Artikel 111bis L.I.R.: Vollständiger Leitfaden zur Altersvorsorge in Luxemburg
Artikel 111bis des geänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer (L.I.R.) regelt das luxemburgische System der individuellen Altersvorsorge, auch als 3. Säule der Rente bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der steuerliche Abzugshöchstbetrag 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigen (bis 2025 waren es 3.200 €). Dieses System ermöglicht Einwohnern und gleichgestellten Grenzgängern, eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig ihre Steuerbemessungsgrundlage erheblich zu senken.
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Altersvorsorge vergleichen →Was ist Artikel 111bis L.I.R.?
Artikel 111bis des Einkommensteuergesetzes (L.I.R.) legt den rechtlichen und steuerlichen Rahmen für individuelle Altersvorsorgeprodukte in Luxemburg fest. Das 1991 eingeführte und 2002, 2017 sowie 2026 grundlegend reformierte System bildet die dritte Säule des luxemburgischen Rentenmodells und ergänzt die gesetzliche Rente (1. Säule, CNAP) sowie die betriebliche Zusatzrente (2. Säule, Gesetz vom 8. Juni 1999).
Konkret ist ein 111bis-Vertrag eine Altersvorsorge-Lebensversicherung, die von einem zugelassenen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie ermöglicht den Aufbau eines Rentenkapitals oder einer Leibrente, während die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Das System ist streng reglementiert: Mindestlaufzeit, Eintrittsalter, Beitragsmodalitäten, zulässige Anlageprodukte und steuerliche Behandlung bei Fälligkeit sind gesetzlich festgelegt.
In Luxemburg wird dieses System offiziell als prévoyance-vieillesse (Altersvorsorge) oder umgangssprachlich als épargne pension bezeichnet. Nicht verwechseln mit dem französischen „PER », „PERP » oder „Artikel 83″ — diese sind französische Altersvorsorgeinstrumente ohne direktes Äquivalent in Luxemburg. Artikel 111bis ist ausschließlich dem luxemburgischen Steuersystem vorbehalten und bildet den einzigen gesetzlichen Rahmen für die individuelle 3. Säule im Großherzogtum.
Das dreigliedrige Rentensystem Luxemburgs
Luxemburg gliedert sein Rentensystem in drei sich ergänzende Säulen:
| Säule | Typ | Rechtsgrundlage | Merkmal |
|---|---|---|---|
|
1. Säule
Gesetzliche Rente
|
Pflicht | Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNAP) | Öffentliches Umlagesystem — Zu den höchsten Ersatzquoten Europas zählend, jedoch laut CNAP-Projektionen rückläufig |
|
2. Säule
Betriebliche Rente
|
Betrieblich | Gesetz vom 8. Juni 1999 (L.R.C.P.) | Vom Arbeitgeber eingerichtet — Persönlicher Arbeitnehmerbeitrag bis zu 1.200 €/Jahr absetzbar |
|
3. Säule
Individuelle Altersvorsorge
|
Freiwillig | Artikel 111bis L.I.R. | Eigeninitiative — Beiträge seit 2026 bis zu 4.500 €/Jahr pro Steuerpflichtigem absetzbar |
Quellen: CNAP, Steuerverwaltung — Altersvorsorge — Juni 2026.
Die 3. Säule ergänzt die ersten beiden, indem sie jedem ermöglicht, flexibel und steuerlich attraktiv zusätzliches Kapital aufzubauen. Anders als die 2. Säule (arbeitgebergebunden) ist ein 111bis-Vertrag vollständig portierbar: Sie wählen Ihren Versicherer, Ihre Beiträge und Ihr Risikoprofil und behalten Ihren Vertrag, auch wenn Sie den Arbeitgeber oder die Branche wechseln. Es ist zudem die einzige Säule, die Grenzgängern unter der Bedingung der steuerlichen Gleichstellung direkt zugänglich ist.
Geschichte und Entwicklungen des 111bis-Systems
Das luxemburgische Altersvorsorgesystem hat seit seiner Einführung mehrere Reformen durchlaufen. Das Verständnis dieser Entwicklung hilft, die aktuellen Herausforderungen und die gesetzgeberische Richtung zugunsten der individuellen Zusatzvorsorge zu erfassen.
Zeitstrahl der Reformen
| Jahr | Entwicklung | Auswirkung |
|---|---|---|
| 1991 | Einführung von Artikel 111bis | Schaffung des individuellen Rentenversicherungssystems — ausschließlich Leibrente zu gesetzlich garantiertem Satz, begrenzter Abzugshöchstbetrag (nach Alter gestaffelt) |
| 2002 | Grundlegende Reform | Öffnung für Kreditinstitute — teilweise Kapitalentnahme möglich — Anlagen in diversifizierte Fonds zugelassen — vorteilhafte Austrittsbesteuerung (halber Gesamtsatz) — Schaffung des modernen Altersvorsorgerahmens |
| 2002–2016 | Altersgestaffelte Höchstbeträge | Gestaffelter Abzug: mit dem Alter des Versicherungsnehmers steigender Betrag |
| 2017 | Steuerreform | Einheitlicher Höchstbetrag von 3.200 € für alle Altersgruppen — 100% Kapitalauszahlung zugelassen |
| 2022 | Regulierungsreform + Einführung Art. 111ter | Aufhebung der Anlagebeschränkungen — Schaffung des PEPP (paneuropäisches Vorsorgeprodukt) über Artikel 111ter L.I.R. — Rundschreiben L.I.R. Nr. 111bis/1 vom 27. April 2022 |
| 2026 | Rentenreform | Höchstbetrag auf 4.500 € erhöht — Rentenversicherungsbeitrag auf 25,5% angehoben — Stärkere Förderung der privaten Zusatzvorsorge |
Quellen: Legilux, Gesetz vom 17. Dezember 2021 (Mémorial A — Nr. 906), Finanzministerium, Rundschreiben L.I.R. Nr. 111bis/1 vom 27. April 2022 — Juni 2026.
