auch Ihren Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, persönliche Gegenstände). Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind — die abgedeckten Elemente unterscheiden sich jedoch je nach Ihrem Status.
🏠 Gebäude und Struktur
Tragende Wände und Trennwände, Dach und Dachstuhl, Böden und Beläge, Elektro- und Sanitärinstallationen, Türen und Fenster, Garage und Nebengebäude.
🛋️ Einrichtung und Ausstattung
Möbel und Bettwäsche, Haushaltsgeräte, Multimedia-Geräte, Kleidung und persönliche Gegenstände, Einbauküche, Dekorationsgegenstände und Haushaltswaren.
⚡ Versicherte Ereignisse
Feuer und Rauch, Explosion und Implosion, direkter oder indirekter Blitzschlag, Überspannung, Löschwasserschäden durch die Feuerwehr, Abbruch- und Aufräumkosten.
💼 Weitere abgedeckte Kosten
Gutachterkosten, vorübergehende Unterkunftskosten bei Unbewohnbarkeit, Mietausfall für vermietende Eigentümer, Architektenhonorar für den Wiederaufbau, Bewachung und Sicherung des Geländes.
Quellen: offizielle Websites von LALUX, Foyer, AXA Luxemburg, Baloise Luxemburg — Juni 2026.
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Angebote vergleichen →Abgedeckte und ausgeschlossene Brandursachen
Die luxemburgische Feuerversicherung deckt ein breites Spektrum an zufälligen oder unbeabsichtigten Ursachen ab. Es ist wichtig, den genauen Umfang zu kennen, um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben.
Fahrlässiger Brand
Fahrlässige Brände machen den größten Teil der versicherten Schäden aus. Gemeint ist jedes Feuer, das unbeabsichtigt entsteht: ein vergessener Topf auf dem Herd, eine umgeworfene Kerze, ein Kurzschluss in einer defekten Steckdose, ein eingesteckt gelassenes Bügeleisen, ein Kaminfeuer, das sich über die Feuerstelle hinaus ausbreitet. Diese alltäglichen Vorfälle werden von Ihrer Versicherung übernommen, auch wenn sie auf Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Fahrlässigkeit ist versichert, vorsätzliches Handeln hingegen nicht. Wer einen Brand absichtlich legt, erhält keine Entschädigung und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen Betrugs rechnen. Gutachteruntersuchungen sind darauf ausgelegt, vorsätzlich herbeigeführte Schäden aufzudecken.
Blitzschlag und Überspannung
Ein Blitzeinschlag direkt in Ihr Gebäude oder dessen Anlagen ist versichert: Folgebrand, Beschädigung von Dachelementen, Schäden an Elektroinstallationen. Durch ein Gewitter verursachte Überspannungen sind ebenfalls abgedeckt, auch ohne direkten Blitzeinschlag am Gebäude. Bei Foyer mozaïk sind Schäden an Elektrogeräten (Kühlschrank, Fernseher) durch Blitz oder Überspannung ausdrücklich in der Grundleistung enthalten. AXA OptiHome bietet ebenfalls eine „Elektroschäden »-Deckung in seinen Tarifen.
Explosion und Implosion
Jede zufällige Explosion ist versichert: eine explodierende Gasflasche, eine berstende Heizung, eine Verpuffung durch ein Gasleck, Aerosole, die zu nah an einer Wärmequelle gelagert werden. Auch Implosionen (ein schlagartiges Einwärtsstürzen) sind durch luxemburgische Verträge abgedeckt.
