Sie kommen demnächst nach Luxemburg und möchten wissen, wie Sie von den Kostenerstattungen im Gesundheitswesen profitieren können? Je nach Ihrer Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich bei der CNS (Caisse Nationale de Santé) anzumelden. Hier ist alles, was Sie wissen müssen.
Zusammengefasst:
- Die Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung (CNS) erfolgt automatisch für Arbeitnehmer/innenvom Arbeitgeber verwaltet, mit sofortigem Schutz ab dem ersten Arbeitstag
- Selbstständige müssen ihre Einreiseerklärung abgeben an das CCSS innerhalb von maximal acht Tagen nach Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit
- Grenzgänger genießen doppelten Schutz außergewöhnlich ihre Rechte in ihrem Wohnsitzland beibehalten, während sie in Luxemburg abgesichert sind
- Die freiwillige Mitgliedschaft kostet 151,41€/Monat mit einer Karenzzeit von 3 Monaten.Innerhalb von 90 Tagen können arbeitslose Einwohner/innen ausgewiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
Sie kommen mit einem Arbeitsvertrag nach Luxemburg
In diesem Fall wird Ihre Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung automatisch erfolgen.
Wenn Sie sich in Luxemburg niederlassen, weil Sie dort eine Stelle bekommen haben, Ihr luxemburgischer Arbeitgeber kümmert sich um alle Formalitäten, einschließlich der Einreiseerklärung. (die von Ihrem Arbeitgeber innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft vorgenommen werden muss).
Anschließend :
- Ihre nationale Matrikelnummer wird Ihnen automatisch zugeteilt
- Sie werden sofort Mitglied der Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS)
- Sie erhalten Ihre Sozialversicherungskarte (mit Ihrer CNS-Matrikelnummer) innerhalb von 15 Tagen.
Ihr Schutz beginnt an Ihrem ersten ArbeitstagSie haben die Nachricht ohne Ihr Zutun erhalten.
Beachten Sie, dass, wenn Sie bei der CNS versichert sind, auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder bei der luxemburgischen Sozialversicherung mitversichert sind. Dies müssen Sie bei der Abteilung Mitversicherung der CNS beantragen (mehr erfahren).
Sie eröffnen Ihre Firma in Luxemburg, um sich selbstständig zu machen
Als im Ausland tätiger Unternehmer müssen Sie Ihre Anmeldung selbst durchführen:
- Machen Sie Ihre Meldung beim Centre Commun de la sécurité sociale (CCSS) maximal 8 Tage nach Beginn Ihrer Tätigkeit. (siehe Verfahren)
- Sie müssen das Formular "Einreiseerklärung für Selbstständige" ausfüllen. und an den CCSS weiterleiten
- In der Regel werden Sie um eine Niederlassungserlaubnis, Nachweise über Ihre Tätigkeit und einen Ausweis gebeten.
Wichtig für Unternehmer : wenn Sie diesen Schritt bereits bei Ihrer Niederlassung vorwegnehmen, vermeiden Sie Verzögerungen bei Ihrer sozialen Absicherung.
Sie wohnen in Frankreich, Belgien oder Deutschland und arbeiten als Grenzgänger in Luxemburg
Profitieren Sie von einem außergewöhnlichen doppelten Schutz
Sie werden automatisch von Ihrem Arbeitgeber in die luxemburgische Sozialversicherung aufgenommen.
- Gesundheitsrechte und -erstattungen in Ihrem Aufenthaltsland bleiben erhalten
- Sie können sich in beiden Ländern behandeln lassen (in dem Land, in dem Sie wohnen, und in dem Land, in dem Sie arbeiten).
Diese doppelte Deckung optimiert Ihren Zugang zur Gesundheitsversorgung und respektiert gleichzeitig Ihre Wahl des Wohnortes.
Sie kommen nach Luxemburg und haben keine Arbeit
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung stellen.
Im Klartext: Sie müssen einen festen Betrag zahlen (151,41€ pro Monat). um einen Krankenversicherungsschutz in Luxemburg zu erhalten und von den Erstattungen der CNS zu profitieren.
Rechnen Sie mit einer Karenzzeit von drei Monaten zwischen Ihrer Mitgliedschaft und den Erstattungen (drei Monate, in denen Ihre Behandlungen nicht abgedeckt sind - um Missbrauch zu begrenzen).
Beachten Sie, dass :
- Mit der freiwilligen Mitgliedschaft wird Ihr Versicherungsschutz der gleiche sein wie der von Arbeitnehmern (nach der Karenzzeit von 3 Monaten)
- Sie können diesen Versicherungsschutz nicht mit dem eines anderen Landes kumulieren
- Wenn Sie nicht angemeldet sind, kann Luxemburg Sie auffordern, das Land innerhalb von 90 Tagen zu verlassen. Tatsächlich ist der Krankenversicherungsschutz in Luxemburg für alle obligatorisch (außer für Arbeitgeber, die private oder andere Gesundheitssysteme haben, wie z. B. die europäischen Institutionen).
Weitere Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung
Wenn Sie von der CNS abgedeckt sind, denken Sie daran, eine auf Gegenseitigkeit - diese Zusatzkrankenversicherung ermöglicht es Ihnen, 100% für die meisten Behandlungen erstattet zu bekommen.
Und wie genau das gesamte luxemburgische Gesundheitssystem funktioniert, erfahren Sie in diesem Video :
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie kann man sich mit einem Arbeitsvertrag bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmelden?
Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch und wird von Ihrem luxemburgischen Arbeitgeber verwaltet. Er nimmt die Einreiseerklärung innerhalb von 8 Tagen vorSie erhalten Ihre CNS-Karte innerhalb von 15 Tagen mit sofortigem Schutz ab dem ersten Tag.
Wie ist das Verfahren für Selbstständige in Luxemburg?
Unternehmer müssen ihre Meldung beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) maximal 8 Tage nach Beginn der Tätigkeit machen. Füllen Sie das Formular "Einreiseerklärung für Selbstständige" mit Niederlassungserlaubnis, Tätigkeitsnachweisen und Ausweisdokument aus.
Wie funktioniert die soziale Sicherheit für Grenzgänger in Luxemburg?
Grenzgänger genießen einen außergewöhnlichen doppelten Schutz: automatische Mitgliedschaft in der CNS durch den luxemburgischen Arbeitgeber bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung ihrer Gesundheitsansprüche in ihrem Wohnsitzland (Frankreich, Belgien, Deutschland), wodurch eine Versorgung in beiden Ländern möglich ist.
Wie viel kostet die freiwillige Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung?
Die freiwillige Mitgliedschaft kostet 151,41€ pro Monat mit einer Karenzzeit von 3 Monaten, bevor die ersten Erstattungen erfolgen. Dieser Versicherungsschutz ist derselbe wie der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer nach der Karenzzeit und kann nicht mit einem anderen nationalen Versicherungsschutz kombiniert werden.
Was passiert, wenn man sich nicht bei der Sozialversicherung in Luxemburg anmeldet?
Der Krankenversicherungsschutz ist für alle in Luxemburg ansässigen Personen obligatorisch. Ohne Mitgliedschaft kann Luxemburg Sie auffordern, das Land innerhalb von 90 Tagen zu verlassen. Einzige Ausnahmen: Angestellte von EU-Institutionen oder spezielle private Gesundheitssysteme.
Sind Ehepartner und Kinder in der CNS versichert?
Ja, wenn Sie bei der CNS versichert sind, können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder bei der luxemburgischen Sozialversicherung mitversichert werden. Sie müssen dies mit den entsprechenden Nachweisen bei der Abteilung Mitversicherung der CNS beantragen.