Die Reform 2026 markiert einen bedeutenden Wendepunkt. Die Anhebung des Höchstbetrags von 3.200 € auf 4.500 € (+40,6%) erfolgt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und steigender Rentenbeiträge. Die luxemburgische Regierung ermuntert Erwerbstätige damit deutlich, ihre private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente auszubauen. Für einen Steuerpflichtigen im Spitzensteuersatz von 42% bedeutet die Höchstbetragserhöhung eine zusätzliche Steuerersparnis von rund 546 € pro Jahr — über zehn Jahre mehr als 5.000 €.
Die Reform folgt einer doppelten Logik: das finanzielle Gleichgewicht des gesetzlichen Systems zu sichern und gleichzeitig seine Attraktivität zu erhalten. Luxemburg hat sich entschieden, das gesetzliche Rentenalter (65 Jahre) nicht anzutasten, hat aber die Rentenbeiträge in 2026 auf 25,5% erhöht (zu gleichen Teilen aufgeteilt: 8,5% Arbeitnehmer, 8,5% Arbeitgeber, 8,5% Staat) und die private Altersvorsorge über Artikel 111bis erheblich aufgewertet. Dieser Beitragspfad soll gemäß aktuellen Projektionen bis 2032 bestehen bleiben.
Der Abzugshöchstbetrag von 4.500 €: Berechnung und Optimierung
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der steuerliche Abzugshöchstbetrag für 111bis-Verträge 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigem. Dieser Betrag ist unabhängig von Alter und familiärer Situation und stellt den maximalen abzugsfähigen Beitrag im Rahmen der Sonderausgaben (SA) für die Altersvorsorge dar.
Anwendungsregeln des Höchstbetrags
Individueller Höchstbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen Jahreshöchstbetrag von 4.500 €, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Verträge. Wenn Sie mehrere 111bis-Verträge besitzen, darf die Summe aller Jahresbeiträge 4.500 € nicht übersteigen, um den vollen Abzug zu erhalten. Beiträge darüber hinaus sind möglich, bringen aber keinen Steuervorteil.
Ehepaare: bis zu 9.000 € kombiniert
Gemeinsam veranlagte Ehegatten können jeweils 4.500 € absetzen, sofern jeder einen eigenen Individualvertrag auf seinen Namen besitzt. Der Höchstbetrag verdoppelt sich nicht, wenn nur ein Ehegatte in einen einzigen Vertrag einzahlt. Zwei separate Verträge (je einer pro Ehegatte) ermöglichen dem Haushalt, den Steuervorteil bis zu 9.000 € pro Jahr zu maximieren.
Anteilige Kürzung bei unvollständigem Jahr
Falls Sie nicht das gesamte Steuerjahr der luxemburgischen Steuerpflicht unterlagen (Zuzug im Laufe des Jahres, teilweises Auslandsengagement), wird der Höchstbetrag proportional zu den steuerpflichtigen Monaten gekürzt. Beispiel: 9 Monate steuerlicher Wohnsitz in Luxemburg = (4.500 / 12) × 9 = 3.375 € abzugsfähig.
Kombination mit der 2. Säule
Der 111bis-Höchstbetrag (4.500 €) ist separat und kombinierbar mit dem persönlichen Beitrag zum betrieblichen Zusatzrentensystem (2. Säule), der bis zu 1.200 €/Jahr absetzbar ist. Ein Arbeitnehmer, der beide Instrumente nutzt, kann so potenziell bis zu 5.700 € pro Jahr für die Altersvorsorge absetzen.
Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt für im Steuerjahr geleistete Beiträge, nicht für das über die Vertragslaufzeit angesammelte Kapital. Es gibt keine Obergrenze für das gesamte Kapital, das Sie in Ihrem 111bis-Vertrag ansparen können. Nur die jährlichen 4.500 € profitieren vom Steuerabzug; weitere Beiträge sind möglich, aber nicht abzugsfähig und fallen nicht unter den steuerlichen Rahmen von Artikel 111bis.