Brandstiftung und Vandalismus
Wird Ihr Zuhause Opfer einer Brandstiftung oder eines Vandalismus, sind Sie versichert. Foyer mozaïk schließt ausdrücklich terroristische Anschläge, Sabotage, Vandalismus und Böswilligkeit in seine Grundleistungen ein. Bei Brandstiftung müssen Sie unbedingt Anzeige bei der Großherzoglichen Polizei erstatten und eine Kopie der Anzeige an Ihren Versicherer weiterleiten, um die Entschädigung auszulösen.
| Brandursache | Deckung | Bedingungen |
|---|---|---|
| Fahrlässiger Brand (Herd, Kerze, Steckdose …) | ✓ Gedeckt | Fahrlässigkeit gedeckt · Vorsatz ausgeschlossen |
| Kaminbrand, der sich ausbreitet | ✓ Gedeckt | Jährliche Schornsteinreinigung oft vorgeschrieben — Gemeindevorschriften prüfen |
| Elektrischer Kurzschluss | ✓ Gedeckt | Nicht normgerechte Installationen: Bedingungen prüfen |
| Direkter oder indirekter Blitzschlag | ✓ Gedeckt | Elektroschäden an Geräten: in den meisten Verträgen enthalten |
| Gas- oder Kesselexplosion | ✓ Gedeckt | Wartung nicht vorgeschrieben, aber empfohlen |
| Brandstiftung / Vandalismus | ✓ Gedeckt | Polizeiliche Anzeige erforderlich |
| Vorsätzliche Brandlegung (Betrug) | ✗ Ausgeschlossen | Keine Entschädigung · Strafrechtliche Verfolgung möglich |
| Krieg, Invasion, Aufstand | ✗ Ausgeschlossen | Standardausschluss in allen Wohngebäudeverträgen |
Quelle: vergleichende Analyse der Leistungen von LALUX, Foyer, AXA, Baloise — Juni 2026.
Ausschlüsse und Einschränkungen im Überblick
Wie jede Versicherung enthält die Feuerversicherung Ausschlüsse, die in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Diese variieren leicht je nach luxemburgischem Versicherer, einige sind jedoch in allen Verträgen enthalten.
Vorsätzliches Handeln
Kein Versicherer deckt einen Brand, der vom Versicherungsnehmer absichtlich gelegt wurde. Stellt ein Gutachten fest, dass der Brand vorsätzlich verursacht wurde, erhalten Sie keine Entschädigung und müssen mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Betrugs und vorsätzlicher Sachbeschädigung rechnen.
Krieg und Unruhen
Schäden durch Kriegshandlungen, Invasion oder Aufstand sind in Standardverträgen ausgeschlossen. Terroristische Anschläge und Vandalismus sind hingegen bei mehreren luxemburgischen Versicherern bereits in der Grunddeckung enthalten (insbesondere Foyer mozaïk, das diese ausdrücklich einschließt).
Nicht deklarierte gefährliche Stoffe
Lagern Sie brennbare oder explosive Stoffe in erheblichen Mengen, ohne dies Ihrem Versicherer gemeldet zu haben, und tragen diese zum Schadensfall bei, kann die Entschädigung gekürzt oder verweigert werden. Für haushaltsübliche Mengen — wie Heizöl — gilt in der Regel eine Toleranzregelung.
Begrenzte oder ausgeschlossene Gegenstände
Wertgegenstände (Schmuck, Kunstwerke, Sammlungen, Luxusuhren) sind in Standardverträgen häufig mit einem Höchstbetrag versichert. Bargeld und Banknoten sind in der Regel ausgeschlossen oder nur bis zu einem sehr geringen Betrag abgedeckt. Auf öffentlichen Straßen zugelassene Kraftfahrzeuge fallen nie unter die Wohngebäudeversicherung, sondern unter die Kfz-Versicherung.
Tipp: Wenn Sie Wertgegenstände besitzen (Schmuck, Uhren, Kunstwerke, Sammlungen), sollten Sie eine „Wertsachen »-Erweiterung in Betracht ziehen, die bei allen vier luxemburgischen Versicherern optional erhältlich ist. Diese Garantie ermöglicht es, jeden Gegenstand nach einer Schätzung namentlich zu versichern, ohne globale Begrenzung, und deckt auch Diebstahl ab.
Brandschaden melden
Eine schnelle und vollständige Schadenmeldung ist entscheidend für die Qualität Ihrer Entschädigung. In Luxemburg gelten genaue Regeln, die einzuhalten sind, um Ablehnung oder Verzögerungen zu vermeiden.