Steuerersparnisbeispiele nach Profil
Die erzielte Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Durch den Abzug von 4.500 € von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen reduzieren Sie die Steuerbemessungsgrundlage und damit die Steuerlast. Nachfolgend Richtwerte für 2026 gemäß dem progressiven luxemburgischen Steuertarif:
| Profil | Steuerpfl. Einkommen | Grenzsteuersatz | Jahresbeitrag | Geschätzte Steuerersparnis |
|---|---|---|---|---|
|
Junger Berufstätiger
Ledig, 28 Jahre
|
35.000 € | ~28–32% | 2.000 € | ~560–640 € |
|
Führungskraft
Verheiratet, Klasse 2
|
70.000 € | ~36–40% | 4.500 € | ~1.620–1.800 € |
|
Leitende Führungskraft
Ledig, 45 Jahre
|
95.000 € | ~41–42% | 4.500 € | ~1.845–1.890 € |
|
Berufstätiges Paar
2 Individualverträge
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120.000 € (Haushalt) | ~41–42% | 9.000 € (2 × 4.500) | ~3.690–3.780 € |
Richtwerte basierend auf dem progressiven luxemburgischen Steuertarif 2026. Grenzsteuersatz variiert je nach Steuerklasse, persönlichen Abzügen und weiteren Einkünften. Diese Angaben stellen keine Steuerberatung dar. Wenden Sie sich für eine individuelle Schätzung an einen Berater oder die Steuerverwaltung.
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Verträge vergleichen →Anspruchsvoraussetzungen und Vertragsbedingungen
Um den Steuerabzug nach Artikel 111bis zu erhalten, muss der Vertrag einem strengen gesetzlichen Rahmen entsprechen — insbesondere der Großherzoglichen Verordnung vom 25. Juli 2002 (geändert im Dezember 2021) und dem Rundschreiben L.I.R. Nr. 111bis/1 vom 27. April 2022. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Ersparnisse tatsächlich der Altersvorsorge dienen.
Pflichtbedingungen des Vertrags
| Bedingung | Anforderung | Einzelheiten |
|---|---|---|
| Mindestlaufzeit | ≥ 10 Jahre | Voraussetzung für den Steuerabzug. Ein Aussetzen der Beiträge beendet den Vertrag nicht und setzt die Laufzeit nicht zurück. |
| Alter bei Vertragsabschluss | Vor dem 65. Lebensjahr | Stichtag: vor dem 65. Geburtstag. Nach diesem Alter kann kein neuer 111bis-Vertrag mehr abgeschlossen werden. |
| Alter bei Auszahlung | Zwischen 60 und 75 Jahren | Leistungen sind frühestens ab 60 und spätestens bis 75 Jahren auszahlbar. Der Versicherte muss der Versicherungsnehmer sein. |
| Beiträge | Frei | Kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag. Häufigkeit (monatlich, vierteljährlich, jährlich) und Beträge werden mit dem Anbieter vereinbart. Zuzahlungen sind jederzeit möglich. |
| Auszahlungsoptionen | Kapital, Rente oder kombiniert | Seit 2017: 100% Kapital, 100% Leibrente, Teilauszahlungen oder Kombination — nach Wahl des Versicherten bei Fälligkeit. |
| Vorzeitige Kündigung | Verboten mit Ausnahmen | Erlaubt bei schwerer Krankheit oder Invalidität (Steuervorteile bleiben erhalten). In anderen Fällen: volle Besteuerung und mögliche Rückforderung früherer Abzüge. |
| Zugelassene Anbieter | CAA oder EU | In Luxemburg vom Commissariat aux Assurances (CAA) oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassene Versicherungsunternehmen. |
| Anlagemöglichkeiten | Seit 2022 frei | Anlagebeschränkungen durch die Großherzogliche Verordnung vom Dezember 2021 aufgehoben. Fonds, fondsgebundene Einheiten, Garantiezins und Mischprodukte zugelassen. |
Quellen: Rundschreiben L.I.R. Nr. 111bis/1 vom 27. April 2022, Guichet.lu — Altersvorsorge — Juni 2026.
Ein 111bis-Vertrag ist sehr flexibel in der Verwaltung: Sie können Beiträge jederzeit ohne Strafgebühr aussetzen und nach Belieben wieder aufnehmen. Der Vertrag bleibt aktiv und Ihr Kapital wächst weiter. Die einzige echte Einschränkung ist die Mindestlaufzeit von 10 Jahren zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung sowie das Auszahlungsalter (zwischen 60 und 75 Jahren).
Zulässige vorzeitige Auszahlungsfälle
Das Gesetz sieht bestimmte Situationen vor, in denen eine vorzeitige Freigabe der Ersparnisse vor dem regulären Fälligkeitsdatum ohne steuerliche Sanktionen möglich ist:
Schwere Erkrankung oder Invalidität des Versicherungsnehmers: Die vorzeitige Kündigung ist zulässig und behält die gleichen Steuervorteile wie eine reguläre Auszahlung bei Fälligkeit (halber Gesamtsteuersatz für Kapital, 50% Befreiung für die Rente). Eine Rückforderung früherer Abzüge ist nicht erforderlich. Die genauen Bedingungen sind in der Großherzoglichen Verordnung zu Artikel 111bis L.I.R. festgelegt.
Tod des Versicherungsnehmers: Das angesammelte Kapital wird an die im Vertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Die anwendbaren steuerlichen Regeln (etwaige Erbschaftssteuer) hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und den Begünstigten sowie von deren Wohnsitzland ab.