Meldefrist: 8 Tage
Sie haben maximal 8 Tage ab Entdeckung des Brandes Zeit, den Schaden bei Ihrem Versicherer zu melden. Dies ist die Standardfrist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von LALUX, AXA und Foyer in Luxemburg, entsprechend der lokalen Marktpraxis. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Schaden Kenntnis erlangen — nicht unbedingt ab dem Tag des Brands, wenn Sie abwesend waren.
Die Nichteinhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten 8-Tage-Frist kann zu einer Kürzung oder Ablehnung der Entschädigung führen. Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände (Krankenhausaufenthalt, Schock) keine vollständige Meldung machen können, benachrichtigen Sie Ihren Versicherer zumindest telefonisch fristgerecht und reichen die schriftliche Meldung zu einem späteren Zeitpunkt nach.
Schadensmeldung in 6 Schritten
Gefahrenstelle sichern und Rettungskräfte alarmieren
Rufen Sie die Feuerwehr unter 112, wenn das Feuer noch brennt. Evakuieren Sie alle Bewohner und schalten Sie Strom und Gas ab, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Der Corps grand-ducal d’incendie et de secours (CGDIS) ist kostenlos 24/7 erreichbar.
Alle Schäden fotografisch dokumentieren
Sobald Sicherheit gewährleistet ist, fotografieren Sie alle Schäden aus allen Blickwinkeln: Gebäude, Einrichtung, Rußspuren, Strukturschäden. Diese Bildbeweise sind für die Begutachtung unerlässlich.
Alle beschädigten Gegenstände aufbewahren
Werfen Sie nichts weg, bevor der Gutachter des Versicherers vor Ort war. Der Experte muss die Schäden persönlich in Augenschein nehmen können. Werden Gegenstände vor seinem Besuch entsorgt oder verändert, kann dies Ihre Entschädigungsansprüche schwächen.
Versicherer innerhalb von 8 Tagen kontaktieren
Per Telefon, E-Mail oder Einschreiben. Alle luxemburgischen Versicherer bieten eine 24/7-Schadenshotline an. Halten Sie Ihre Vertragsnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Adresse des Schadensortes bereit.
Vollständige schriftliche Schadenmeldung einreichen
Füllen Sie das Formular Ihres Versicherers aus mit: genaue Beschreibung der Umstände, detaillierte Liste der beschädigten Gegenstände mit Wertschätzung, Fotos, CGDIS-Einsatzprotokoll falls vorhanden, Kaufbelege für neuere Gegenstände.
Bei Brandstiftung Anzeige erstatten
Wenn Böswilligkeit vermutet wird, erstatten Sie Anzeige bei der Großherzoglichen Polizei und übermitteln Sie eine Kopie an Ihren Versicherer. Dieser Schritt ist unerlässlich, um die Entschädigung bei Brandstiftung auszulösen.
Entschädigung und Fristen
Das luxemburgische Entschädigungssystem bietet mehrere vorteilhafte Merkmale: nahezu keine Selbstbeteiligung und die Möglichkeit, neuere Gegenstände zum Neuwert ersetzt zu bekommen. Hier erfahren Sie, wie das konkret funktioniert.
Selbstbeteiligung: eine luxemburgische Besonderheit
In Luxemburg ist die Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung in der Regel null — ein für Versicherungsnehmer sehr vorteilhafter Aspekt, der von AXA Luxemburg selbst bestätigt wird. Im Gegensatz zu Frankreich oder Belgien wenden luxemburgische Versicherer keine Standard-Selbstbeteiligung an. Sie werden ab dem ersten Euro des Schadens entschädigt. Dies ist ein Grund dafür, dass die Prämien in Luxemburg im Durchschnitt 20 % höher sind als in Frankreich oder Belgien: Die Versicherer kompensieren das Fehlen der Selbstbeteiligung durch etwas höhere Prämien.
Neuwert vs. Zeitwert
Luxemburgische Versicherer bieten zwei Entschädigungsmethoden an. Die Entschädigung zum Zeitwert berücksichtigt die Wertminderung Ihrer Gegenstände: Ein Sofa, das vor 8 Jahren für 2.000 € gekauft wurde, wird zu seinem aktuellen Wert entschädigt, basierend auf einem vom Gutachter angewandten Abschreibungskoeffizienten.