Jede vorzeitige Kündigung außerhalb der gesetzlich ausdrücklich genehmigten Fälle führt zur Besteuerung zum vollen Steuersatz des zurückerhaltenen Betrags (nicht zum halben Gesamtsatz) und kann zur Rückforderung der in den Vorjahren gewährten Steuervorteile führen. Die steuerlichen Kosten einer solchen Kündigung können sehr hoch sein und den gesamten angesammelten Vorteil zunichtemachen.
In allen Fällen unterliegen Leistungen aus einem 111bis-Vertrag dem Pflegeversicherungsbeitrag (1,4% in 2026), unabhängig von der Auszahlungsform (Kapital, Rente oder zulässige vorzeitige Kündigung). Dies ist eine luxemburgische Besonderheit: Der Pflegebeitrag gilt für Ersatzeinkommen und Zusatzrenten.
Zugang zu Artikel 111bis für Grenzgänger
Grenzgänger, die in Frankreich, Belgien oder Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten, können vom 111bis-System profitieren. Der Zugang ist nicht automatisch: Er setzt die Erlangung des Status der steuerlichen Gleichstellung nach Artikel 157ter L.I.R. voraus, der dem Grenzgänger erlaubt, für das betreffende Jahr wie ein luxemburgischer Steueransässiger behandelt zu werden.
Anspruchsvoraussetzungen nach Wohnsitzland
| Wohnsitzland | Einkommensvoraussetzung | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
🇫🇷 Frankreich |
≥ 90% der weltweiten Berufseinkünfte in Luxemburg steuerpflichtig | Art. 157ter L.I.R. | Oder ausländische Einkünfte < 13.000 € netto steuerpflichtig. Neues französisch-luxemburgisches Steuerabkommen seit 2024 anwendbar. |
🇧🇪 Belgien |
≥ 50% der Berufseinkünfte des Haushalts in Luxemburg steuerpflichtig | Art. 157ter L.I.R. | Günstigere Schwelle für belgische Einwohner. Wird auf Haushaltsebene (Ehepaar) beurteilt. |
🇩🇪 Deutschland |
≥ 90% der weltweiten Berufseinkünfte in Luxemburg steuerpflichtig | Art. 157ter L.I.R. | Oder ausländische Einkünfte < 13.000 € netto steuerpflichtig. |
Quellen: Steuerverwaltung, Guichet.lu — Juni 2026.
Die steuerliche Gleichstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie ausdrücklich beantragen — in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung (Formular 100) und durch Vorlage von Nachweisen über Ihre weltweiten Einkünfte. Nach der Gleichstellung profitieren Sie von denselben Abzügen wie ein luxemburgischer Einwohner (111bis, Bausparen, Familienlasten), müssen aber alle weltweiten Einkünfte für das betreffende Jahr in Luxemburg angeben.
Praktische Beispiele
Französischer Grenzgänger, ledig
Luxemburger Gehalt: 65.000 €. Französische Mieteinnahmen: 8.000 € netto. Luxemburger Anteil: 65.000 / 73.000 = 89% (90%-Schwelle nicht erreicht). Aber ausländische Einkünfte < 13.000 € → Berechtigung per Ausnahme. Er kann die Gleichstellung beantragen und 4.500 € nach Artikel 111bis absetzen.
Belgisches Ehepaar (Mann arbeitet in Luxemburg)
Luxemburger Gehalt: 70.000 €. Gehalt der Ehefrau in Belgien: 40.000 €. Haushalt gesamt: 110.000 €. Luxemburger Anteil: 70.000 / 110.000 = 63,6%. Berechtigt (50%-Schwelle überschritten). Jeder kann einen eigenen 111bis-Vertrag eröffnen — der Mann für seinen Einkommensanteil, die Frau, wenn sie ebenfalls über die Gleichstellung in Luxemburg steuerpflichtig ist.
Deutscher Grenzgänger mit gemischter Tätigkeit
Tätigkeit Luxemburg: 55.000 €. Tätigkeit Deutschland: 25.000 €. Gesamt: 80.000 €. Luxemburger Anteil: 68,75%. Ausländische Einkünfte: 25.000 € (>13.000 €). Nicht berechtigt (weder die 90%-Schwelle noch die <13.000-€-Ausnahme werden erreicht). Er kann in dieser Konstellation nicht auf Artikel 111bis zugreifen.
Für französische Grenzgänger gilt das neue deutsch-luxemburgische Steuerabkommen von 2018 seit den Einkünften 2024 (in 2025 erklärt) vollumfänglich. Dieses Abkommen änderte die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Luxemburger Einkünfte werden nun in Frankreich zum Bruttobetrag angegeben (ohne Abzug der in Luxemburg gezahlten Steuer), was den französischen Steuersatz für Haushalte mit gemischten Einkünften (Frankreich + Luxemburg) erhöhen kann. Diese Änderung wirkt sich nicht direkt auf die Berechtigung für Artikel 111bis oder die Steuervorteile in Luxemburg aus, kann aber die Gesamtanalyse des Nettovorteils je nach Situation verändern. Eine individuelle Beratung durch einen grenzüberschreitenden Steuerberater wird dringend empfohlen.