Die Entschädigung zum Neuwert ermöglicht es Ihnen, Ihre Gegenstände durch gleichwertige neue Artikel zu ersetzen, ohne Abzug für Wertminderung. Baloise bietet beispielsweise eine Option „Wiederbeschaffung zum Neuwert » in seinen Home- und GoodStart-Verträgen an: Wird Ihr Sofa bei einem Brand zerstört, erhalten Sie den Preis eines gleichwertigen neuen Sofas. Diese Leistung ist in der Regel als Option oder in den höherwertigen Tarifen aller vier Versicherer enthalten.
Praxisbeispiel — Küche durch Brand zerstört:
Wiederbeschaffungswert zum Neuwert: 30.000 €. Vom Gutachter geschätzte Wertminderung: 20 %.
Mit Neuwert-Deckung: Erste Zahlung von 24.000 € (nach Abzug der Wertminderung), dann zweite Zahlung von 6.000 € (zurückerstattete Wertminderung) nach Vorlage der Ersatzrechnungen. Gesamt: 30.000 €.
Ohne Neuwert-Deckung: Einmalige Zahlung von 24.000 € (Zeitwert). Die 6.000 € Wertminderung bleiben Ihre Verantwortung.
Richtwerte für Entschädigungsfristen
| Schritt | Richtwert | Details |
|---|---|---|
| Schadenmeldung | T+0 bis T+5 | Maximal 8 Tage nach Entdeckung |
| Gutachterbesuch vor Ort | T+7 bis T+15 | Versicherer bestellt Gutachter innerhalb von 7–15 Tagen |
| Gutachterbericht | T+15 bis T+30 | Zustellung 2–4 Wochen nach dem Besuch |
| Entschädigungsangebot | T+30 bis T+60 | Beziffertes Angebot des Versicherers |
| 1. Zahlung (Zeitwert) | T+60 bis T+90 | Nach Annahme des Angebots · Kein Nachweis erforderlich |
| 2. Zahlung (Wertminderung — bei Neuwert) | Innerhalb von 2 Jahren | Gegen Vorlage bezahlter Reparaturrechnungen |
Richtwerte aus der Praxis — Juni 2026. Abhängig von der Komplexität des Schadensfalls.
Ein kleinerer Schaden (unter 5.000 €) kann innerhalb von 30 bis 45 Tagen geregelt werden. Bei einem großen Brandschaden (teilweise oder vollständig zerstörtes Haus) kann der Prozess 3 bis 6 Monate bis zur ersten Zahlung dauern. Je vollständiger Ihre Dokumentation von Anfang an (Fotos, detailliertes Inventar, Belege), desto schneller die Bearbeitung.
Rauchmelderpflicht
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Installation von Rauchmeldern in allen luxemburgischen Wohngebäuden gemäß dem Gesetz vom 6. Dezember 2019 Pflicht. Diese Verpflichtung soll die Zahl der Opfer von Wohnungsbränden reduzieren — in Luxemburg stirbt durchschnittlich eine Person pro Jahr an einer Vergiftung durch Brandrauch, hauptsächlich nachts bei Bränden während des Schlafs.
Pflichtstandorte
Das Gesetz schreibt die Installation von Meldern in zwei Bereichen vor. Zunächst in allen Fluchtwegen: Flure, Treppenhäuser und Eingangsbereiche, über die die Wohnung im Notfall verlassen werden kann. Außerdem in allen Schlafzimmern, da nächtliche Brände am gefährlichsten sind — Rauch weckt die Opfer nicht, sondern verursacht schleichend eine Vergiftung. Die Melder müssen gemäß den europäischen Vorschriften die CE-Kennzeichnung tragen.
Anwendungskalender: Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 für Neubauten. Für bestehende Gebäude oder solche mit einer Baugenehmigung vor dem 1. Januar 2020 trat die Pflicht am 1. Januar 2023 in Kraft. Alle luxemburgischen Wohngebäude müssen seit diesem Datum ausgestattet sein.