Steuerliche Behandlung: Einzahlung und Auszahlung
Die Besteuerung des 111bis gliedert sich in zwei Phasen: die Einzahlungsphase (Abzug der Beiträge) und die Auszahlungsphase (Besteuerung bei Fälligkeit). Es handelt sich um ein System der aufgeschobenen Besteuerung: Sie sparen heute Steuern auf Ihre Beiträge und zahlen morgen eine ermäßigte Steuer auf die erhaltenen Leistungen — zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihre Einkünfte wahrscheinlich niedriger sind als während Ihrer Erwerbstätigkeit.
Steuerliche Behandlung bei Einzahlung
Beiträge zu einem 111bis-Vertrag sind bis zu 4.500 € pro Jahr als Sonderausgaben (SA) von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Sie werden in der entsprechenden Zeile des Formulars 100 (Abschnitt D — Sonderausgaben) eingetragen. Wenn Sie zum Beispiel 70.000 € steuerpflichtiges Einkommen haben und 4.500 € in Ihren 111bis einzahlen, sinkt Ihre Steuerbemessungsgrundlage auf 65.500 €. Die innerhalb des Vertrags erwirtschafteten Erträge thesaurieren steuerfrei — sie werden nicht jährlich, sondern erst bei der Auszahlung besteuert.
Steuerliche Behandlung bei Auszahlung (Fälligkeit)
Bei regulärer Fälligkeit des Vertrags (zwischen 60 und 75 Jahren) erhalten Sie Ihre Ersparnisse als Kapital, Leibrente oder Kombination. Die steuerliche Behandlung ist deutlich günstiger als der normale Steuersatz:
💰 Kapitalauszahlung
- Besteuerung zum halben Gesamtsteuersatz (außerordentliche Einkünfte, Art. 111bis Abs. 2 L.I.R.)
- Gilt als außerordentliches Einkommen (Art. 132 §2 Nr. 5 L.I.R.)
- Effektivsatz ca. 10% bis 21% je nach Einkommenshöhe (vs. 30–42% zum vollen Satz)
- 100% des Kapitals können in einer Zahlung entnommen werden (seit der Reform 2017)
- Pflegeversicherungsbeitrag (1,4%) gilt für das ausgezahlte Kapital
📅 Leibrente
- 50% des Rentenbetrags sind steuerfrei (Art. 115 Nr. 14a L.I.R.)
- Die verbleibenden 50% werden zum normalen Satz als Renteneinkommen besteuert (Art. 96 L.I.R.)
- Pauschaler Freibetrag von 300 €/Jahr auf alle erhaltenen Renten und Leibrenten
- Pflegeversicherungsbeitrag (1,4%) auf den Rentenbetrag nach Abzug eines Freibetrags entsprechend ¼ des SSM (≈ 676 €/Monat in 2026)
- Monatliche Zahlung, lebenslang
Quellen: Steuerverwaltung — Altersvorsorge, ACD — Halber Gesamtsteuersatz — Juni 2026.
Verfügbare Produkte und Hauptanbieter
Seit der Regulierungsreform 2022 (Großherzogliche Verordnung vom 17. Dezember 2021) wurden die Anlagebeschränkungen, die 111bis-Verträge bisher einschränkten, aufgehoben. Anbieter können nun ein breites Angebotsspektrum anbieten: vom Garantiezins über 100%-Aktienfonds, ETFs, ESG-/Nachhaltigkeitsfonds bis hin zu gemischten Verträgen, die Kapitalgarantie mit fondsgebundenen Einheiten verbinden.
Die wichtigsten zugelassenen Unternehmen in Luxemburg
Der luxemburgische Altersvorsorge-Markt konzentriert sich hauptsächlich auf mehrere zugelassene Versicherer und Bankinstitute. Nachfolgend eine Übersicht der Anbieter, deren Produktinformationen wir überprüfen konnten:
| Anbieter | Produkt | Hauptmerkmale |
|---|---|---|
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LALUX
easyLIFE Pension
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2 verschiedene Optionen | Sicherheit — Geschütztes Kapital, Garantiezins 0% + Gewinnbeteiligung (2,25% in 2024 zugeteilt). Garantie der eingezahlten Prämien bei Laufzeit ≥ 10 Jahren. Performance — 11 fondsgebundene Einheiten, davon 9 ESG-zertifiziert (SFDR Art. 8 oder 9), freie Fondsumschichtung möglich. |
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Foyer Vie
horizon
|
Fondsgebunden + Kapitalschutz | 6 fondsgebundene Einheiten, verwaltet von CapitalatWork Foyer Group (ESG Bonds, ESG Equities, Contrarian Equities, Defensive, Balanced, Dynamic) + Geldmarktfonds. Kapitalschutz-Option für bis zu 50% der Beiträge möglich. Gewinnbeteiligungsrate von 2,25% in 2024 zugeteilt (Richtwert, jährlich variabel). |
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AXA Assurances Vie
MySmartPension
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Garantiezins + laufzeitbasierte Fonds | Kombination aus Garantiezins (AXA Pension Serenity, Satz 1,25%) + fondsgebundene Einheiten (AXA PENSION SICAV mit Laufzeit-Compartments: 2027-2029, 2030-2032, 2033-2035, 2036-2038, 2039-2041, 2042-2044, 2045-2047, Long Term, Future). Progressive Kapitalabsicherung möglich. Reversible Rente für Ehepartner optional. |
|
Baloise Vie Luxembourg
Pension Plan
|
3 Verwaltungsoptionen | Verwaltet (BFI Strategy Fonds von Baloise Asset Management), Profiliert (Amundi ETFs nach defensivem/ausgewogenem/dynamischem Profil) und Selbstgewählt (Auswahl aus ETFs und Fonds inkl. MSCI World, S&P 500, Emerging Markets, Anleihen, ESG). Compartment mit Garantiezins möglich. |
Quellen: Offizielle Produktinformationsblätter — LALUX, AXA, Foyer Vie, Baloise Vie Luxembourg. Weitere Anbieter bieten ebenfalls 111bis-Verträge in Luxemburg an — nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für einen vollständigen Marktüberblick. Juni 2026.
Jeder Anbieter stellt eine jährliche Steuerbescheinigung aus, die die im Jahr geleisteten Beiträge aufführt. Dieses Dokument ist für die Geltendmachung des Abzugs im Formular 100 erforderlich. Es wird in der Regel zu Jahresbeginn automatisch für das vorangegangene Steuerjahr zugesandt.
Steuererklärung: So erklären Sie Ihren 111bis-Vertrag
Um den Steuerabzug zu erhalten, müssen Sie Ihre 111bis-Beiträge in Ihrer luxemburgischen Einkommensteuererklärung angeben. Das Verfahren ist unkompliziert, erfordert aber bestimmte Formalitäten, damit die Steuerverwaltung (ACD) den Abzug anerkennt.
Angabe der Beiträge (Ansparphase)
111bis-Beiträge werden in Abschnitt D „Sonderausgaben » des Formulars 100 (Einwohner) bzw. des Formulars 100NR (gleichgestellte Nicht-Einwohner) eingetragen — in der Zeile, die der Altersvorsorge gewidmet ist. Sie müssen den Gesamtbetrag der im Steuerjahr gezahlten Prämien angeben und die Steuerbescheinigung(en) Ihres Anbieters beifügen. Dieses Dokument bescheinigt die Konformität des Vertrags mit Artikel 111bis und nennt den genauen eingezahlten Betrag.
Die jährliche Steuerbescheinigung ist unverzichtbar. Ihr Versicherer sendet sie Ihnen zu Jahresbeginn automatisch für das abgelaufene Steuerjahr zu. Ohne dieses Dokument kann die ACD den Abzug ablehnen. Bewahren Sie es sorgfältig auf und legen Sie es Ihrer Steuererklärung bei.
Angabe der Leistungen bei Fälligkeit
Wenn Sie Ihre 111bis-Ersparnisse bei Fälligkeit (zwischen 60 und 75 Jahren) erhalten, müssen Sie diese Leistung ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben:
Kapitalauszahlung: im Abschnitt „außerordentliche Einkünfte » des Formulars 100 zu erklären. Der halbe Gesamtsteuersatz wird von der ACD auf dieser Grundlage angewandt.
Leibrente: im Abschnitt „Nettoeinkünfte aus Renten oder Leibrenten » zu erklären. Die 50%-Befreiung und der Pauschalbetrag von 300 €/Jahr werden angewendet. Ihr Anbieter stellt Ihnen die für diese Erklärung erforderlichen Zusammenfassungsunterlagen zur Verfügung.
In allen Fällen wird der Pflegeversicherungsbeitrag (1,4%) entweder direkt vom Anbieter vom ausgezahlten Betrag einbehalten oder gesondert nach den geltenden Regeln berechnet.
Wie wählt man seinen 111bis-Vertrag aus? Wesentliche Kriterien
Die Wahl eines 111bis-Vertrags ist eine langfristige Entscheidung, die Ihre Ersparnisse für 10 bis 40 Jahre bindet. Es gibt keine universelle Lösung, sondern ein auf Ihre Situation, Ihr Risikoprofil und Ihre finanziellen Ziele abgestimmtes Angebot. Hier sind die wesentlichen Kriterien, die Sie für die richtige Wahl bewerten sollten.
Risikoprofil und Anlagehorizont
Je jünger Sie sind und je weiter die Rente entfernt ist, desto mehr können Sie sich eine dynamische Allokation (Aktienfonds, ETFs) leisten, um langfristige Renditen zu maximieren. Nähern Sie sich hingegen dem Alter von 55–60 Jahren, bevorzugen Sie Sicherheit (Garantiezins, progressive Absicherung, defensive Fonds). Grundregel: Je länger der Horizont, desto mehr Volatilität können Sie akzeptieren, um höhere Renditen anzustreben.
Kapitalgarantie vs. Wachstumspotenzial
Möchten Sie die Gewissheit, mindestens Ihre eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten (garantiertes oder geschütztes Kapital), oder nehmen Sie das Risiko eines Verlusts in Kauf, um ein höheres Wachstumspotenzial zu erzielen? Verträge mit Garantiezins bieten Sicherheit und diskretionäre Gewinnbeteiligung, während fondsgebundene Verträge auf langfristig potenziell höhere Renditen abzielen — ohne Kapitalgarantie.