Zuständigkeiten: Eigentümer vs. Mieter
Die Installation der Rauchmelder obliegt dem Eigentümer der Immobilie. Er ist für die Umsetzung und die anfallenden Kosten verantwortlich (zwischen 15 € und 50 € pro Melder für ein normgerechtes Modell). In den Gemeinschaftsbereichen von Eigentümergemeinschaften liegt die Verantwortung beim Verwaltungsrat der Miteigentümer.
Die laufende Wartung der Melder obliegt dem Bewohner (Mieter, selbst nutzender Eigentümer oder andere). Diese Wartung besteht hauptsächlich aus regelmäßigen Funktionsprüfungen und dem Austausch der Batterien bei niedrigem Stand. Das Gesetz sieht keine Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung vor, begründet jedoch die zivilrechtliche Haftung des Eigentümers bei Schäden durch das Fehlen eines Melders.
Auswirkungen auf Ihre Versicherung
Das Gesetz vom 6. Dezember 2019 hat einen neuen Absatz in das luxemburgische Versicherungsvertragsgesetz eingefügt, der es einem Versicherer theoretisch erlaubt, den Versicherungsnehmer bei fehlendem Rauchmelder seiner Rechte zu entbinden. Laut der Association des Compagnies d’Assurances (ACA) decken luxemburgische Versicherer Brandschäden jedoch auch dann ab, wenn keine Rauchmelder vorhanden sind, da das vorrangige Ziel des Gesetzes darin besteht, Menschenleben zu retten, nicht Versicherungsnehmer finanziell zu bestrafen.
Installationshinweise
Über die Pflichtstandorte hinaus empfiehlt der CGDIS, Melder im Wohnzimmer, im Hauswirtschaftsraum und im Arbeitszimmer zu installieren. Von einer Installation in Küche und Badezimmer wird abgeraten (Feuchtigkeit und Dämpfe lösen Fehlalarme aus), ebenso in der Garage (Abgase). Montieren Sie den Melder an der Decke, entfernt von Leuchten und Lüftungsöffnungen. Testen Sie ihn monatlich und tauschen Sie die Batterien jährlich aus.
Brandschutz im Haushalt
Die beste Versicherung bleibt die Vorbeugung. Der CGDIS (Corps grand-ducal d’incendie et de secours) sensibilisiert die luxemburgische Bevölkerung regelmäßig für häusliche Gefahren und verzeichnet jährlich mehrere hundert Einsätze bei Wohnungsbränden. Die meisten sind durch einfache Maßnahmen vermeidbar.
Häufigste Ursachen von Wohnungsbränden
Defekte Elektroinstallationen sind die häufigste Brandursache: überlastete Mehrfachstecker, beschädigte Kabel, veraltete Sicherungskästen ohne Fehlerstromschutzschalter, fehlerhafte Geräte im Standby-Betrieb. Kochgeräte stehen an zweiter Stelle: unbeaufsichtigtes Kochen, überhitztes Öl, Küchentücher zu nah an den Herdplatten. Die Heizung stellt in Luxemburg ebenfalls ein erhebliches Risiko dar: nicht gefegter Kamin, brennbare Gegenstände in der Nähe eines Heizkörpers, schlecht gewartete Ölheizung. Kerzen und Tabakkonsum sind für viele Brände verantwortlich: umgefallene Kerze, nicht vollständig gelöschte Zigarette, Rauchen im Bett.
Tägliche Präventionsmaßnahmen
🔌 Elektrizität
Überladen Sie niemals Mehrfachstecker. Trennen Sie nachts nicht genutzte Geräte vom Netz. Ersetzen Sie beschädigte Kabel sofort. Lassen Sie die Elektroinstallation prüfen, wenn Ihr Zuhause älter als 20 Jahre ist.
🍳 Küche
Lassen Sie nie etwas unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen. Halten Sie Küchentücher und brennbare Gegenstände von den Kochplatten fern. Gießen Sie niemals Wasser auf brennendes Öl — benutzen Sie einen Deckel oder eine Löschdecke. Reinigen Sie regelmäßig den Dunstabzug.