Verwaltungsgebühren und Kostenstruktur
Vergleichen Sie die Kosten sorgfältig: Ausgabeaufschläge (auf jeden Beitrag), jährliche Verwaltungsgebühren (vom Fondsvermögen abgezogen), Umschichtungsgebühren (Fondswechsel) und etwaige Frühausstiegsgebühren. Über 30 Jahre kann ein zusätzlicher Prozentpunkt jährlicher Gebühren Ihr Endkapital erheblich mindern. Fordern Sie das offizielle Produktinformationsblatt jedes Produkts an und lesen Sie es — es führt alle anfallenden Kosten auf.
Vielfalt und Qualität der Anlageoptionen
Analysieren Sie das verfügbare Fondsangebot: Anzahl der Fonds, Verwalter (intern oder extern), historische Performance, Zugang zu ETFs, ESG-/Nachhaltigkeitsfonds, laufzeitbasierte Compartments. Ein Vertrag mit einem breiten Angebot ermöglicht es Ihnen, Ihre Allokation während der gesamten Vertragslaufzeit an die Marktentwicklung und Ihre Situation anzupassen.
Angebotene Verwaltungsform
Verwaltetes Portfolio: Der Versicherer passt die Allokation automatisch an Ihr Alter und das angestrebte Rentendatum an (ideal, wenn Sie es nicht selbst verwalten möchten). Profilierte Verwaltung: Sie wählen ein Risikoprofil (defensiv, ausgewogen, dynamisch) und die Allokation wird entsprechend festgelegt. Selbstverwaltung: Sie stellen Ihre eigene Allokation aus den verfügbaren Fonds zusammen und verwalten Umschichtungen selbst (für erfahrene Anleger).
Zusätzliche Todesfallleistungen
Im Todesfall vor Fälligkeit zahlen nahezu alle 111bis-Verträge die angesammelten Ersparnisse an die benannten Begünstigten aus. Einige Verträge bieten spezifische Optionen (reversible Rente für Ehepartner, freie Begünstigtenbestimmung). Überprüfen Sie die allgemeinen Bedingungen und Begünstigtenklauseln entsprechend Ihrer Familiensituation.
Finanzielle Solidität und Servicequalität
Bei einem 10- bis 40-jährigen Vertrag ist die finanzielle Stärke des Versicherers ein grundlegendes Kriterium. Alle luxemburgischen Anbieter werden vom CAA (Commissariat aux Assurances) beaufsichtigt und unterliegen Solvency II. Bewerten Sie neben der finanziellen Stabilität auch die Qualität des Kundendienstes, den einfachen Zugang zu Informationen (Online-Portal, mobile App) und die Reaktionsfähigkeit des Anbieters.
Häufig gestellte Fragen zu Artikel 111bis
Was ist der Unterschied zwischen Artikel 111 und Artikel 111bis L.I.R.?
Artikel 111 L.I.R. betrifft klassische Lebens-, Todes-, Invaliditäts- und Krankenversicherungen mit einem Abzugshöchstbetrag von 672 € pro Person im Steuerhaushalt und Jahr. Artikel 111bis L.I.R. regelt spezifisch die Altersvorsorge (Zusatzrente) mit einem Höchstbetrag von 4.500 € pro Steuerpflichtigem seit 2026. Beide Artikel sind getrennt und kumulierbar: Sie können bis zu 672 € nach Artikel 111 und bis zu 4.500 € nach Artikel 111bis in ihren jeweiligen Sonderausgabenkategorien absetzen.
Kann ich einen 111bis-Vertrag abschließen, wenn ich bereits ein betriebliches Rentensystem (2. Säule) habe?
Ja, absolut. Die 3. Säule (111bis) ist vollständig unabhängig von der betrieblichen 2. Säule. Auch wenn Ihr Arbeitgeber für Sie in ein Zusatzrentensystem einzahlt (Gesetz vom 8. Juni 1999), können Sie gleichzeitig einen oder mehrere 111bis-Verträge auf eigene Initiative abschließen. Beide Instrumente sind kombinierbar und bieten jeweils eigene Steuervorteile: bis zu 1.200 € absetzbar für Ihren persönlichen Beitrag zur 2. Säule und bis zu 4.500 € für Artikel 111bis.
Was passiert, wenn ich im Jahr mehr als 4.500 € einzahle?
Sie können beliebig mehr als 4.500 € in Ihren 111bis-Vertrag einzahlen (es gibt keinen gesetzlichen Höchstbetrag für Einzahlungen), aber nur die ersten 4.500 € pro Jahr sind steuerlich abzugsfähig. Darüber hinausgehende Beiträge akkumulieren sich weiterhin im Vertrag und erwirtschaften Renditen, jedoch ohne Steuervorteil bei der Einzahlung. Bei der Auszahlung gilt die günstige steuerliche Behandlung (halber Gesamtsteuersatz, 50% Rentenbefreiung) für alle erhaltenen Beträge unabhängig von ihrer Herkunft.
Kann ich meine Ersparnisse von einem 111bis-Vertrag auf einen anderen übertragen?
Gemäß den offiziellen Produktinformationsblättern mehrerer luxemburgischer Anbieter ist die Übertragung des angesammelten Kapitals von einem 111bis-Vertrag auf einen anderen im aktuellen luxemburgischen Regulierungsrahmen nicht gestattet. Sie können jedoch jederzeit einen neuen 111bis-Vertrag bei einem anderen Anbieter für künftige Beiträge eröffnen, während Ihre bestehenden Verträge bis zu ihrer jeweiligen Fälligkeit fortgeführt werden. Prüfen Sie die spezifischen Bedingungen bei Ihrem Anbieter.
Kann ich meine Beiträge für einige Jahre aussetzen?
Ja. Einer der größten Vorteile des 111bis ist seine Flexibilität: Sie können Beiträge jederzeit ohne Strafgebühr aussetzen und nach Belieben wieder aufnehmen. Der Vertrag bleibt aktiv, Ihre angesammelten Ersparnisse wachsen weiter und alle Ihre Rechte bleiben erhalten. Die einzige gesetzliche Einschränkung ist die Mindestlaufzeit von 10 Jahren zwischen Vertragsabschluss und Kapitalentnahme sowie das Auszahlungsalter zwischen 60 und 75 Jahren.
Was passiert mit meinem 111bis-Vertrag, wenn ich außerhalb der EU auswandere?
Bei einem Umzug außerhalb der Europäischen Union stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Erstens, den Vertrag behalten: Die meisten luxemburgischen Anbieter akzeptieren dies. Der Vertrag läuft weiter und Sie können Ihre Ersparnisse bei Fälligkeit zwischen 60 und 75 Jahren abrufen. Beachten Sie: Die steuerliche Behandlung bei Auszahlung hängt dann von Ihrem Wohnsitzland ab — Luxemburgs Steuervorteile (halber Satz, Rentenbefreiung) gelten grundsätzlich nur für luxemburgische Steueransässige. Zweitens, eine vorzeitige Kündigung beantragen, was zur vollen Besteuerung und zum Verlust früherer Steuervorteile führt. Konsultieren Sie vor jedem Auslandsumzug Ihren Anbieter und einen spezialisierten Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen Artikel 111bis und dem PEPP (Artikel 111ter)?
Das PEPP (Paneuropäisches privates Altersvorsorgeprodukt) wurde in Luxemburg 2022 über Artikel 111ter L.I.R. eingeführt. Es bietet das gleiche Steuerregime wie Artikel 111bis (4.500-€-Höchstbetrag, gleiche Ein- und Austrittsvorteile), ist jedoch darauf ausgelegt, in der gesamten Europäischen Union portierbar zu sein: Wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, kann Ihr PEPP potenziell mitgenommen werden. Der klassische 111bis ist an den luxemburgischen Steuerrahmen gebunden. In der Praxis ist der PEPP-Markt in Luxemburg in 2026 noch wenig entwickelt und Artikel 111bis bleibt der dominante Standard.
Werden die in meinem Vertrag erwirtschafteten Erträge jährlich besteuert?
Nein. Dies ist einer der strukturellen Vorteile von Artikel 111bis: Zinsen, Kursgewinne und Erträge, die innerhalb Ihres Vertrags erwirtschaftet werden, werden während der Ansparphase nicht besteuert. Sie thesaurieren steuerfrei. Steuern fallen erst bei der Auszahlung (bei Fälligkeit) an — auf das erhaltene Kapital oder die Rente und zu einem ermäßigten Satz (halber Gesamtsteuersatz oder 50% Befreiung für die Rente). Dieser aufgeschobene Zinseszinsmechanismus ist über lange Laufzeiten besonders vorteilhaft.
Kann ich mehrere 111bis-Verträge gleichzeitig haben?
Ja, das Gesetz erlaubt dies ausdrücklich. Sie können so viele 111bis-Verträge abschließen, wie Sie möchten, bei einem oder mehreren Anbietern. Dies ermöglicht eine Diversifizierung der Anlageoptionen (z.B. ein sicherer Vertrag und ein wachstumsorientierter Vertrag) oder die Nutzung der Angebote verschiedener Versicherer. Die einzige Einschränkung ist, dass der Abzugshöchstbetrag von 4.500 € für die Summe aller Jahresbeiträge gilt, unabhängig von der Anzahl der Verträge.
Sind meine 111bis-Ersparnisse bei Insolvenz des Versicherers geschützt?
Verträge bei vom CAA zugelassenen Versicherern profitieren vom Schutzrahmen des luxemburgischen Versicherungsrechts (Solvency II) und dem Mechanismus der geschützten Liquidation von Versichertenbeständen. Luxemburg verfügt zudem über ein System zur Vermögenstrennung für Aktiva, die die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherten repräsentieren. Alle Marktteilnehmer unterliegen der strikten aufsichtsrechtlichen Überwachung durch den CAA. Bei Verträgen mit Bankinstituten werden Anteile an fondsgebundenen Einheiten in der Regel außerhalb der Bankbilanz gehalten. Prüfen Sie die spezifischen Bedingungen bei Ihrem Anbieter.