🔥 Heizung
Kehren Sie Kamin und Ofen 1- bis 2-mal jährlich. Ein Drittel der Wohnungsbrände in Luxemburg geht auf nicht gefrorene Kamine zurück (CGDIS). Viele Gemeinden schreiben in ihren Ordnungsvorschriften eine jährliche Reinigung vor — prüfen Sie die Vorschriften Ihrer Gemeinde. Halten Sie mindestens 1 m Abstand zwischen Heizkörpern und brennbaren Gegenständen. Warten Sie Ihre Heizungsanlage jährlich.
🕯️ Kerzen und Tabak
Stellen Sie Kerzen auf eine stabile, nicht brennbare Unterlage. Löschen Sie Kerzen immer, bevor Sie einen Raum verlassen. Leeren Sie Aschenbecher in einen Metallbehälter. Rauchen Sie nie im Bett.
Empfohlene Sicherheitsausstattung
Ein tragbarer Feuerlöscher (Typ ABC, mindestens 6 kg) an einem zugänglichen Ort — Küche oder Flur — ermöglicht es, ein beginnendes Feuer zu bekämpfen. Luxemburgische Versicherer erstatten bei einem versicherten Schaden verwendete Feuerlöscher. Eine Löschdecke (1,2 m × 1,8 m) in der Küche kann einen Ölbrand sicher ersticken. Ein Kohlenmonoxid (CO)-Melder ist dringend empfohlen, wenn Sie eine Gasheizung, eine Ölheizung oder einen offenen Kamin haben — CO ist ein geruch- und farbloses Gas, das tödlich wirken kann.
Die 4 Versicherer und ihr Brandschutz im Vergleich
Alle vier in Luxemburg zugelassenen Versicherer schließen die Feuerversicherung in ihren Wohngebäudepolicen ein. Hier sind die wichtigsten Merkmale der einzelnen Angebote, basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen Stand Juni 2026.
| Versicherer | Produkt | Enthaltene Brandleistungen | Besondere Merkmale |
|---|---|---|---|
|
LALUX
easyPROTECT
|
easyPROTECT Habitation | ✓ Brand, Explosion, Blitz, Rauch ✓ Elektroschäden inklusive ✓ Nebenkosten (Unterkunft, Räumung) |
24/7-Assistance inklusive (Home Assistance) Keine Selbstbeteiligung Neuwert-Option verfügbar |
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Foyer
mozaïk
|
mozaïk Habitation | ✓ Brand und verwandte Gefahren ✓ Elektroschäden inklusive (Blitz/Überspannung) ✓ Terroranschläge, Vandalismus inklusive |
Modularer Aufbau (Basis + nützliche + Zusatzmodule) Wahl der Entschädigungsart MyFoyer-App für Schadenmeldung Hinweis: Selbstbeteiligung und Abschreibungssätze können je nach Leistung anfallen |
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AXA
OptiHome
|
OptiHome (Active / Privilège) | ✓ Brand und verwandte Gefahren ✓ Elektroschäden inklusive ✓ Löschwasserschäden abgedeckt |
Zwei Tarifstufen (Active / Privilège) AXA Assistance 24/7 inklusive Sachschäden und Handwerker-Assistance als Option |
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Baloise
Home / GoodStart
|
Home (Häuser und Wohnungen) · GoodStart (Wohnungen, online) | ✓ Standard-Feuerversicherung ✓ Rauch, Ruß, Explosion, Implosion ✓ Nebenkosten inklusive |
GoodStart: 100 % Online-Abschluss in unter 10 Minuten Option „Wiederbeschaffung zum Neuwert » verfügbar Schadensverwaltung über My Baloise 24/7 |
Quellen: offizielle Websites der Versicherer — Juni 2026. Unverbindliche Angaben. Für vertragliche Details konsultieren Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Ist die Feuerversicherung in Luxemburg Pflicht?
Nein, die Feuerversicherung (und die Wohngebäudeversicherung im Allgemeinen) ist in Luxemburg nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird jedoch von Banken im Rahmen einer Hypothek grundsätzlich verlangt. In der Praxis verfügen nahezu alle Eigentümer und eine große Mehrheit der Mieter über eine Wohngebäudeversicherung mit Feuerdeckung. Diese ist in den Kompositversicherungen von LALUX, Foyer, AXA und Baloise enthalten.
Wie lange habe ich Zeit, einen Brand meiner Versicherung zu melden?
Sie haben maximal 8 Tage ab Entdeckung des Brandes Zeit, den Schaden zu melden. Dies ist die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen luxemburgischer Verträge (LALUX, AXA, Foyer u. a.) vorgesehene Standardfrist. Die Nichteinhaltung kann zu einer Kürzung oder Ablehnung der Entschädigung führen. Können Sie keine vollständige Meldung machen, benachrichtigen Sie Ihren Versicherer zumindest fristgerecht per Telefon und reichen Sie die schriftliche Meldung nach. Prüfen Sie die genaue Frist in Ihren Besonderen Versicherungsbedingungen, da sie je nach Vertrag variieren kann.
Deckt meine Versicherung einen Brand ab, der durch meine Fahrlässigkeit entstanden ist?
Ja, Fahrlässigkeit ist durch die Feuerversicherung abgedeckt: ein vergessener Topf auf dem Herd, eine nicht vollständig gelöschte Zigarette, eine umgefallene Kerze, ein eingestecktes Elektrogerät. Fahrlässigkeit ist ein unbeabsichtigter Fehler, der in den Deckungsbereich fällt. Vorsätzliches Handeln hingegen — einen Brand absichtlich legen, um die Entschädigung zu erhalten — ist in allen Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen und stellt Versicherungsbetrug dar, der strafrechtlich verfolgt wird.
Was soll ich direkt nach einem Brand tun?
Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 an, wenn das Feuer noch brennt, und evakuieren Sie alle Bewohner. Sobald Sicherheit gewährleistet ist: Fotografieren Sie alle Schäden aus allen Blickwinkeln, werfen Sie keinen beschädigten Gegenstand weg, bevor der Gutachter da war, und kontaktieren Sie Ihren Versicherer innerhalb von 8 Tagen. Wenn Sie Böswilligkeit vermuten, erstatten Sie Anzeige bei der Großherzoglichen Polizei und übermitteln Sie eine Kopie an Ihren Versicherer. Der CGDIS ist kostenlos 24/7 im gesamten Großherzogtum erreichbar.
Wie funktioniert die Entschädigung zum Neuwert?
Die Neuwert-Entschädigung ermöglicht es Ihnen, Ihre Gegenstände durch gleichwertige neue Artikel zu ersetzen, ohne Abzug für Wertminderung. Sie erfolgt in zwei Schritten: Eine erste Zahlung in Höhe des Zeitwerts (nach Abzug der Wertminderung) wird nach Annahme des Entschädigungsangebots geleistet; eine zweite Zahlung in Höhe der zurückerstatteten Wertminderung erfolgt nach tatsächlicher Durchführung der Ersatzarbeiten, gegen Vorlage der bezahlten Rechnungen. In der Regel haben Sie zwei Jahre Zeit, die Reparaturen durchzuführen und diese zweite Zahlung zu beantragen. Prüfen Sie mit Ihrem Versicherer, ob diese Option in Ihrem Tarif enthalten oder als Ergänzung verfügbar ist.
Sind Rauchmelder in Luxemburg wirklich Pflicht?
Ja, seit dem 1. Januar 2023 müssen alle luxemburgischen Wohngebäude gemäß dem Gesetz vom 6. Dezember 2019 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Diese müssen in Fluchtwegen (Flure, Treppenhäuser) und in jedem Schlafzimmer installiert werden. Der Eigentümer ist für die Installation verantwortlich; der Mieter für die Wartung (Prüfung und Batteriewechsel). Das Gesetz sieht keine Strafmaßnahmen vor, begründet jedoch die zivilrechtliche Haftung des Eigentümers bei Schäden. Laut ACA decken luxemburgische Versicherer Brandschäden auch ohne Rauchmelder ab, da das Ziel in erster Linie darin besteht, Menschenleben zu retten.
Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Feuerversicherung in Luxemburg?
In der Regel gibt es keine Selbstbeteiligung in luxemburgischen Wohngebäudeversicherungen. Dies ist eine Besonderheit des lokalen Markts: Im Gegensatz zu Frankreich oder Belgien wenden luxemburgische Versicherer bei Brandschäden in der Regel keine Selbstbeteiligung an. Sie werden ab dem ersten Euro des Schadens entschädigt. Das Fehlen einer Selbstbeteiligung erklärt zum Teil, warum die Prämien etwas höher sind als anderswo. Prüfen Sie dennoch Ihre Besonderen Versicherungsbedingungen, da einige Einstiegstarife eine optionale Selbstbeteiligung vorsehen können.
Wie lange dauert es, nach einem Brand entschädigt zu werden?
Die Dauer variiert je nach Schadensumfang. Bei einem kleineren Schaden (unter 5.000 €) rechnen Sie mit 30 bis 45 Tagen zwischen Meldung und erster Zahlung. Bei einem größeren Brandschaden (teilweise oder vollständig zerstörtes Haus) kann der Prozess 3 bis 6 Monate dauern: Gutachterbesuch innerhalb von 7 bis 15 Tagen, Bericht innerhalb von 2 bis 4 Wochen, Entschädigungsangebot innerhalb von 30 bis 60 Tagen, erste Zahlung innerhalb von 60 bis 90 Tagen nach Annahme. Je vollständiger Ihre Dokumentation von Anfang an (Fotos, detailliertes Inventar, Belege), desto schneller die Bearbeitung.
Was kann ich tun, wenn ich der Schätzung des Gutachters widerspreche?
Wenn Sie mit der Bewertung des vom Versicherer beauftragten Gutachters nicht einverstanden sind, können Sie: detaillierte Erläuterungen zu den verwendeten Methoden und Berechnungen anfordern; Gegenangebote oder Rechnungen vorlegen, die den tatsächlichen Wert der Gegenstände belegen; einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen (Kosten zunächst zu Ihren Lasten, potenziell erstattet, wenn Ihre Bewertung anerkannt wird); als letztes Mittel den Versicherungsombudsmann anrufen oder ein gerichtliches Verfahren einleiten. Luxemburgische Verträge, wie AXA OptiHome, sehen ausdrücklich ein Gegengutachterverfahren vor. Die meisten Streitigkeiten werden einvernehmlich gelöst.
Übernimmt meine Versicherung die Unterkunftskosten nach einem Brand?
Ja, wenn Ihre Wohnung infolge eines Brandes unbewohnbar wird, übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung in der Regel die vorübergehenden Unterkunftskosten (Hotel, möblierte Unterkunft) für die Dauer der Instandsetzungsarbeiten. LALUX easyPROTECT schließt ausdrücklich einen Unterkunftsdienst über sein Home-Assistance-Programm ein. AXA OptiHome und Foyer mozaïk sehen ebenfalls Assistance-Leistungen einschließlich Unterkunft vor. Für vermietende Eigentümer kann eine „Mietausfallgarantie » als Option hinzugebucht werden, um nicht erhaltene Mieten während der Unbewohnbarkeit abzusichern. Prüfen Sie die in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen geltenden Höchstbeträge und Laufzeiten.
Kann ich nach einem Brandschaden den Versicherer wechseln?
Ja, Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen, aber mit einigen Vorsichtsmaßnahmen. Wenn die Entschädigung noch in Bearbeitung ist, empfiehlt es sich, den vollständigen Abschluss abzuwarten, bevor Sie den Versicherer wechseln, um die Schadenbearbeitung nicht zu erschweren. Sobald die Entschädigung erfolgt ist, können Sie zum jährlichen Ablaufdatum mit einer 30-tägigen Frist kündigen. Beachten Sie, dass ein kürzlicher Brandschaden dazu führen kann, dass ein neuer Versicherer einen Prämienzuschlag erhebt oder das Risiko ablehnt. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um das beste Angebot für Ihre Situation zu finden.